Seit 04 Jan 2012 wird d. Einsatz eines Blitzwarners im Navi in Frankreich härter geahndet ! Zwar ist ein Assistent zur Fahrhilfe, welcher v. Gefahrenzonen, Störungen od. Risikogebieten warnt auch weiter erlaubt, allerdings sollten Worte wie "Warner, Radar, Blitzer" v. Navi verbannt werden. Ansagen wie "Blitzer in 300 Metern, Blitzer in 150 Metern usw. sind verboten ! Außerdem dürfen Blitzer im Navi nicht mehr präzise lokalisiert angezeigt werden. In d. frz. Presse heißt es, die Abweichung zum tatsächlichen Standort soll auf d. AB 4 km, d. Landstrasse 2 km u. in d. Stadt 300 m betragen. D. Strafe bei Zuwiederhandlung beträgt 1500 Euro u. 6 Punkte !
und noch ein besonderes Bonbon
Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen !
und noch ein besonderes Bonbon
Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen !
Ich bremse schon am Anfang der Gerade