Gesetzesänderung in Frankreich |
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| Gesetzesänderung in Frankreich |
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Seit 04 Jan 2012 wird d. Einsatz eines Blitzwarners im Navi in Frankreich härter geahndet ! Zwar ist ein Assistent zur Fahrhilfe, welcher v. Gefahrenzonen, Störungen od. Risikogebieten warnt auch weiter erlaubt, allerdings sollten Worte wie "Warner, Radar, Blitzer" v. Navi verbannt werden. Ansagen wie "Blitzer in 300 Metern, Blitzer in 150 Metern usw. sind verboten ! Außerdem dürfen Blitzer im Navi nicht mehr präzise lokalisiert angezeigt werden. In d. frz. Presse heißt es, die Abweichung zum tatsächlichen Standort soll auf d. AB 4 km, d. Landstrasse 2 km u. in d. Stadt 300 m betragen. D. Strafe bei Zuwiederhandlung beträgt 1500 Euro u. 6 Punkte !
und noch ein besonderes Bonbon
Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen !
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21.01.2012 12:15 |
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Nightrider
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geht die Armbinde mit den 3 Punkten auch
__________________ Es gibt Menschen,
die sind der lebende Beweis dafür,
dass in der Natur nicht alles einen
Sinn hat...

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21.01.2012 12:18 |
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| RE: Gesetzesänderung in Frankreich |
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| Zitat: |
Original von KawaAtze
Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen ! |
Das kommt bei mir einem Fahrverbot gleich.
So dicke Oberarme habe ich nicht
__________________ Gruss, Floh
Racing! Because football, golf and bowling only require one ball.
Siegen, stürzen oder Defekt vortäuschen! Mit Italienern ist das glaubwürdiger.
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21.01.2012 12:34 |
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| Zitat: |
Original von Nightrider
geht die Armbinde mit den 3 Punkten auch
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ich hau mich weg ; aber stimmt scho ; nur noch altes Geraffel unterwegs
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21.01.2012 12:35 |
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Hénéré
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| RE: Gesetzesänderung in Frankreich |
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Hast Du ne Quelle dafür ? Die 150cm² erscheinen mir etwas groß.
__________________ Grusels, Hénéré aka Henner
- japanische Einzylinder haben nur eine Krankheit => Ihre Vorbesitzer !
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21.01.2012 13:05 |
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klaus
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| RE: Gesetzesänderung in Frankreich |
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| Zitat: |
Original von Hénéré
Hast Du ne Quelle dafür ? Die 150cm² erscheinen mir etwas groß. |
Was habt Ihr für Oberarme??
Selbst meine Hänflingsoberarme bietem mit Pulloverumhüllung einen Umfang von ca. 40cm. Na da sollte dann ja kein Problem sein 150 qcm Fläche zusammen zu bekommen.
Oder hab ich da einen Gedankenwurm??
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21.01.2012 13:34 |
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Hénéré
Haudegen

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| RE: Gesetzesänderung in Frankreich |
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150cm² sind 15x10cm ... klar passt das drauf, aber mal dir die Fläche mal auf. Da kannste fast gleich mit Warnweste fahren.
Andererseits passt das auch unter den Waschbärbauchlappen, das ist ja auch noch am Oberkörper
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21.01.2012 14:08 |
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| RE: Gesetzesänderung in Frankreich |
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Das Zauberwort heißt ARMBINDE, und die geht nunmal um den gesamten Arm herum.
Wie Klaus schon richtiger Weise feststellt, hat man - inkl. Oberbekleidung! - relativ schnell 40 - 50 cm Umfang zusammen. Damit muß die Armbinde im Prinzip nur noch 3-4 cm hoch sein.
__________________
| if ($ahnung == false or $problem == true) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; } eval { ask mum; 42; } |
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21.01.2012 14:12 |
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| Zitat: |
Original von Erpel
...und wenn ich bei uns ne Strafe zahl, bleiben die €uronen wenigstens im Land |
ach, und ich dachte immer die gehen nach Griechenland...
jf
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21.01.2012 15:58 |
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Da man dadurch sowieso stigmatisiert wird, würde ich einen David-Stern mit der Aufschrift "BIKER" bevorzugen.
Gruß, Sigi
__________________ BMW F 800 R
HD 883 "Iron"
Ex-Bikes:
CB 125, CB 200, CB 500 four, XL 500 S (2x), CX 500 C, CB 750 KZ, CBX 750 F, CX 500 (2x), Ducati SS 1000, Bandit 1200 S, BMW F 650 ST
First you have to finish, before you finish First!
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21.01.2012 17:01 |
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Und die Griechen zahlen damit postwendend ihre Schulden bei den Franzosen, also auch wieder nix erreicht.
Gruß, Sigi
__________________ BMW F 800 R
HD 883 "Iron"
Ex-Bikes:
CB 125, CB 200, CB 500 four, XL 500 S (2x), CX 500 C, CB 750 KZ, CBX 750 F, CX 500 (2x), Ducati SS 1000, Bandit 1200 S, BMW F 650 ST
First you have to finish, before you finish First!
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21.01.2012 17:23 |
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Na dann hab ich mit der Armbinde (Warum ned Kopfbinde - da is man dann doch genauso blind) bis nach dem Weltuntergang noch Schonfrist. Aber danke für die Info.
Quelle würde auch mich interessieren, da ich gelegentlich immer wieder mal im Elsass bin.
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21.01.2012 17:54 |
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Taureau
Routinier
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Dabei seit: 07.09.2011
Beiträge: 359
Herkunft: Oberpfalz aber gebürtiger Franke Motorrad: Supersportler
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| Zitat: |
Original von kurventourer
Quelle würde auch mich interessieren, da ich gelegentlich immer wieder mal im Elsass bin. |
Wie wär's damit:
http://www.pocketnavigation.de/2012/01/f...blitzerwarnern/
__________________ LG Rudi (manchmal RATLOS)
"Leistung kann durch nichts ersetzt werden, außer durch mehr Leistung. Vereinzelte Fahrer können jedoch fehlende Leistung durch Wahnsinn ersetzen ... "
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21.01.2012 19:30 |
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Bei den Franzosen weiß ich es nicht, wie sie Ausländer behandeln.
In Italien jedoch, wird für dich, so du noch keines hast, bei einer zu ahndenden Tat ein Konto mit 20 Punkten eröffnet. Von diesem wird gleich mal das abgezogen, was du verbrochen hast. Ist dein Kontingent weg, hast du keinen Führerschein mehr.
__________________ Gruss, Floh
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22.01.2012 00:43 |
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Hénéré
Haudegen

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Dabei seit: 13.10.2011
Beiträge: 630
Herkunft: Südliches Tor zur fränkischen Schweiz Motorrad: 3TB, 2x1JV, KR51/2L
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| Zitat: |
Original von duc
Mal ne blöde Frage:
Wieso bekomm ich in Frankreich Punkte??
Haben die Franzosen ein Punktesystem das auch für Ausländer gilt?
Falls ja, warum gilt unser Punktesystem, dann nicht auch für Ausländer? |
Ist in DE genauso. Wenn ein Ausländer genug Punkte in Flensburg sammelt, hat er ein Fahrverbot für DE
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22.01.2012 02:02 |
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Lemmy
Jungspund
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Dabei seit: 16.10.2011
Beiträge: 33
Herkunft: TBB Motorrad: VFR 750 RC36/II
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| RE: Gesetzesänderung in Frankreich |
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| Zitat: |
Original von KawaAtze
Seit 04 Jan 2012 wird d. Einsatz eines Blitzwarners im Navi in Frankreich härter geahndet ! Zwar ist ein Assistent zur Fahrhilfe, welcher v. Gefahrenzonen, Störungen od. Risikogebieten warnt auch weiter erlaubt, allerdings sollten Worte wie "Warner, Radar, Blitzer" v. Navi verbannt werden. Ansagen wie "Blitzer in 300 Metern, Blitzer in 150 Metern usw. sind verboten ! Außerdem dürfen Blitzer im Navi nicht mehr präzise lokalisiert angezeigt werden. In d. frz. Presse heißt es, die Abweichung zum tatsächlichen Standort soll auf d. AB 4 km, d. Landstrasse 2 km u. in d. Stadt 300 m betragen. D. Strafe bei Zuwiederhandlung beträgt 1500 Euro u. 6 Punkte !
und noch ein besonderes Bonbon
Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen ! |
Bloß gut, dass die Navis von Navigon "Achtung Gefahrenstelle" rufen. Das könnte also ALLES sein
Man man die Franzosen...aber wenn DIE schon mit den reflektierenden Stoffen aufm Mopped kommen, ists ja in Deutschland auch nicht mehr weit
...Sarkotzi und die Merkel sind ja ganz dicke miteinander
Wahrscheinlich werden wir in Zukunft keine Punkte für Geschwindigkeit mehr kriegen sondern für nichttragen der Warnweste...
__________________ --"Wir die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.
Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewerkstelligen."--
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22.01.2012 06:52 |
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wesnet
Fürst
 
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Dabei seit: 18.08.2006
Beiträge: 1.678
Herkunft: Kulmbach Motorrad: Kawasaki GPX 600 R
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| RE: Gesetzesänderung in Frankreich |
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| Zitat: |
Original von KawaAtze
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und noch ein besonderes Bonbon
Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen ! |
Nachdem das im deutschsprachigen Netz nur in'n paar Foren diskutiert wurde hab ich mich mal auf die Suche gemacht:
Vorschrift im Orginal (in der Quelle auch die Vorschriften zur (Nicht-)Nutzung von Radarwarnern, Handys, Monitoren, ...)
(Quelle: http://www.legifrance.gouv.fr/affichText...ategorieLien=id)
DECRET
Décret n° 2012-3 du 3 janvier 2012 portant diverses mesures de sécurité routière
NOR: IOCA1126729D
Après l'article R. 431-1-1, est inséré un nouvel article R. 431-1-2 ainsi rédigé :
« Art. R. 431-1-2. - Lorsqu'ils circulent ou lorsqu'ils sont amenés à descendre de leur véhicule immobilisé sur la chaussée ou ses abords à la suite d'un arrêt d'urgence, tous conducteurs et passagers d'une motocyclette d'une cylindrée supérieure à 125 cm³ ou d'un véhicule de la catégorie L5e d'une puissance supérieure à 15 kW/h doivent porter un vêtement muni d'un équipement rétroréfléchissant dont les caractéristiques sont fixées par arrêté du ministre chargé de la sécurité routière.
Le fait pour tout conducteur ou passager d'une motocyclette ou tricycle visé au premier alinéa de contrevenir aux dispositions du présent article est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la troisième classe.
Cette contravention, lorsqu'elle est commise par le conducteur, donne lieu de plein droit à la réduction de deux points du permis de conduire. »
Lang lebe der Übersetzer einer bekannten Suchmaschine :
„R. 431-1-2. - Bei der Ausführung oder wenn sie, um ihre Fahrzeug blieb auf der Fahrbahn oder ihre Ansätze in der Antwort auf eine Not-Aus haben, übertrifft alle Fahrer und Mitfahrer von einem Motorrad mit einem Hubraum von 125 ccm oder ein Fahrzeug der Klasse L5e einer Leistung über 15 kW / h müssen einen reflektierenden mit einem Gerät, dessen Eigenschaften werden durch Verordnung des Ministers zuständig für die Sicherheit im Straßenverkehr bestimmt ausgestattet.
Die Tatsache, dass jeder Fahrer oder Beifahrer eines Motorrads oder Dreirad im ersten Absatz auf die Bestimmungen dieses Abschnitts verstoßen mit einer Geldstrafe geahndet für Verstöße gegen die dritte Klasse ist.
Dieses Ticket, wenn der Fahrer verpflichtet, führt automatisch zur Reduktion von zwei Punkten auf dem Führerschein.“
Weiteres dazu:
Diese retroreflektierende Fläche muss:
-> am Oberkörper sein (unterhalb d. Schulter d.h. nicht auf dem Helm)
-> 1(ein) Stück sein (also nicht verteilt auf mehrere Flächen)
-> mindestens 150cm² groß sein
Bei Verstoß -> 68 EUR und 2 Punkten
Bleibt abzuwarten ob die französische Polizei mit Maßband und Taschenrechnern ausgerüstet wird um die Flächen bei Kontrollen auszumessen.
wesnet
__________________ Wenn Gott wollte, dass Moppeds sauber sind dann würde es Pril regnen!
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22.01.2012 09:20 |
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Der Betreiber und die Moderatoren des Bikerforum Franken distanzieren sich hiermit ausdrücklich von dem von wesnet am 22.01.2012 um 09:20 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung |
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