Italien
Das Tragen von Warnwesten ist für Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen seit 1. April 2004 für den Fall vorgeschrieben, dass sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften (also auf Landstraßen, Schnellstraßen oder Autobahnen) verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschrift sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern von dieser Pflicht ausgenommen.
Spanien
Fahrer von Pkw, Omnibussen und Fahrzeugen zur Güterbeförderung müssen künftig, wenn sie bei Panne oder Unfall ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Landstraßen verlassen, reflektierende Warnwesten tragen.
Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind nach dem Gesetzeswortlaut von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen.
Portugal
Als drittes Land nach Italien und Spanien hat nun auch Portugal Warnwesten zur Pflicht gemacht. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen dort seit 1. Januar 2005 eine Warnweste anlegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.
Fahrer von Kleinkrafträdern, Motorrädern, dreirädrigen Fahrzeugen bzw. Quads ohne Aufbau sind auch hier von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen.
Österreich
Auch in Österreich wird zum 1.5.2005 die Warnwestenpflicht eingeführt. Hier müssen lediglich Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnweste mitführen und nach einer Panne bzw. einem Unfall außerorts tragen.
Nach der gesetzlichen Definition wären bei mehrspurigen Fahrzeugen auch Fahrer von Motorrad-Gespannen, Trikes und Quads betroffen. Ob es hier eine Ausnahme geben wird, ist bislang noch nicht bekannt.
Kroatien
Nach Italien, Spanien, Portugal und Österreich führt jetzt auch Kroatien die Warnwestenpflicht ein. Seit 1. Januar 2006 sind alle Autoinsassen verpflichtet, eine Weste anzulegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall, einer Panne oder zum Nachfüllen von Sprit auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen. Wer diese Vorschrift nicht befolgt, muss in Kroatien zunächst nicht mit einer Geldbuße rechnen. Ob und wann Warnwesten-Muffel hier belangt werden, steht derzeit noch nicht fest.
Achtung: In Kroatien sind auch Fahrer einspuriger Fahrzeuge von der Tragepflicht der Westen betroffen.
Quelle: ADAC
Das Tragen von Warnwesten ist für Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen seit 1. April 2004 für den Fall vorgeschrieben, dass sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften (also auf Landstraßen, Schnellstraßen oder Autobahnen) verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschrift sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern von dieser Pflicht ausgenommen.
Spanien
Fahrer von Pkw, Omnibussen und Fahrzeugen zur Güterbeförderung müssen künftig, wenn sie bei Panne oder Unfall ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Landstraßen verlassen, reflektierende Warnwesten tragen.
Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind nach dem Gesetzeswortlaut von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen.
Portugal
Als drittes Land nach Italien und Spanien hat nun auch Portugal Warnwesten zur Pflicht gemacht. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen dort seit 1. Januar 2005 eine Warnweste anlegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.
Fahrer von Kleinkrafträdern, Motorrädern, dreirädrigen Fahrzeugen bzw. Quads ohne Aufbau sind auch hier von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen.
Österreich
Auch in Österreich wird zum 1.5.2005 die Warnwestenpflicht eingeführt. Hier müssen lediglich Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnweste mitführen und nach einer Panne bzw. einem Unfall außerorts tragen.
Nach der gesetzlichen Definition wären bei mehrspurigen Fahrzeugen auch Fahrer von Motorrad-Gespannen, Trikes und Quads betroffen. Ob es hier eine Ausnahme geben wird, ist bislang noch nicht bekannt.
Kroatien
Nach Italien, Spanien, Portugal und Österreich führt jetzt auch Kroatien die Warnwestenpflicht ein. Seit 1. Januar 2006 sind alle Autoinsassen verpflichtet, eine Weste anzulegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall, einer Panne oder zum Nachfüllen von Sprit auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen. Wer diese Vorschrift nicht befolgt, muss in Kroatien zunächst nicht mit einer Geldbuße rechnen. Ob und wann Warnwesten-Muffel hier belangt werden, steht derzeit noch nicht fest.
Achtung: In Kroatien sind auch Fahrer einspuriger Fahrzeuge von der Tragepflicht der Westen betroffen.
Quelle: ADAC
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