Auch Trunkenheit nach einem Unfall kann Verkehrsteilnehmern den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet die Zeitschrift «Motorrad» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg.
In dem Fall war ein Motorradfahrer, der sich bei einem Unfall verletzt hatte, nicht zum Arzt, sondern nach Hause gegangen und hatte zur Flasche gegriffen. Als die Polizei bei ihm klingelte, war der Mann völlig betrunken.
Seine Kaskoversicherung weigerte sich daraufhin, zu zahlen, so das Magazin Das OLG gab der Versicherung Recht: Der Fahrer hätte nach dem Unfall getrunken, um die exakte Feststellung seiner Alkoholisierung während des Crashs zu vereiteln. Damit habe der Versicherungsnehmer die Obliegenheit verletzt, alles zur Aufklärung des Tatbestandes beizusteuern.
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In dem Fall war ein Motorradfahrer, der sich bei einem Unfall verletzt hatte, nicht zum Arzt, sondern nach Hause gegangen und hatte zur Flasche gegriffen. Als die Polizei bei ihm klingelte, war der Mann völlig betrunken.
Seine Kaskoversicherung weigerte sich daraufhin, zu zahlen, so das Magazin Das OLG gab der Versicherung Recht: Der Fahrer hätte nach dem Unfall getrunken, um die exakte Feststellung seiner Alkoholisierung während des Crashs zu vereiteln. Damit habe der Versicherungsnehmer die Obliegenheit verletzt, alles zur Aufklärung des Tatbestandes beizusteuern.
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