Polizei und Justiz in Österreich

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    • Polizei und Justiz in Österreich

      Zu diesem Vorfall - bitte zuerst lesen klick mich -
      kam heute im Bayerischen Rundfunk BR 3 eine Pressemeldung: Die Frau bekam im Urteil des Verwaltungssenats nicht Recht, sie hat ihren FS verloren und muss die Strafe bezahlen.
      Der Polizist behauptete konstant, nichts von der Alkoholisierung der Frau bemerkt zu haben, forderte sie aber sofort nach dem Umsetzen des Fahrzeugs auf, sich der Alkoholkontrolle zu unterziehen.
      Wem soll man da glauben? Zumindest lernt man eines daraus: Wer sich wg. Alkohol auf den Beifahrersitz begibt, darf der Auffordeung der Polizei, sich ans Steuer zu setzen nicht vertrauen und das Fahrzeug bewgen.
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)
    • Laut Bericht im Rundfunk habe die Frau den Polizisten darauf hingewiesen, dass sie Alkohol getrunken habe und deshalb das Steuer ihrem Freund überlassen habe. Vor Gericht bestritt dies der Polizist. Nachdem es hierfür keine Zeugen gab, stand Aussage gegen Aussage, weshalb schließlich der Aussage des Polizisten geglaubt wurde.
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)
    • Original von Taureau
      ........... Vor Gericht bestritt dies der Polizist. Nachdem es hierfür keine Zeugen gab, stand Aussage gegen Aussage, weshalb schließlich der Aussage des Polizisten geglaubt wurde.


      Und genau das ist das Schlimme an der Sache.
      Da gibt es ebenso Polizisten, die genauso lügen wie das "gemeine" Volk (selbst mehrfach erlebt), um ihren eigenen Aussagen mehr Glaubhaftigkeit zu verleihen.
      Warum nur, hat aber deren Worte mehr Gewicht?
      Ganz einfach: Damit wieder einer "verknackt" werden kann, somit die Kosten des Verfahrens getragen werden müssen und die Justiz nicht "umsonst" gearbeitet hat.

      Ich hasse diese Willkür!

      Don
    • ....sowas ist mir auch schon mal passiert....

      Ein betrunkener Radfahrer ist mir ins Auto gefahren. Ausser das ihm dabei mehrere Bierflaschen kaputt gingen und eine ordentliche Schürfwunde mit verrissener Hose am Knie vorlagen gab es keine weiteren Probleme. Zwei Stunden später rief die Polizei wegen eines Verkehrsunfalles an.......ich hätte einen Radfahrer niedergebügelt! Ich hätte sofort mit dem Unfallfahrzeug auf der Landpolizeiinspektion zu erscheinen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mein Abendessen mit zwei Weizen schon eingenommen ........ nüchtern war ich nicht mehr. I MUßTE PERSÖNLICH BETRUNKEN MIT DEM FAHRZUEG SOFORT!!!!! erscheinen. Meinen mehrfachen Hinweis auf meinen möglichen erhöhten Alkoholpegel konnten meine Jungs und meine Ehefrau als Zeugen bestätigen.
      Was soll ich sagen: Ich hatte Stress ! Und danach die Inspektion mit mir......
      Lehre für mich: Traue niemals einem Polizisten über den Weg

      Grüße aus Erlangen Hägartiger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von haegartiger ()

    • Original von haegartiger
      Meinen mehrfachen Hinweis auf meinen möglichen erhöhten Alkoholpegel konnten meine Jungs und meine Ehefrau als Zeugen bestätigen.

      Und warum konnten die dich dann nicht hinfahren? Auch schon dicht, oder wie? ;)
      Wenn der Weg das Ziel ist, so ist es wichtiger unterwegs zu sein als anzukommen.
    • Die Ehefrau auch "dicht" (Ich kann Storchenbräu in der 2 Liter Bügelverschlussgllsflasche für zuhause nur wärmstens empfehlen .....mmmhhh lecker, aber boing !! ) und die drei Jungs alle noch ohne Führerschein....hallo das war ne Vorstellung der Landpolizei!
      wenn nicht zufällig einer von der Inspektion Erlangen den betrunkenen und aktenkundig bekannten Fahrradfahrer gekannt hätte dann hätte ich ein ernstes Problem gehabt.

      Grüße aus der Drausnickstr in Erlangen 500 Luftlinie zur ehemaligen Landpolizei
      Jürgen
    • Ist aber schon reichlich naiv... (na, wenn der Polizist das sagt...).
      Hätte sie auch ein Motorrad bewegt, obwohl sie noch nie gefahren ist...?
      Auf unzurechnungsfähig kann sie auch nicht machen, immerhin hatte sie ja erkannt, dass sie nicht mehr fahren kann...
      Für mich heißt das selbst schuld verbunden mit Pech, kann schon sein, dass der Polizist sie reinlegen wollte. Es gibt halt solche, die einem vor Antritt der Fahrt den Schlüssel wegnehmen, wenn sie´s bemerken und die, die drauf warten, dass du losfährst. Trinken mußt du jedenfalls immer selber.... ;)

      :wink2: Irene
      :sonne:
    • @haegartiger: Nach meinem Wissensstand kannst du bei Unfällen mit ausschließlich Sachschäden die Angelegenheit ohne Herbeirufen der Polizei selbst regeln. Sobald Personenschäden aufgetreten sind, MUSS die Polizei gerufen werden. Wenn "angeblich" keine Personenschäden aufgetreten sind, würde ich mir das vom Unfallgegner auf jeden Fall immer schriftlich bestätigen lassen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass beim von dir geschilderten Unfall der angetrunkene Radfahrer zumindest zunächst kein Interesse daran hatte, dass die Polizei aufkreuzt.
      Ohne Schriftstück von der Gegenseite läufst du immer Gefahr, wegen Unfallflucht belangt zu werden. Wenn der Unfallgegner nichts unterschreiben will deshalb immer zur nächsten Polizeidiensstelle fahren und zumindest den Unfall melden und angeben, dass du den Schaden selbst regeln willst.
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)
    • Original von Taureau
      Laut Bericht im Rundfunk habe die Frau den Polizisten darauf hingewiesen, dass sie Alkohol getrunken habe und deshalb das Steuer ihrem Freund überlassen habe. Vor Gericht bestritt dies der Polizist. Nachdem es hierfür keine Zeugen gab, stand Aussage gegen Aussage, weshalb schließlich der Aussage des Polizisten geglaubt wurde.

      .....bei Aussage gegen Aussage, heißt es im Zweifel für den Angeklagten......normalerweise.

      Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
      Der Grundsatz ist im deutschen Recht gesetzlich nicht normiert, wird aber abgeleitet aus Art. 103 II GG, Art. 6 II EMRK sowie aus § 261 StPO. Der Grundsatz hat Verfassungsrang. In Österreich hingegen ist das durch Art. 6 II EMRK im Verfassungsrang stehende Prinzip auch direkt in § 259 Abs. 3 StPO umgesetzt.
      ...einen Scheiss muss ich....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bunterhund ()

    • .....normalerweise :laugh:
      Die dürfen ja auch deine Geschwindigkeit schätzen!
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)
    • Original von Bunterhund
      Original von Taureau
      Laut Bericht im Rundfunk habe die Frau den Polizisten darauf hingewiesen, dass sie Alkohol getrunken habe und deshalb das Steuer ihrem Freund überlassen habe. Vor Gericht bestritt dies der Polizist. Nachdem es hierfür keine Zeugen gab, stand Aussage gegen Aussage, weshalb schließlich der Aussage des Polizisten geglaubt wurde.

      .....bei Aussage gegen Aussage, heißt es im Zweifel für den Angeklagten......normalerweise.

      Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), ........dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
      ........[/COLOR]


      So steht es zwar im Gesetz, aber wie oft geht es andersrum aus?
      Das Gericht hat halt keinen Zweifel und verurteilt einfach.
      Das kann man doch täglich erleben.

      Don
    • Don hat Recht!

      In der Praxis wird i.d.p.r. praktisch nie angewandt, da dessen Anwendung eben nur in Betracht kommt, wenn das Gericht Zweifel hat. Wenn aber z.B. ein Polizist irgendetwas noch so Hanebüchenes bekundet hat, hat ein deutsches Gericht keine Zweifel mehr.

      Das ist Recht, aber nicht immer Gerechtigkeit!

      :wink2:
      jeder hat dumme Gedanken,
      der Weise verschweigt sie nur

      ;)