OLG Dusseldorf
AZ 1 U 137/05
Ein PKW Fahrer war nach links in eine Grundstückseinfahrt abgebogen, und hatte hierdurch einen entgegenkommenden Motorradfahrer zu einer Bremsreaktion veranlaßt.
Zu einer Kollision kam es nicht, jedoch kam der Motorradfahrer zu Fall.
Der PKW Fahrer haftet vollumfänglich, da er den Motorradfahrer zum Bremsen veranlaßt hat.
Ob dies objektiv erforderlich war, ist nicht entscheidend, es kommt auf die Veranlassung an.
Ist dabei nicht auszuschließen, dass der Motorradhelm eine mechanische Beeinträchtigung erlitten hat, ist dieser jedenfalls zu ersetzen, und zwar "neu für alt".
AZ 1 U 137/05
Ein PKW Fahrer war nach links in eine Grundstückseinfahrt abgebogen, und hatte hierdurch einen entgegenkommenden Motorradfahrer zu einer Bremsreaktion veranlaßt.
Zu einer Kollision kam es nicht, jedoch kam der Motorradfahrer zu Fall.
Der PKW Fahrer haftet vollumfänglich, da er den Motorradfahrer zum Bremsen veranlaßt hat.
Ob dies objektiv erforderlich war, ist nicht entscheidend, es kommt auf die Veranlassung an.
Ist dabei nicht auszuschließen, dass der Motorradhelm eine mechanische Beeinträchtigung erlitten hat, ist dieser jedenfalls zu ersetzen, und zwar "neu für alt".