Italien verbietet M+S-Reifen im Sommer

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    • Das ist doch der letzte Dreck, meine Mitas E10 sind auch nur bis 190 km/h freigegeben.
      Wo soll ich in Italien denn so schnell damit fahren, dass die plötzlich nicht mehr erlaubt sind?
    • Wenn ich das richtig verstanden hab, betrifft das Verbot nur Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex Q und darunter.
      Und in der Regel auch nur dann, wenn in der Zulassungsbescheinigung ein höherer Index steht.
      Also nicht immer nur die Schlagzeilen lesen :taetschel:

      Wer hat Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q oder niedriger aufgezogen ?
      Und so ganz nebenbei, wer hat überhaupt Winterreifen drauf ?
      Also wer hat eigentlich Grund, sich darüber aufzuregen ?
    • In einigen News liest man:

      Ab der Klasse R (maximal 170 km/h) darf der Index nach der Regelung in Italien nicht unter dem im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen.

      Was heißt denn jetzt "ab der Klasse"?
      Heißt das niedriger oder höher?
    • Original von Merchänmen
      Wenn ich das richtig verstanden hab, betrifft das Verbot nur Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex Q und darunter.
      Und in der Regel auch nur dann, wenn in der Zulassungsbescheinigung ein höherer Index steht.
      Also nicht immer nur die Schlagzeilen lesen :taetschel:

      Wer hat Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q oder niedriger aufgezogen ?
      Und so ganz nebenbei, wer hat überhaupt Winterreifen drauf ?
      Also wer hat eigentlich Grund, sich darüber aufzuregen ?

      -
      Dann hast du nicht wirklich verstanden worum es geht.
      Grobstollenreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die eingetragene
      Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges sind nicht erlaubt.
      Das heisst auch Mitas oder K60 Scout dürfen trotz 190 Zulassung
      und Aufkleber im Cockpit nicht gefahren werden,
      wenn für das Fahrzeug im Schein z.B. Vmax 200 km/h steht.

      Das gleiche gilt übrigens für PKW:
      campingfuehrer.adac.de/news/it…interreifen-im-sommer.php

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Falk ()

    • Original von Falk
      Original von Merchänmen
      Wenn ich das richtig verstanden hab, betrifft das Verbot nur Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex Q und darunter.
      Und in der Regel auch nur dann, wenn in der Zulassungsbescheinigung ein höherer Index steht.
      Also nicht immer nur die Schlagzeilen lesen :taetschel:

      Wer hat Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q oder niedriger aufgezogen ?
      Und so ganz nebenbei, wer hat überhaupt Winterreifen drauf ?
      Also wer hat eigentlich Grund, sich darüber aufzuregen ?

      -
      Dann hast du nicht wirklich verstanden worum es geht.
      Grobstollenreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die eingetragene
      Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges sind nicht erlaubt.
      Das heisst auch Mitas oder K60 Scout dürfen trotz 190 Zulassung
      und Aufkleber im Cockpit nicht gefahren werden,
      wenn für das Fahrzeug im Schein z.B. Vmax 200 km/h steht.

      Das gleiche gilt übrigens für PKW:
      campingfuehrer.adac.de/news/it…interreifen-im-sommer.php


      Dss gleiche auch für PKW

      campingfuehrer.adac.de/news/it…interreifen-im-sommer.php

      Ob es rechtes is bleibt mal dahingestellt -Danke EU
    • Parla tedesco?

      Google translate kann ja zum Glück italienisch ;)
      Und ja, die spinnen die [d]Römer [/d]Italiener

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Arikus83 ()

    • Original von Falk
      Original von Merchänmen
      Wenn ich das richtig verstanden hab, betrifft das Verbot nur Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex Q und darunter.
      Und in der Regel auch nur dann, wenn in der Zulassungsbescheinigung ein höherer Index steht.
      Also nicht immer nur die Schlagzeilen lesen :taetschel:

      Wer hat Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q oder niedriger aufgezogen ?
      Und so ganz nebenbei, wer hat überhaupt Winterreifen drauf ?
      Also wer hat eigentlich Grund, sich darüber aufzuregen ?

      -
      Dann hast du nicht wirklich verstanden worum es geht.
      Grobstollenreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die eingetragene
      Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges sind nicht erlaubt.
      Das heisst auch Mitas oder K60 Scout dürfen trotz 190 Zulassung
      und Aufkleber im Cockpit nicht gefahren werden,
      wenn für das Fahrzeug im Schein z.B. Vmax 200 km/h steht.

      Das gleiche gilt übrigens für PKW:
      campingfuehrer.adac.de/news/it…interreifen-im-sommer.php


      Dann mach z.B. den K 76 drauf, den gibts auch in H :nicken:

      PS
      Hab mich mit einigen Bekannten in Italien unterhalten.
      Es ging im Ursprung nicht um Motorräder, sondern um Autos
      Der Sinn des Ganzen lag offensichtlich darin, dass von alten und maroden
      (Auto)Winterschlappen das letzte Restprofil nicht im Sommer abgefahren werden soll.
      Das hat anscheinend zu höherer Unfallhäufigkeit geführt.
      Darauf wurde dann eben entsprechend reagiert.
      Bei meinen Bekannten hat das zu keinen Problemen geführt.
      Dort gibts nähmlich für Motorräder keine Reifenbindung wie bei uns,
      da wird einfach ein Reifen in der richtigen Grösse mit entsprechendem
      Geschwindigkeits- und Lastindex aufgezogen und fertig.
      Warum sollten also die Italiener ihre Gesetzte und Regelungen nach
      deutschem Recht (z.B. Reifenbindung) ausrichten ?
    • So, mal etwas recherchiert:
      Betroffen sind alle Reifen, auf denen etwas wie MS, M+S, M&S oder ähnlich steht mit dem Geschwindigkeitsindex Q = 160 km/h oder niedriger (langsamer).

      Ist der Reifen für höhere Geschwindigkeiten zugelassen, kann man diesen auch weiterhin fahren.

      Der Mitas E10 ist z.B. bis 190 km/h zugelassen, sollte daher kein Problem darstellen.


      Hier wird darüber etwas ausgiebiger dsiskutiert:
      offroad-forum.de/viewtopic.php…ostorder=asc&start=0&sid=
    • Original von Arikus83
      So, mal etwas recherchiert:
      Betroffen sind alle Reifen, auf denen etwas wie MS, M+S, M&S oder ähnlich steht mit dem Geschwindigkeitsindex Q = 160 km/h oder niedriger (langsamer).

      Ist der Reifen für höhere Geschwindigkeiten zugelassen, kann man diesen auch weiterhin fahren.

      Der Mitas E10 ist z.B. bis 190 km/h zugelassen, sollte daher kein Problem darstellen.


      Hier wird darüber etwas ausgiebiger dsiskutiert:
      offroad-forum.de/viewtopic.php…ostorder=asc&start=0&sid=


      Dem ist leider nicht so. Es steht so in der Mitteilung des Transportministeriums

      Das Transportministerium hat mit Rundschreiben vom 17.01.2014 eine Anweisung erlassen, auf Grund derer es zwar erlaubt ist, Fahrzeuge auch in den Sommermonaten mit Winterreifen auszurüsten, allerdings nur wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens jenem entspricht, der auf der Zulassungsbescheinigung für Reifen angegeben ist. Hingegen dürfen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Mai die am Fahrzeug montierten Winterreifen auch einen niedereren Geschwindigkeitsindex haben als jener, der in der Zulassungsbescheinigung aufscheint, jedoch nicht niederer als Q (160 km/h).

      Quelle: sueddtirolnews

      Der gesamte Artikel steht hier
    • komisch, das ÖAMTC schreibt das anders:
      Gerne geben wir wie folgt Auskunft.
      Halbwahre und auch gänzlich falsche Pressemeldungen haben in den letzten Tagen für große Verunsicherung gesorgt. Richtig ist folgendes.
      Grundsätzlich darf man in Italien das ganze Jahr über mit Winterreifen oder auch mit Sommerreifen fahren. Im Winter darf man Winterreifen verwenden, die eine Stufe unter dem in den Papieren eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Dies ist allerdings zwischen 15. Mai und 15. Oktober nicht mehr erlaubt:
      Betroffen sind NUR Reifen mit Kennzeichnung MS, M-S und M&S (Winterreifen) mit dem Geschwindigkeitsindex (Kennbuchstaben) Q oder darunter.

      Laut einem Rundschreiben des italienischen Ministeriums für Infrastrukturen und Transportwesen dürfen Reifen mit Kennzeichnung MS, M-S und M&S, die den Kennbuchstaben „Q“ tragen, ab 15. Mai nicht benutzt werden. Der Kennbuchstabe „Q“ entspricht der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 160 Km/h. Eine Zuwiderhandlung ist mit Strafe von 419 Euro bis 1.682 Euro bedroht.
      Diese Einschränkung trifft nicht zu, wenn das Geschwindigkeitssymbol auf dem Reifen jenem entspricht, welches im Zulassungsschein eingetragen ist.
      Es empfiehlt sich also im Zweifelsfall ein Vergleich zwischen dem Geschwindigkeitsindex am Reifen und den Fahrzeugpapieren. Der Geschwindigkeitsindex lässt sich an der am Reifen aufgedruckten Reifenkennzeichnung ablesen - letzter Buchstabe! (z. B. 225/55 R17 H)
      FAZIT: Verboten ist nur die Verwendung von Winterreifen, die einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der unter dem im Zulassungsschein eingetragenen liegt und nicht höher als Q ist.


      Also bei allem über Index Q ist es egal.
    • Original von Arikus83
      ...
      FAZIT: Verboten ist nur die Verwendung von Winterreifen, die einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der unter dem im Zulassungsschein eingetragenen liegt und nicht höher als Q ist.


      Also bei allem über Index Q ist es egal.


      Wie ich schon geschrieben hab.
      Nicht nur Schlagzeilen a la Bild lesen, eben auch mal Gehirn einschalten und
      bei den richtigen Stellen nachfragen.
      Es gibt nicht nur I-net und Wikkipedia, auch wenn es die meisten schon vergessen haben :gruebel: