Gesetzesänderung in Frankreich

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    • Gesetzesänderung in Frankreich

      Seit 04 Jan 2012 wird d. Einsatz eines Blitzwarners im Navi in Frankreich härter geahndet ! Zwar ist ein Assistent zur Fahrhilfe, welcher v. Gefahrenzonen, Störungen od. Risikogebieten warnt auch weiter erlaubt, allerdings sollten Worte wie "Warner, Radar, Blitzer" v. Navi verbannt werden. Ansagen wie "Blitzer in 300 Metern, Blitzer in 150 Metern usw. sind verboten ! Außerdem dürfen Blitzer im Navi nicht mehr präzise lokalisiert angezeigt werden. In d. frz. Presse heißt es, die Abweichung zum tatsächlichen Standort soll auf d. AB 4 km, d. Landstrasse 2 km u. in d. Stadt 300 m betragen. D. Strafe bei Zuwiederhandlung beträgt 1500 Euro u. 6 Punkte !

      und noch ein besonderes Bonbon :schraube:

      Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen !
      Ich bremse schon am Anfang der Gerade
    • RE: Gesetzesänderung in Frankreich

      Original von KawaAtze
      Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen !


      Das kommt bei mir einem Fahrverbot gleich.
      So dicke Oberarme habe ich nicht :wow:
      Gruss, Floh

      Siegen, stürzen oder Defekt vortäuschen - kann ich!

      It's not the speed that kills. It's the sudden stop.
    • RE: Gesetzesänderung in Frankreich

      Original von Hénéré
      Hast Du ne Quelle dafür ? Die 150cm² erscheinen mir etwas groß.



      Was habt Ihr für Oberarme??

      Selbst meine Hänflingsoberarme bietem mit Pulloverumhüllung einen Umfang von ca. 40cm. Na da sollte dann ja kein Problem sein 150 qcm Fläche zusammen zu bekommen. :gruebel: :gruebel:

      Oder hab ich da einen Gedankenwurm??
    • RE: Gesetzesänderung in Frankreich

      150cm² sind 15x10cm ... klar passt das drauf, aber mal dir die Fläche mal auf. Da kannste fast gleich mit Warnweste fahren.

      Andererseits passt das auch unter den Waschbärbauchlappen, das ist ja auch noch am Oberkörper :D
    • RE: Gesetzesänderung in Frankreich

      Das Zauberwort heißt ARMBINDE, und die geht nunmal um den gesamten Arm herum.

      Wie Klaus schon richtiger Weise feststellt, hat man - inkl. Oberbekleidung! - relativ schnell 40 - 50 cm Umfang zusammen. Damit muß die Armbinde im Prinzip nur noch 3-4 cm hoch sein.
      [GLOW=#FF0000]if ($ahnung == false or $problem == true) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; } eval { ask mum; 42; } [/GLOW]
    • Original von Duc_Holiday
      Original von Erpel
      ...und wenn ich bei uns ne Strafe zahl, bleiben die €uronen wenigstens im Land


      ach, und ich dachte immer die gehen nach Griechenland... :taetschel:
      jf

      Scheißengedrecken hast auch wieder Recht :motz:
    • Original von kurventourer
      Quelle würde auch mich interessieren, da ich gelegentlich immer wieder mal im Elsass bin.

      Wie wär's damit:
      pocketnavigation.de/2012/01/fr…januar-zu-blitzerwarnern/
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)
    • Mal ne blöde Frage:

      Wieso bekomm ich in Frankreich Punkte??

      Haben die Franzosen ein Punktesystem das auch für Ausländer gilt?
      Falls ja, warum gilt unser Punktesystem, dann nicht auch für Ausländer?
      Gruß Duc

      Früher war Sex sicher und Motorsport lebensgefährlich.
      Heute ist es umgekehrt....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Duc ()

    • Bei den Franzosen weiß ich es nicht, wie sie Ausländer behandeln.
      In Italien jedoch, wird für dich, so du noch keines hast, bei einer zu ahndenden Tat ein Konto mit 20 Punkten eröffnet. Von diesem wird gleich mal das abgezogen, was du verbrochen hast. Ist dein Kontingent weg, hast du keinen Führerschein mehr.
      Gruss, Floh

      Siegen, stürzen oder Defekt vortäuschen - kann ich!

      It's not the speed that kills. It's the sudden stop.
    • Original von duc
      Mal ne blöde Frage:

      Wieso bekomm ich in Frankreich Punkte??

      Haben die Franzosen ein Punktesystem das auch für Ausländer gilt?
      Falls ja, warum gilt unser Punktesystem, dann nicht auch für Ausländer?


      Ist in DE genauso. Wenn ein Ausländer genug Punkte in Flensburg sammelt, hat er ein Fahrverbot für DE
    • RE: Gesetzesänderung in Frankreich

      Original von KawaAtze
      Seit 04 Jan 2012 wird d. Einsatz eines Blitzwarners im Navi in Frankreich härter geahndet ! Zwar ist ein Assistent zur Fahrhilfe, welcher v. Gefahrenzonen, Störungen od. Risikogebieten warnt auch weiter erlaubt, allerdings sollten Worte wie "Warner, Radar, Blitzer" v. Navi verbannt werden. Ansagen wie "Blitzer in 300 Metern, Blitzer in 150 Metern usw. sind verboten ! Außerdem dürfen Blitzer im Navi nicht mehr präzise lokalisiert angezeigt werden. In d. frz. Presse heißt es, die Abweichung zum tatsächlichen Standort soll auf d. AB 4 km, d. Landstrasse 2 km u. in d. Stadt 300 m betragen. D. Strafe bei Zuwiederhandlung beträgt 1500 Euro u. 6 Punkte !

      und noch ein besonderes Bonbon :schraube:

      Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen !


      Bloß gut, dass die Navis von Navigon "Achtung Gefahrenstelle" rufen. Das könnte also ALLES sein ;)

      Man man die Franzosen...aber wenn DIE schon mit den reflektierenden Stoffen aufm Mopped kommen, ists ja in Deutschland auch nicht mehr weit :wall:...Sarkotzi und die Merkel sind ja ganz dicke miteinander ;(

      Wahrscheinlich werden wir in Zukunft keine Punkte für Geschwindigkeit mehr kriegen sondern für nichttragen der Warnweste... :wall:

      :schraube:
    • RE: Gesetzesänderung in Frankreich

      Original von KawaAtze
      ...
      und noch ein besonderes Bonbon :schraube:

      Ab 01.01.2013 sind Zweiradfahrer ab einem Hubraum v. 125 ccm in Frankreich per Dekret verpflichtet am Oberkörper (nicht Helm) eine z.B. reflektierende Armbinde (nicht unbedingt fluoresent) mit einer Fläche v. 150 cm2 zu tragen, wenn die Motorradjacke nicht schon entsprechend ausgesattet ist. D. Strafe bei Zuwiederhandlung soll 68 Euro u. 2 P. betragen !


      Nachdem das im deutschsprachigen Netz nur in'n paar Foren diskutiert wurde hab ich mich mal auf die Suche gemacht:

      Vorschrift im Orginal (in der Quelle auch die Vorschriften zur (Nicht-)Nutzung von Radarwarnern, Handys, Monitoren, ...)
      (Quelle: legifrance.gouv.fr/affichTexte…n=rechJO&categorieLien=id)

      DECRET
      Décret n° 2012-3 du 3 janvier 2012 portant diverses mesures de sécurité routière

      NOR: IOCA1126729D


      Après l'article R. 431-1-1, est inséré un nouvel article R. 431-1-2 ainsi rédigé :
      « Art. R. 431-1-2. - Lorsqu'ils circulent ou lorsqu'ils sont amenés à descendre de leur véhicule immobilisé sur la chaussée ou ses abords à la suite d'un arrêt d'urgence, tous conducteurs et passagers d'une motocyclette d'une cylindrée supérieure à 125 cm³ ou d'un véhicule de la catégorie L5e d'une puissance supérieure à 15 kW/h doivent porter un vêtement muni d'un équipement rétroréfléchissant dont les caractéristiques sont fixées par arrêté du ministre chargé de la sécurité routière.
      Le fait pour tout conducteur ou passager d'une motocyclette ou tricycle visé au premier alinéa de contrevenir aux dispositions du présent article est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la troisième classe.
      Cette contravention, lorsqu'elle est commise par le conducteur, donne lieu de plein droit à la réduction de deux points du permis de conduire. »



      Lang lebe der Übersetzer einer bekannten Suchmaschine :

      „R. 431-1-2. - Bei der Ausführung oder wenn sie, um ihre Fahrzeug blieb auf der Fahrbahn oder ihre Ansätze in der Antwort auf eine Not-Aus haben, übertrifft alle Fahrer und Mitfahrer von einem Motorrad mit einem Hubraum von 125 ccm oder ein Fahrzeug der Klasse L5e einer Leistung über 15 kW / h müssen einen reflektierenden mit einem Gerät, dessen Eigenschaften werden durch Verordnung des Ministers zuständig für die Sicherheit im Straßenverkehr bestimmt ausgestattet.
      Die Tatsache, dass jeder Fahrer oder Beifahrer eines Motorrads oder Dreirad im ersten Absatz auf die Bestimmungen dieses Abschnitts verstoßen mit einer Geldstrafe geahndet für Verstöße gegen die dritte Klasse ist.
      Dieses Ticket, wenn der Fahrer verpflichtet, führt automatisch zur Reduktion von zwei Punkten auf dem Führerschein.“



      Weiteres dazu:
      Diese retroreflektierende Fläche muss:
      -> am Oberkörper sein (unterhalb d. Schulter d.h. nicht auf dem Helm)
      -> 1(ein) Stück sein (also nicht verteilt auf mehrere Flächen)
      -> mindestens 150cm² groß sein

      Bei Verstoß -> 68 EUR und 2 Punkten


      Bleibt abzuwarten ob die französische Polizei mit Maßband und Taschenrechnern ausgerüstet wird um die Flächen bei Kontrollen auszumessen.

      wesnet
      Wenn Gott wollte, dass Moppeds sauber sind dann würde es Pril regnen!