Verschneite Straßenschilder gelten grundsätzlich weite

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Melde dich doch ganz einfach, schnell und kostenlos an. Anschließend stehen dir alle Funktionen im Forum zur Verfügung.

    • Verschneite Straßenschilder gelten grundsätzlich weite

      Mit verschneiten Schildern können sich Autofahrer nach Verstößen in geschlossenen Ortschaften meist nicht herausreden. Das erklärt Dorothee Lamberty, Verkehrsjuristin beim Automobilclub vom Deutschland (AvD) in Frankfurt.

      Wer etwa ein schneebedecktes Stoppschild überfahren und von der Polizei gestoppt wird, hat schlechte Karten, um ein Bußgeld herum zu kommen. «Denn zumindest an der achteckigen Form ist auch ein zugeschneites Stoppschild noch zu erkennen». Ebenso sehe es beim dreieckigen Vorfahrt-achten-Schild aus. Dies gilt umso mehr, wenn es in der Folge zu einem Unfall kommt.

      Wer in der Stadt zu schnell fährt und geblitzt wird, kann sich laut Lamberty ebenfalls kaum auf zugeschneite Schilder berufen. Schließlich könne in der Regel davon ausgegangen werden, dass Tempo 50 gilt. Und 30er-Zonen seien als bekannt vorauszusetzten - sofern der geblitzte Fahrer ein Ortskundiger ist. Im Falle eines verschneiten Park- oder Halteverbotsschildes wiederum dürfe von jedem Verkehrsteilnehmer erwartet werden, dass er sich vor dem Parken vergewissert.

      Dem gegenüber werde ein Fahrer auf der Autobahn voraussichtlich nicht belangt, wenn er zu schnell gefahren ist, weil er das Tempolimit-Schild nicht entziffern konnte, sagt Dorothee Lamberty. Ereignet sich in einer solchen Situation aber ein Unfall, werde dem Fahrer eventuell Last gelegt, er habe die Geschwindigkeit nicht der Witterung angepasst - unabhängig davon, ob das Schild lesbar war oder nicht.

      Quelle: roadradio.de