Verkehrsüberwachung - Tempolimit

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    • Verkehrsüberwachung - Tempolimit

      Servus zusammen,

      hat sich gestern zugetragen. Ich fuhr mit dem PKW ( gerade übernommenes Leihfahrzeug ) früh morgens zum Bäcker.

      Durch die Siedlerstrasse, die ja schon geraume Zeit Tempo 30 km/h vorgibt. Gegen 9:10 Uhr. Als Vielfahrer also irgendwie den Tempomaten zu 30 km/h
      erweckt. Dann biegt hinter mir ein grauer Caddy ein ( irgendwie hatte ich schon so ein Bauchgefühl ) An einer rechts vor Links Kreuzung musste der Caddy warten und somit ergab sich ein Abstand von ca. 200 - 250 m.

      Diesen hat der Caddy doch tatsächlich bis zur Aufhebung des 30 km/h Schildes aufgeholt ( hing mir schon fast im Kofferraum ) MIt einem Blick nach hinten und Kopfschütteln ging der sofort auf Abstand.

      Die Blitzerkamera war nicht zu übersehen und das Gesicht des Fahrers kam mir auch bekannt vor, ich fahre ja oft genug an den Dingern vorbei.

      Das Kennzeichen - N - xy nicht ungelöst liegt mir vor.

      Ich finde das ungeheuerlich, dass dieser Mensch ( sicher im Wissen, dass da gerade niemand misst ) sich derart über die Vorgabe hinwegsetzt - um wenig später die abzukassieren, die zu schnell sind.

      Was für eine Scheiss Moral bitte ist dass denn.

      Was haltet Ihr davon und was kann man dagegen machen.

      Gruss
      Andi
    • In der Regel sind die Behördenleiter (nicht anders als viele andere Arbeitgeber) daran interessiert, dass ihre "Firmenfahrzeuge" im Straßenverkehr nicht negativ auffallen.
      Ich kenne das aus den Rückmeldungen eines namhaften deutschen Automobilclubs und einer Rettungsorganisation.
      Teile den Vorgang an den Dienstherren, also das Polizeipräsidium Mittelfranken mit. Es wird zur Kenntnis genommen werden - insbesondere dann, wenn du dich auf den Sachverhalt beschränkst.
      Wenn Gott wollte, dass Moppeds sauber sind dann würde es Pril regnen!
    • Nur mal so von mir als unauffälliger Straßennutzer: :dose:

      30 km/h vor einer Schule macht für mich Sinn und wird von mir sogar unterschritten, wenn es kurz vor 8 Uhr ist und die Kinderlein herumwuseln. Allerdings fällt es mir mächtig schwer mich an so ein Gebot zu halten, wenn auf der einen Seite nur Wald ist und auf der anderen Straßenseite verwaiste Siedlungshäusle und ein Sportplatz, der nur am Wochenende genutzt wird (Siedlerstraße!). Da hatte vermutlich ein Anwohner irgendwelche Beziehungen spielen lassen … :gruebel:

      Gewöhnlich schwimme ich im Straßenverkehr einfach so unauffällig mit und das muss wohl ganz gut klappen, denn keiner regt sich deswegen auf und Knöllchen gab’s schon lange keines mehr.

      Es gibt aber auch Situationen, da hab‘ ich es einfach eilig und ich entscheide dann für mich, dass ich auf die STVO einfach einmal pfeife. Natürlich im Rahmen und nicht völlig verblödet, aber dann geht’s halt einfach ZZ. Und genau deswegen hab‘ ich Verständnis, wenn jemand mal von hinten kommt und es eiliger hat. Wer weiß, evtl. hängt der Job davon ab, dass er pünktlich sein muss oder es wartet einfach die Schwiegermutter am Bahnhof. Egal.

      Ich frage mich, weshalb man da nicht gelassener sein kann? Geht doch in den südlichen Ländern auch. Der arme Blitzer-Caddy-Fahrer muss halt von Berufswegen die „Raser“ abkassieren. Deswegen sollte er zwar im Dienstfahrzeug während seiner Arbeitszeit sicherlich disziplinierter sein, als es dein „Denunzanten-Opfer“ war. Aber er wird halt auch nur ein Mensch sein und die STVO mal vergessen. So wie ich an meinem Arbeitsplatz auch mal vergesse, dass der PC nur für betriebliche Zwecke eingesetzt werden sollte …

      Und wenn wir schon dabei sind: Ich wünschte mir, dass „Verkehrserzieher“ genauso bestraft werden wie „Drängler“. Dann hätten wir beide Extreme von der Straße! ;D

      Zum Verständnis: Ich war heute Morgen mal wieder Zeuge, wie ein Autofahrer mit ganz viel Ahnung davon, was man darf und was nicht einen Motorradfahrer im Stau in die Zange genommen hat, weil dieser vorbeifahren wollte :tante: Braucht's das?
      Marion :saint:
      Denken ist wie googlen ... nur krasser!
    • Nur zur Klarstellung....


      Die Kommune ist in Bayern für Geschwindkeitsverstöße zuständig, ohne Einschränkung auf innerorts.

      Die Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) vom 21. Oktober 1997 (GVBl S. 727, BayRS 454-1-I) wurde durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht vom 15. Mai 2001 (GVBl S. 238) zum 1. Juni 2001 geändert. Mit dieser Verordnung zur Änderung der ZuVOWiG wurden die Gemeinden ermächtigt, Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zu verfolgen und zu ahnden (§ 2 Abs. 3 ZuVOWiG).
      Die Schaffung einer generellen Zuständigkeit der Gemeinden zur Verfolgung und Ahndung der vorstehend aufgeführten Ordnungswidrigkeiten ist nicht mit einer Verpflichtung zur ‑ auch nur teilweisen ‑ Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung verbunden.
      Finanzzuweisungen, die über die Vorschrift des Art. 7 Abs. 2 Nr. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) hinausgehen, werden nicht gewährt




      Gruß, Sigi
      Ich freu mich wenn's regnet, weil wenn ich mich nicht freu, regnets auch.
    • dieMarion schrieb:

      Nur mal so von mir als unauffälliger Straßennutzer: :dose:

      30 km/h vor einer Schule macht für mich Sinn und wird von mir sogar unterschritten, wenn es kurz vor 8 Uhr ist und die Kinderlein herumwuseln. Allerdings fällt es mir mächtig schwer mich an so ein Gebot zu halten, wenn auf der einen Seite nur Wald ist und auf der anderen Straßenseite verwaiste Siedlungshäusle und ein Sportplatz, der nur am Wochenende genutzt wird (Siedlerstraße!). Da hatte vermutlich ein Anwohner irgendwelche Beziehungen spielen lassen … :gruebel:

      Gewöhnlich schwimme ich im Straßenverkehr einfach so unauffällig mit und das muss wohl ganz gut klappen, denn keiner regt sich deswegen auf und Knöllchen gab’s schon lange keines mehr.

      Es gibt aber auch Situationen, da hab‘ ich es einfach eilig und ich entscheide dann für mich, dass ich auf die STVO einfach einmal pfeife. Natürlich im Rahmen und nicht völlig verblödet, aber dann geht’s halt einfach ZZ. Und genau deswegen hab‘ ich Verständnis, wenn jemand mal von hinten kommt und es eiliger hat. Wer weiß, evtl. hängt der Job davon ab, dass er pünktlich sein muss oder es wartet einfach die Schwiegermutter am Bahnhof. Egal.

      Ich frage mich, weshalb man da nicht gelassener sein kann? Geht doch in den südlichen Ländern auch. Der arme Blitzer-Caddy-Fahrer muss halt von Berufswegen die „Raser“ abkassieren. Deswegen sollte er zwar im Dienstfahrzeug während seiner Arbeitszeit sicherlich disziplinierter sein, als es dein „Denunzanten-Opfer“ war. Aber er wird halt auch nur ein Mensch sein und die STVO mal vergessen. So wie ich an meinem Arbeitsplatz auch mal vergesse, dass der PC nur für betriebliche Zwecke eingesetzt werden sollte …

      Und wenn wir schon dabei sind: Ich wünschte mir, dass „Verkehrserzieher“ genauso bestraft werden wie „Drängler“. Dann hätten wir beide Extreme von der Straße! ;D

      Zum Verständnis: Ich war heute Morgen mal wieder Zeuge, wie ein Autofahrer mit ganz viel Ahnung davon, was man darf und was nicht einen Motorradfahrer im Stau in die Zange genommen hat, weil dieser vorbeifahren wollte :tante: Braucht's das?
      Super Kommi :thumbsup:

      Ich wünschte, alle Menschen würden so easy drauf sein wie du. Was wäre es für eine schöne Welt. Und nein, ich gehöre noch nicht mal zu den (permanenten) Rasern ;)