Fundsache --- zum Schmunzeln oder auch nicht

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    • Fundsache --- zum Schmunzeln oder auch nicht

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      Hi - im Rahmen eines zufälligen Zusammentreffens in einem zufällig ausgewählten Landkreis gefunden. Die Tragweite dieser, der Fundsache ursächlich zugrundeliegenden, rechtlichen Regelung kann und will ich nicht beurteilen.
      Tatsache ist dass ich wohl ohne besseres Wissen schon oft an solchen Aktionen teilgenommen habe.
      2 Rettungswägen hintereinander.... im Verband mit der Feuerwehr....
      Hochzeitskorso
      Oldthimerausfahrten
      Fahrten auf der Autobahn mit anderen z.B. in eine Großstadt oder morgens in die Arbeit.
      Gemeinsames anstellen an einer Ampel .....

      Manches ín diesem Land wird absurd....

      Ausflugsfahrten der BEPO zu irgendwelchen Zielen mit viele Autos hintereinander habe ich auch schon gesehen.....
    • RE: Fundsache --- zum Schmunzeln oder auch nicht

      Original von flying-elephant

      .... Die Tragweite dieser, der Fundsache ursächlich zugrundeliegenden, rechtlichen Regelung kann und will ich nicht beurteilen.
      ...


      Falls doch jemand beurteilen möchte ... dabei hilft dann ein Blick in §29 StVO mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften

      wesnet
      Wenn Gott wollte, dass Moppeds sauber sind dann würde es Pril regnen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wesnet ()

    • RE: Fundsache --- zum Schmunzeln oder auch nicht

      §29 ?

      Naja, solange nix passiert und keiner nachbohrt ...

      ansonsten ist dann doch der Guid zunächst mal die "ärmste Sau" :wall:

      Wäre ja schade, wenn ich für die Gruppen-Fahrt ins Büro öfters eine Genehmigung brauche und die schon 2 Monate vorher beantragen muss :gruebel:

      Gruß "Hopsing"
    • Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.


      Ohje, der erste Satz geht ja noch, aber das Nachfolgende?

      PS: die 18. Auflage von 2004 enthät noch immer DM Preise :laugh:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Arikus83 ()

    • Ich würde vorschlagen: Mach' mer aus der Motorsportveranstaltung eine "Kolonne" ( Geschlossener Verband im Juristendeutsch ). Ab drei Fahrzeugen müssen dort Blaue und der letzte eine grüne Flagge haben.

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      Ausser Motorrädern! ;) Ecki weißt noch beim Bund? :taetschel:

      Klick hier

      Viele Grüße, Harald :wink2:
    • Auja, dann haben wir auch kein Problem mehr, wenn die Ampel mitten in der Kolonne rot wird.
      Eine Kolonne gilt ja als geschlossener Verbund und sobald der erste drüber ist, dürfen alle anderen nachfolgen :D


      Geschlossen ist ein Verband, wenn dieser für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Arikus83 ()

    • Ich hab das mal probiert, eine Genehmigung für sowas zu bekommen.
      Geplante Ausfahrt mit über 50 XTs / Ténérés.

      Anfrage beim LRA. Ich müsste die exakte Strecke vorher festlegen, mit Uhrzeiten, wann wir wo genau sind. Jede beteiligte Gemeinde müsse vorher befragt werden durch das LRA. Dann müssten noch die zuständigen Polizeireviere ihre Zustimmung geben....
      Dennoch würden wir keine Sonderrechte bekommen, müssten uns also nach STVO bewegen, Kreuzungen zu sperren sei verboten und was weis ich noch alles.

      Ich also dann eine Route mit Google-Earth genauestens ausgezeichnet, daraufhin kam aber vom LRA keine Antwort mehr....

      Daraufhin dachte ich mir, als braver steuerzahlender Bürger habe ich alles nötige getan, um das genehmigt zu bekommen, aber das LRA ist wohl zu faul oder zu sehr mit anderen Aufgaben belegt.

      Daraufhin sind wir einfach so losgefahren, waren mit 56 XTs in der fränkischen on Tour.

      Dennoch sind die Strafen für den Veranstalter (der Guide vorne) recht hoch, und jeder Mitfahrer zahlt auch noch mal, wenn es doof läuft.