Motorradlärm - Anfrage im Bundestag

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    • Motorradlärm - Anfrage im Bundestag

      Hier mal eine kleine Anfrage der Grünen an den Deutschen Bundestag:


      Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
      Drucksache 1 7/9260
      04.04.2012

      Kleine Anfrage
      der Abgeordneten Stephan Kühn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Kriseher, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90, DIE GRÜNEN

      Eindämmung von Motorradlärm

      Der Motorradlärm wird in den letzten Jahren in einigen Regionen zunehmend als Problem betrachtet. Besonders in Tourismusregionen mit landschaftlich reizvollen Bundes- und Landstraßen wird Motorradlärm oft als störend empfunden. Die Konflikte entstehen dabei durch besonders aggressive Fahrweise von ein­zelnen Motorradfahrern und zu hohe Fahrzeuggeräusche bzw. einer Kombination aus beidem.
      Der Polizei sind bei Kontrollen in Sachen Motorradlärm oft die Hände gebun­den. Die Beamten können lediglich optisch auf Manipulation und Verwendung nicht zugelassener Bauteile prüfen und eine Einhaltung des Standgeräuschs an­hand der Fahrzeugpapiere kontrollieren. Eine Vorbeifahrtgeräuschmessung vor Ort ist de facto nicht möglich. Außerdem bestehen bezüglich des bestehenden Sanktionsrahmens eklatante Regelungslücken. So muss ein Motorradfahrer beim Nachweis einer Manipulation am Fahrzeug heute in der Regel nur mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rech­nen.

      Wir fragen die Bundesregierung:
      1. Wie kann von der Polizei nach aktueller Gesetzeslage eine Geräuschgrenz­wertüberschreitung ...
      1.1 bei Standgeräuschen,
      1.2 bei Vorbeifahrtgeräuschen nachgewiesen werden?
      1.3. Welcher personelle Aufwand ist für die beiden Arten der Lärmmessung zu veranschlagen?
      2. Wäre nach aktueller Gesetzeslage die Verhängung eines Bußgeldes für eine Vorbeifahrt möglich, wenn die Lärmmessung in einer geschlossenen Ort­schaft mittels einer stationären Lärmmessstation durchgeführt würde?
      Wenn nein, warum nicht?
      3. Ist eine Sanktionierung vor Ort möglich oder muss das Krad dazu eigens in eine Messstation überführt werden?
      4. Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung bei der Anwendung der Vorbeifahrtgeräuschmessung?
      5. Wie ist der aktuelle Stand bei der Überarbeitung der United Nations Eco­nomic Commission for Europe Regelung 41 bezüglich des Motorradlärms?
      6. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der derzeitige Auf­wand einer Vorbeifahrtgeräuschmessung unverhältnismäßig hoch ist und fast nie in einem sinnvollen Verhältnis zu einem angemessenen Strafmaß steht?
      Wenn nein, warum nicht?
      7. Wie müsste aus Sicht der Bundesregierung eine wirksame und praktikable Vorbeifahrtgeräuschmessung künftig geregelt werden?
      8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entwickelten vereinfachten Verfahren der Vorbei­fahrtmessung?
      9. In welcher Form soll die vereinfachte Vorbeifahrtmessung in deutsches Recht umgesetzt werden, und wie ist der derzeitige Verfahrensstand?
      10. Sind der Bundesregierung Fallzahlen zu den jährlich durchgeführten Stand­ bzw. Vorbeifahrtmessungen bei Motorrädern bekannt?
      Wenn ja, wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt?
      11. Welche Sanktionsmöglichkeiten (Bußgelder) sehen die jetzigen Regelun­gen gegenüber Motorradfahrern vor, die mit Vorsatz versuchen, die Laut­stärke ihrer Zweiräder durch technische Manipulationen zu erhöhen?
      12. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der Sanktionsrah­men beim Nachweis einer Manipulation unzureichend ist und keine ab­schreckende Wirkung erzielt?
      Wenn nein, warum nicht?
      13. Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs bis hin zu Sanktionen, die eine sofortige Stilllegung des Fahrzeugs ermöglichen?
      Wenn nein warum nicht?
      14. Wie will die Bundesregierung das Inverkehrbringen zu lauter Ersatzschall­dämpfer zukünftig verhindern?
      15. Welche Veränderungen bei der Typgenehmigung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang geplant?
      16. Mit welcher Zielsetzung ist in § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung "unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen" und "unnützes Hin-und Herfahren" ausschließlich innerhalb von geschlossenen Ortschaften verboten (und nicht auch außerhalb)?

      Berlin, den 4. April 2012
      Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion


      Quelle: dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/092/1709260.pdf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von woolie ()

    • RE: Motorradlärm - Anfrage im Bundestag

      Original von woolieWir fragen die Bundesregierung:
      1. Wie kann von der Polizei nach aktueller Gesetzeslage eine Geräuschgrenz­wertüberschreitung ...
      1.1 bei Standgeräuschen,
      1.2 bei Vorbeifahrtgeräuschen nachgewiesen werden? 1.3. Welcher personelle Aufwand ist für die beiden Arten der Lärmmessung zu veranschlagen?
      2. Wäre nach aktueller Gesetzeslage die Verhängung eines Bußgeldes für eine Vorbeifahrt möglich, wenn die Lärmmessung in einer geschlossenen Ort­schaft mittels einer stationären Lärmmessstation durchgeführt würde? so nicht möglich, die Messstation würde einfach den gesamten Lärmpegel messen, egal ob das 30 Bikes sind obs 3 40 Tonner wären, zudem ist der Lärm geschwindigkeitsabhängig sowie vom eingelegten Gang und der Drehzahl abhängig
      Wenn nein, warum nicht?
      3. Ist eine Sanktionierung vor Ort möglich oder muss das Krad dazu eigens in eine Messstation überführt werden? für eine sinnvolle Messung unbedingt
      4. Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung bei der Anwendung der Vorbeifahrtgeräuschmessung?
      5. Wie ist der aktuelle Stand bei der Überarbeitung der United Nations Eco­nomic Commission for Europe Regelung 41 bezüglich des Motorradlärms?
      6. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der derzeitige Auf­wand einer Vorbeifahrtgeräuschmessung unverhältnismäßig hoch ist und fast nie in einem sinnvollen Verhältnis zu einem angemessenen Strafmaß steht?
      Wenn nein, warum nicht?
      7. Wie müsste aus Sicht der Bundesregierung eine wirksame und praktikable Vorbeifahrtgeräuschmessung künftig geregelt werden?
      8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entwickelten vereinfachten Verfahren der Vorbei­fahrtmessung?
      9. In welcher Form soll die vereinfachte Vorbeifahrtmessung in deutsches Recht umgesetzt werden, und wie ist der derzeitige Verfahrensstand?
      10. Sind der Bundesregierung Fallzahlen zu den jährlich durchgeführten Stand­ bzw. Vorbeifahrtmessungen bei Motorrädern bekannt?
      Wenn ja, wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt?
      11. Welche Sanktionsmöglichkeiten (Bußgelder) sehen die jetzigen Regelun­gen gegenüber Motorradfahrern vor, die mit Vorsatz versuchen, die Laut­stärke ihrer Zweiräder durch technische Manipulationen zu erhöhen?
      12. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der Sanktionsrah­men beim Nachweis einer Manipulation unzureichend ist und keine ab­schreckende Wirkung erzielt?
      Wenn nein, warum nicht?
      13. Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs bis hin zu Sanktionen, die eine sofortige Stilllegung des Fahrzeugs ermöglichen?
      Wenn nein warum nicht?
      14. Wie will die Bundesregierung das Inverkehrbringen zu lauter Ersatzschall­dämpfer zukünftig verhindern?
      15. Welche Veränderungen bei der Typgenehmigung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang geplant?
      16. Mit welcher Zielsetzung ist in § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung "unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen" und "unnützes Hin-und Herfahren" ausschließlich innerhalb von geschlossenen Ortschaften verboten (und nicht auch außerhalb)?

      Berlin, den 4. April 2012
      Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion[/i]

      Quelle: dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/092/1709260.pdf


      Letzendlich ist doch eine legale Maschine laut genug (ob nun original oder Zubehör) Und wers legal a bissl lauetr will, der muss ich halt ne alte Kiste holen.

      Vorbeifahrtmessung ist m.E. Quatsch, da ja auch Drehzahl Gang und Geschwindigkeit berücksichtigt werden muss.
      Darüber hinaus ist schon bei einer Standmessung das problem von Umgebungslärm und Schallrefelxionen problematisch.

      Von daher locker bleiben
    • Was mich bei diesem Thema wundert ist, dass viele Zubehörtröten wie die z.B. für eine TDM Bauj. 2000(!) wegen der Lärmemissionen ab Ende der 90´er nicht zugelassen sind. Was mich noch mehr wundert ist, dass diese DB-Werte aber anscheinend nicht für alle Zweiräder galten und gelten, bis heute nicht. Wie wäre es sonst zu erklären dass z.b. durch werkseitige Auspuffklappen bestehende Geräuschregelungen lockigflockig umgangen werden können und anscheinend auch dürfen. Dass KTM werkseitig seit Jahren bollern darf dass es eine reine Pracht ist, neuere Harleys aber zugestopft sind; Beispiele gibt es viele dafür.
      Man muss nicht alles verstehen müssen in diesem Land. Weder die diesbezüglich unterschiedliche Handhabe je nach Bundesland und auch nicht die jeweilige Regelung für die Regelung der Ausnahme der Regelung :wall:
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tdmler ()

    • Die Klappen an Harleys und BMWs umgehen die aktuelle Geräuschmessung für die Homologation, die noch auf einer Messung im Stand beruht. Das soll aus genau diesem Grund geändert werden, nur mahlen die Mühlen des Gesetzes zwar langsam aber stetig.
    • Original von Flatline
      Die Klappen an Harleys und BMWs umgehen die aktuelle Geräuschmessung für die Homologation, die noch auf einer Messung im Stand beruht. Das soll aus genau diesem Grund geändert werden, nur mahlen die Mühlen des Gesetzes zwar langsam aber stetig.

      Da liegst du aber komplett daneben. Für die Homologation zählt schon seit langem nur die Fahrgeräuschmessung.
      Schöne Grüße

      Jürgen
    • Die Klappen haben folgenden Zweck:
      Bei der homoglation werden Fahrgeräuschmessungen vorgenommen.
      Dabei müssen diverse vorgaben, was eingelegten Gang sowie Drehzahl anbelangt, eingehalten werden (die kenn ich nicht genau, aber es war wohl was mit halber Nenndrehzahl).
      Dafür müsste der Auspuff recht zugestopft sein, was natürlich der Leistung nicht förderlich wäre. Anders herum bringt ein "offener" Auspuff zwar Leistung, wäre aber für die Geräuschmessung zu laut.
      Also baut man eine gesteuerte Klappe ein, die bis zum erreichen von Drehzahl X und bei Teillast den Rohrquerschnitt stark verringert (schaut mal bei Autos mit zwei Endrohren hin, da sieht man das auch. Da wird ein Endrohr durch die Klappe dicht gemacht) und somit auch das Fahrgeräusch senkt.
      Gibts man Vollgas (was im Homoglationszyklus wohl nicht vorgeschrieben ist), macht die Klappe auf, gibt den vollen Querschnitt frei. Damit auch volle Leistung abrufbar, aber halt deutlich lauter, als es "eigentlich" sein dürfte.

      Wer schonmal einen neueren BMW M oder Mercedes AMG bei Volllast gehört hat, weiss wohl ganz gut, was ich meine.

      Achja, den Kunden wird das so nicht gesagt. Denen wird was von verringertem Querschnitt bei niedrigen Drehzahlen für mehr Drehmoment bei niedrigen Drehzahlen erzählt. Stimmt zwar auch, ist aber nur ein willkommenes Nebenprodukt.

      Ansonsten: JA, ein Yoguhrtbecher mit offener Tüte bei 14000U/min macht LÄRM. Eine Harley mit Dragpipes auch. Ein BMW 318i oder Golf, Opel ect... mit offenem Rohr macht net nur Lärm, das ist bei den paar PS auch noch Peinlich. Nur Beispiele, kein persönlicher Angriff...
      Ich hab nix gegen guten, hörbaren Klang. Aber wieso manche meinen, guter Klang = möglichst Laut, entzieht sich meiner Kenntnis...

      MfG Jens
      Niemand steht über dir - aber auch niemand steht dir bei.
      Das ist ein hoher Preis, doch dafür bist du frei.
      Du bist niemands Herr und niemands Untertan,
      Einhandsegler auf dem Ozean.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GrafSpee ()