@RobinHood
Hast Du eigentlich eine Ahnung, was das kostet, so eine Bankettsicherung mit z.B. Wabensteinen?
Die Kommunen kommen finanziell auf dem Zahnfleisch daher und waren kaum in der Lage, die Winterschäden im Frühjahr zu beheben. Von der KFZ-Steuer haben sie sowieso nichts, da diese an den Bund geht. Kommunen bekommen pauschale Schlüsselzuweisungen für die Erfüllung übertragener Aufgaben. Für den Ortsstraßenbereich sind sie selbst verantwortlich. Für Kreisstraßen müssen sie sogar noch die Kreisumlage aus eingenommenen Steuern (Gewerbesteuer und einen Anteil aus dem 15%igen Anteil aus der Eikommenssteuer) abdrücken.
Daher suchen die Kommunen und Kreise immer nach der billigsten Lösung.
Da es die Kommune oder den Kreis nicht juckt, wenn es den einen oder anderen Biker auf die Fresse haut, wird man diesbezüglich nicht sehr kooperativ sein. Hat ja das "Bitumen-Problem" demonstrativ so gezeigt.
Legst Du Dich hin, zahlt bei Verletzung die gesetzliche Krankenkasse und im schlimmsten Fall die Deutsche Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente.
Es kostet also weder die Kommune, noch den Kreis etwas.
Verstanden?
Gruß, Sigi
Hast Du eigentlich eine Ahnung, was das kostet, so eine Bankettsicherung mit z.B. Wabensteinen?
Die Kommunen kommen finanziell auf dem Zahnfleisch daher und waren kaum in der Lage, die Winterschäden im Frühjahr zu beheben. Von der KFZ-Steuer haben sie sowieso nichts, da diese an den Bund geht. Kommunen bekommen pauschale Schlüsselzuweisungen für die Erfüllung übertragener Aufgaben. Für den Ortsstraßenbereich sind sie selbst verantwortlich. Für Kreisstraßen müssen sie sogar noch die Kreisumlage aus eingenommenen Steuern (Gewerbesteuer und einen Anteil aus dem 15%igen Anteil aus der Eikommenssteuer) abdrücken.
Daher suchen die Kommunen und Kreise immer nach der billigsten Lösung.
Da es die Kommune oder den Kreis nicht juckt, wenn es den einen oder anderen Biker auf die Fresse haut, wird man diesbezüglich nicht sehr kooperativ sein. Hat ja das "Bitumen-Problem" demonstrativ so gezeigt.
Legst Du Dich hin, zahlt bei Verletzung die gesetzliche Krankenkasse und im schlimmsten Fall die Deutsche Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente.
Es kostet also weder die Kommune, noch den Kreis etwas.
Verstanden?
Gruß, Sigi