Neues zur STVO!

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    • Neues zur STVO!

      Hallo, ein Freund hat mir folgende neue Infos zukommen lassen!

      Neue StVO ab 01.04.2013

      Der Entwurf unserer Bundesregierung für die kommende StVO ab 01.04.2013 wurde mit zwei kleinen redaktionellen Änderungen vom Bundesrat genehmigt und tritt nach der Veröffentlichung im Bundegesetzblatt zum 01.04.2013 in Kraft.
      >>>Klick Hier<<<

      Interessanter Auszug aus Motorradfahrersicht:

      § 17 Abs 2a: Tagsüber dürfen Motorräder entweder Abblendlicht ODER Tagfahrlicht benutzen

      Grüße da josch
    • Hallo Josch,

      vielen Dank für die Info. Soll das heissen, dass die Hersteller nun LED-Streifen als Tagfahrlicht an die Mopeds pappen dürfen (was anderes würde keinen Sinn machen, denn nur so kann man effektiv die meist eh zu kleinen Batterien schonen).

      Leider funktioniert Dein Link nicht! Da fehlt einiges in der Mitte. Vermutlich hast Du aus Versehen ne abgekürzte Textdarstellung des Links und nicht den Link selbst kopiert.
    • Mit "pappen" wird es nicht D getan sein.
      Das muss schon auf Sicherheit und Fußgängerschutz geprüft werden... ;)

      Die neue KTM Adventure hat das Tagfahrlicht schon im Scheinwerfer integriert und andere
      Hersteller werden da recht schnell nachziehen.

      Für ältere Möppis gibt es mit Sicherheit ab dem Frühjahr genügend Ausrüster, bei denen
      man für gutes Geld Scheinwerfer mit Tagfahrlicht nachkaufen kann.
      Gruß Duc

      Früher war Sex sicher und Motorsport lebensgefährlich.
      Heute ist es umgekehrt....
    • Ich hab mir mal die Mühe gemacht und das Dokument lokalisiert.
      Hier der richtige, vollständige Link:
      [URL=http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/428-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/428-12.pdf]http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/428-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/428-12.pdf[/URL]

      Der Text von §17 Abs. 2a lautet wie folgt:
      (2a) Wer ein Kraftrad fuhrt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Wahrend der Dammerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhaltnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

      Dazu gibt es noch hinten im Dokument eine ergänzende Erklärung:

      § 17 Absatz 2a
      Im Zusammenhang mit der Diskussion der Einfuhrung von Fahren mit Licht am Tage fur Pkw, Lkw und Busse hatten sich insbesondere die Motorradfahrer ablehnend positioniert, weil ein Verlust der Auffalligkeit der Motorradfahrer, die schon heute tagsuber mit Abblendlicht fahren mussen, befurchtet wurde, wenn alle mit Licht fahren.

      Die Bundesanstalt fur Straßenwesen hatte sich deshalb mit einem alternativen Signalbild fur Motorradfahrer auseinandergesetzt und Alternativen aufgezeigt (Tagfahrleuchten). Ein entsprechender Vorschlag wurde von dem Weltforum fur die Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften bei der Europaischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) angenommen (Anderung der ECE-Regelung Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten)) und ist am 24. Oktober 2009 in Kraft getreten. Dieser Vorschlag findet auch die Zustimmung der Motorradverbande. Dabei wurde er sowohl aus umweltpolitischen (weniger Kraftstoffverbrauch) als auch aus Verkehrssicherheitsgrunden begrußt. Damit ist es moglich, Kraftrader der Kategorie L 3 (Kraftrader, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhangig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten auszurusten. Die StVO wurde die alternative Nutzung von Tagfahrleuchten am Tage bei Kraftradern derzeit nicht erlauben und ist deshalb anzupassen. Tagfahrleuchten durfen allerdings tagsuber nicht benutzt werden, wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 vorliegen („wahrend der Dammerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhaltnisse es sonst erfordern“), da bei diesen Voraussetzungen am Tage stets das Abblendlicht zu benutzen ist. Dies wurde in der Anderung ausdrucklich klargestellt.
      ====

      Meine Meinung: Was für ein Schwachsinn:
      Die Motorradverbände waren/sind gegen das Tagfahrlicht bei Autos da der Vorteil der besseren Erkenntlichkeit aus der Verpflichtung der Motorradfahrer, IMMER mit Licht fahren zu müssen, durch das Tagfahrlicht bei Autos zunichte gemacht wird.

      Anstatt das Tagfahrlicht bei Autos (wie in Österreich bereits geschehen) wieder abzuschaffen, dürfen Motorräder jetzt auch mit Tagfahrlicht fahren. Ich glaube kaum, das ein "alternatives Signalbild" von Autofahrern so erkannt wird, dass sie dabei feststellen, dass es sich um ein Motorrad handelt. Dies bedeutet für mich, dass die Gefährdung für uns in keiner Weise aufgehoben ist. Wir alle wissen, wie gut viele Autofahrer die Motorradfahrer sehen - so gut wie gar nicht.

      Was für eine Farce!
    • du weißt schon, dass kein einziger autofahrer deinen plastikbomber von einem roller unterscheiden kann?!

      ihr habt auch beide das licht an. der eine fährt 25km/h und du? du regst dich über licht bei autos auf :laugh:

      tante edith meint:
      in österreich gab es übrigens noch kein tagfahrlicht - da war das abblendlicht und das ist ein kleiner aber bedeutender unterschied!
      :nicken: Keine Angst, wir sorgen für den schlechten Ruf :nicken:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chaot ()

    • Original von Chaot
      in österreich gab es übrigens noch kein tagfahrlicht - da war das abblendlicht und das ist ein kleiner aber bedeutender unterschied!

      Ich finde auch, dass das einen entscheidenden Unterschied macht. :nicken:
    • Da würde ich lieber beim Abblendlicht bleiben, selbst wenn mein Bike ein Tagfahrlicht hätte - man will schließlich nicht übersehen werden.

      Auch interessant:
      In einer Woche tritt die neue FeV in Kraft.
    • Original von buddy
      Da würde ich lieber beim Abblendlicht bleiben, selbst wenn mein Bike ein Tagfahrlicht hätte - man will schließlich nicht übersehen werden.

      Das Stünde dir ja im Zweifel frei. Ich erhoffe mir davon eher ein paar günstigere LED-"Nebenscheinwerfer" zum nachrüsten.
    • Original von kurventourer
      Entschuldigung wenn ich jetzt nicht jedes einzelne i-Tüpfelchen gesch*ssen habe:

      Mit Tagfahrlicht meinte ich im Bezug auf Österreich die Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren - sei es nun richtiges Tagfahrlicht oder ein Abblendlicht.

      So! Mehra sog i ned! :wall:

      tschuldigung, jetzt kann ich dich gar nicht mehr ernst nehmen!
      träum also weiter!
      :nicken: Keine Angst, wir sorgen für den schlechten Ruf :nicken:
    • Original von Flatline
      Original von buddy
      Da würde ich lieber beim Abblendlicht bleiben, selbst wenn mein Bike ein Tagfahrlicht hätte - man will schließlich nicht übersehen werden.

      Das Stünde dir ja im Zweifel frei. Ich erhoffe mir davon eher ein paar günstigere LED-"Nebenscheinwerfer" zum nachrüsten.


      Hallo
      es gibt mittlerweile auch relativ günstige LED Power Nebelleuchten im Handel.
      Ich habe jedoch keine Erfahrung damit, wobei ich einen Africa Twin User weis der welche verbaut hat. Leider hat er noch nicht darüber berichtet.
      Sollten die Nebelleuchten der CBF 1000 bei meiner Frau sich auflösen werde ich mit Sicherheit LED Powerleuchten von Solstice verbauen. Es gibt runde und eckige LED Powerscheinwerfer. Welche es werden wird man sehen wenn es soweit ist?

      Tagfahrleuchten:
      Wer Tagfahrlichlampen egal ob Dose oder Moped einbaut wird deshalb nicht selbst besser sehen können!
      Natürlich kann man drüber streiten ob es Sinn oder Unsinn ist.
      Denke mal das die EU weiter Druck machen wird das dies in allen Ländern durchgesetzt wird.
      Prizipiel geht es um passive Sicherheit und das ist mal ein sehr guter Ansatz!


      Grüße und viel Spass, Josch
    • :wow: Was geht denn bei denen beiden ab :wall:

      Meinen Beitrag dazu seht ihr unten im Bild.
      Hab gar nicht erst angefangen über Sinn oder Unsinn zu debattieren. Angebaut und fertig. Fahre damit über ein Jahr rum und auch die Polizei hatte noch keine Einwände. Selbst beim TÜV gabs nur Schulterzucken. Anscheinend wissen die selbst nichts über die Umsetztung von Verordnungen oder Gesetz. Plakette hab ich deswegen auch problemlos bekommen.
      Aufgrund der Ausführung mit zwei kleinen ( 37x10x18mm) Gehäusen mag der ein oder andere ja sagen das es sog. Positionslichter sind. Die gibt es ja auch schon in den Blinkern integriert. Aber egal wie man es nennen mag, die kleinen sind sehr hell und mir macht es Spass. Und schaden tun sie auch keinem. Kosten grad mal keine 30,-€ und sind in etwa einer Std. angebaut/geklebt.
      Alles klar?

      Grüße von mir, Volker.
      Dateien