E-Motorräder auf Italiens Autobahnen verboten

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    • E-Motorräder auf Italiens Autobahnen verboten

      Elektro Motorräder sind auf Autobahnen und Schnellstrassen in Italien praktisch verboten. Das geht aus einem Schreiben der Polizeidirektion Bozen hervor, welches ich auf Anfrage erhalten habe. Darin heisst es: “Sollten Sie im Teil 2 der Zulassungsbescheinigung einen Eintrag über die ccm haben, und dieser wenigstens 150 ccm oder höher sein, dann können Sie mit normgerechter Bereifung fahren, ansonsten ist es nicht zulässig.”

      Da ein Elektromotorrad prinzipbedingt keinen Hubraum hat und dieser folglich auch nicht eingetragen wird kommt dies faktisch einem Verbot gleich.

      Grundlage dafür ist die italienische Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada – CS)
      provinz.bz.it/anwaltschaft/dow…sordnung_Oktober_2014.pdf

      Nach Art. 175 Abs. 2 a CS dürfen Fahrräder, Kleinkrafträder sowie mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 150 cm³ und mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 cm³ nicht auf italienischen Autobahnen fahren.

      Allerdings gilt nach Art. 175 Abs. Abs. 2 b CS ein Autobahnbenutzungsverbot auch für andere Kradfahrzeuge mit einer Leermasse bis 400 kg oder einer Gesamtmasse bis 1.300 kg. Der Begriff des Kradfahrzeugs wiederum ist in Art 53 CS geregelt.
      Dateien
      • Polizei_Bozen.jpg

        (98,05 kB, 177 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Zero S Baujahr 2013
    • Das ist gut - da wiehert bei den Spaghettis der Amtsschimmel ja gerade so wie bei uns Deutschen. :wall:

      Das Dumme ist, dass deren Gesetz das am Hubraum festmacht (und als das Gesetz gemacht wurde, es noch keine Elektrofahrzeuge gab).
      Bei uns ist die Autobahnbenutzung ja an die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges gekoppelt, die über 60 km/h liegen muss.

      :gruebel: Da biste mit Deinem E-Moped in eine Gesetzeslücke getappt. Frag doch mal beim ADAC (so Du Mitglied bist). Vielleicht können die da weiterhelfen.

      Eine Gesetzesänderung wird da wohl nicht so schnell da sein, dass es Dir noch was nützt. Vielleicht findet sich ja noch einer der Schimmel, der statt Paragraphenreiten mal etwas mehr auf Verstand setzt.

      Denn im Grunde geht es ja nur darum, Fahrzeuge mit unzureichender Leistung von der Bahn fernzuhalten.

      Und das mit den 400kg: Ich frag mich nur warum überhaupt auf den Autobahnen in IT überhaupt noch Motorräder unterwegs sind. Selbst meine mit 340kg Leergewicht wäre da wohl noch zu klein. Sollte ich mal nach IT wollen, werde ich mir wohl ne E-Glide leihen müssen. Die hat dann über 400 ... :wall:
    • Bei der ADAC Rechtsberatung hab ich schon angefragt, nachdem ich auf der Italien Reiseinfoseite das mit den 150 ccm gelesen hab.
      Die Rechtsberatung hat mir die Gesetzestexte zukommen lassen und empfohlen, mich zur Klärung direkt an die Polizeidirektion in Bozen zu wenden.
      Das Ergebnis hab ich dann der Rechtsberatung vom ADAC zukommen lassen, welche zu folgender Erkenntnis kommt:
      "Offensichtlich gibt es tatsächlich in Italien keine explizite Regelung für Autobahnnutzung mit Elektromotorrädern, so dass Schwierigkeiten im Falle einer Kontrolle auf italienischen Autobahnen nicht ausgeschlossen werden kann."
      Zero S Baujahr 2013
    • RE: E-Motorräder auf Italiens Autobahnen verboten

      Original von morimaxx
      ...Nach Art. 175 Abs. 2 a CS dürfen Fahrräder, Kleinkrafträder sowie mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 150 cm³ und mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 cm³ nicht auf italienischen Autobahnen fahren....


      Greift also nicht, da ein E-Mopped ja keinen Verbrennungsmotor hat!
      :nicken: Keine Angst, wir sorgen für den schlechten Ruf :nicken:
    • RE: E-Motorräder auf Italiens Autobahnen verboten

      Original von Chaot
      Original von morimaxx
      ...Nach Art. 175 Abs. 2 a CS dürfen Fahrräder, Kleinkrafträder sowie mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 150 cm³ und mit Verbrennungsmotor betriebene Krafträder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 cm³ nicht auf italienischen Autobahnen fahren....


      Greift also nicht, da ein E-Mopped ja keinen Verbrennungsmotor hat!


      Stimmt. Dafür greift dann:
      Art. 175 Abs. Abs. 2 b CS ein Autobahnbenutzungsverbot auch für andere Kradfahrzeuge mit einer Leermasse bis 400 kg oder einer Gesamtmasse bis 1.300 kg.

      Die ADAC Rechtsberatung fand dies auch kurios und verwies mich zur endgültigen Klärung an die Polizei in Bozen, die Antwort hab ich oben angehängt.
      Zero S Baujahr 2013
    • ja hab ich doch gelesen.

      mit dem mopped (schön übrigens!) hätte ich keine bedenken einfach auf die bahn in italien zu gehen! da käme auch kein italiener auf die idee dich dort anzuzeigen. polizei gibt es auf diesen privat betriebenen autobahnen eh praktisch nicht.

      außerdem war der ursprüngliche sinn dieser regelungen ja die roller von der bahn zu werfen. aber über den sinn italienischer regelungen nachzudenken ist auch mühsam...

      wenn du es natürlich in der scheinbar aktuellen deutschen vollkaskomentalität haben willst, dann fragst du, fragst du, fragst du...

      ciao micha
      :nicken: Keine Angst, wir sorgen für den schlechten Ruf :nicken: