Gaswegbegrenzer

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Melde dich doch ganz einfach, schnell und kostenlos an. Anschließend stehen dir alle Funktionen im Forum zur Verfügung.

    • Gaswegbegrenzer

      Ein Kumpel von mir hat ne Fazer 600 (glaube Bj 2003 oder 04) und darf mit ihr nun bald offen fahren; Die Drosselung erfolgte über einen Gaswegbegrenzer. Leider steht keine Anleitung zur Entdrosselung im Internet oder irgendwelchen Foren (die mir bekannt sind); Zur Not würde er auch zum Yamaha-Händler gehen, der ihm sie, mit Eintragung, für 111eu rausmachen würde...
      Ist dieser Preis angemessen :gruebel: oder hat jemand von euch da bisl Ahnung, könnte ne anleitung schicken, im Notfall sogar für nen kasten bier ;) uns dabei helfen :anbet:

      gruß simon :wink2:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gibbon ()

    • RE: Gaswegbegrenzer

      Das kann doch kein Hexenwerk sein. Gaszug anschauen, Begrenzer lokalisieren, eliminieren und beim TÜV vorfahren....danach noch beim Straßenverkehrsamt und im Anschluß die Versicherung informieren.

      111€ finde ich dafür nen stolzen Preis.
      Kiste Bier finde ich ok.
    • Der Termin beim TÜV kostet allein schon 30-40€. Ohne Werkstatt sollte man vorher mit dem Prüfer sprechen, weil manche da einen klaren Nachweis wollen (normalerweise die ausgebaute Drossel). Ich habe zwar noch niemanden kennen gelernt, der ein Moped mit eingebauter Drossel als offen anmeldet, aber was solls...
      Ein Besuch beim Amt ist nicht notwendig. Die Leistungsreduzierung wird vom Prüfer direkt eingetragen und auch wieder ausgetragen.
    • Original von Flatline
      Ein Besuch beim Amt ist nicht notwendig. Die Leistungsreduzierung wird vom Prüfer direkt eingetragen und auch wieder ausgetragen.


      Sorry, nein. Du bekommst Papiere mit dem Vermerk: Unverzüglich der Zulassungsstelle (nicht STVA, mein Fehler) vorlegen und neue Papiere machen lassen. Der Onkel vom TÜV darf in den eigentlichen Fzg-Papieren nur Stempeln und unterschreiben.
    • Original von wbdz14
      gaswegbegrenzungen arbeiten normalerweise über einen veränderten drosselklappenanschlag am vergaser. wenn du den originalanschlag nicht hast, hast du ein problem. insofern ist der gang zum vertragshändler sicher nicht verkehrt.


      ok, dann hat sichs mit selbsthandanlegen schon erledigt ;)
    • Original von wbdz14
      gaswegbegrenzungen arbeiten normalerweise über einen veränderten drosselklappenanschlag am vergaser. wenn du den originalanschlag nicht hast, hast du ein problem. insofern ist der gang zum vertragshändler sicher nicht verkehrt.


      Das ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Ich kenn auch "ein Stück Metall" was einfach dazwischen geklemmt wird.
    • Die Fazer besitzt einen einfachen Drosselklappenanschlag. Zitat:

      Die »primitive« Art der Drosselung hat allerdings auch Vorteile: Für 50 Euro können FZ6 und FZ6 Fazer »entkorkt« werden. Ein anderer Gasanschlag und ein an der Zündbox anzubringendes Massekabel (verändert das Kennfeld der Zündung) bescheren den beiden ihre 98/78 PS und Fahrleistungen, die dem hochwertigen Fahrwerk des sportiven Allrounders angemessen sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fred ()

    • Original von fred
      Die Fazer besitzt einen einfachen Drosselklappenanschlag. Zitat:

      Die »primitive« Art der Drosselung hat allerdings auch Vorteile: Für 50 Euro können FZ6 und FZ6 Fazer »entkorkt« werden. Ein anderer Gasanschlag und ein an der Zündbox anzubringendes Massekabel (verändert das Kennfeld der Zündung) bescheren den beiden ihre 98/78 PS und Fahrleistungen, die dem hochwertigen Fahrwerk des sportiven Allrounders angemessen sind.


      ...so wie fred schrieb stehts auch hier..

      motorradonline.de/einzeltest/e…amaha-fz6fz6-fazer/102306