Erfahrungen mit Versicherungen bei Fremdverschulden ??

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    • Erfahrungen mit Versicherungen bei Fremdverschulden ??

      Servus miteinander,

      wer kann mir ein paar Tipps geben im Umgang und Schadenabwicklung mit
      der gegnerischen Versicherung bei Fremdverschulden ?? (Motorradunfall)

      Was kann oder soll man geltend machen ? Wie geht man am besten vor ?
      Stellen sich die Versicherungen oft quer oder zweifeln Schäden an ?
      Gibt es auch Geld für einen neuen Helm oder Klamotten ?
      Was sollte man auf jeden Fall tun, was besser nicht ?

      Aber bitte schreibt keine vollständigen wissenschaftlicher Abhandlungen
      oder Novellen über das Thema.

      Lieben Dank für ein paar "sachdienliche" Tipps.

      Harald
      Harald CU Erlangen
    • RE: Erfahrungen mit Versicherungen bei Fremdverschulden ??

      Original von vt500
      Servus miteinander,

      wer kann mir ein paar Tipps geben im Umgang und Schadenabwicklung mit
      der gegnerischen Versicherung bei Fremdverschulden ?? (Motorradunfall)
      ...
      Aber bitte schreibt keine vollständigen wissenschaftlicher Abhandlungen
      oder Novellen über das Thema.

      Lieben Dank für ein paar "sachdienliche" Tipps.
      Harald


      Och Menno ... dabei hätte sich das Thema für ein Buch angeboten ;(

      Na gut.
      1) Zum Anwalt
      2) Arzt besuchen, Verletzungen dokumentieren lassen.
      3) Schutzkleidung ist zum Anschaffungspreis zu ersetzen (Quittungen/Belege raussuchen)
      4) Auch bei eindeutig geklärter Schuldfrage Geduld und Nerven haben - es dauert!

      wesnet
      (der nur 8 Monate auf die Schadensregulierung gewartet hat)
      Wenn Gott wollte, dass Moppeds sauber sind dann würde es Pril regnen!
    • Anwalt- Gutachter auf alle Fälle wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde umso besser ansonsten Zeugen

      Was bei mir anerkannt wurde Nutzungsausfall es gibt sogar ein Gerichtsurteil darüber
    • RE: Erfahrungen mit Versicherungen bei Fremdverschulden ??

      Original von vt500
      Was kann oder soll man geltend machen ? Wie geht man am besten vor ?

      Alles was beim Unfall beschädigt wurde. Gutachter und möglichst viele Rechnungen
      sind hier gut zu haben.

      Original von vt500
      Stellen sich die Versicherungen oft quer oder zweifeln Schäden an ?

      Selbstverständlich. Ich hatte bis jetzt noch keine reibungslose Regulierung gehabt.
      Egal ob KFZ, Hausrat, oder Haftpflicht

      Original von vt500
      Gibt es auch Geld für einen neuen Helm oder Klamotten ?

      Jein. Was beschädigt wird und nicht Repariert werden kann, wird schon ersetzt.
      Allerdings eher nach Zeitwert. Neu gegen alt wird schwer.

      Original von vt500
      Was sollte man auf jeden Fall tun, was besser nicht ?

      Eine gute Rechtsschutzversichert haben. Sich auf mündliche Aussagen verlassen. ;)
      Gruß Duc

      Früher war Sex sicher und Motorsport lebensgefährlich.
      Heute ist es umgekehrt....
    • RE: Erfahrungen mit Versicherungen bei Fremdverschulden ??

      Hi Harald,
      hier kannst Du alles wichtige nachlesen.
      Helm und Motorradkleidung gelten als Schutzkleidung und sind nach einem Unfall (Helm) und Beschädigung (Jacke, Hose, Stiefel usw.) zum Neuwert zu ersetzen.

      Einen eigenen Gutachter darf man beim Auto ab einer voraussichtlichen Schadenshöhe ab 800.- - 1000.- € einschalten. Darunter kann die Versicherung die Bezahlung des Gutachters ablehnen.

      Als Gutachter kann ich z.B. diesen empfehlen
    • RE: Erfahrungen mit Versicherungen bei Fremdverschulden ??

      Original von Kl.SCH
      Hi Harald,
      hier kannst Du alles wichtige nachlesen.
      Helm und Motorradkleidung gelten als Schutzkleidung und sind nach einem Unfall (Helm) und Beschädigung (Jacke, Hose, Stiefel usw.) zum Neuwert zu ersetzen.

      Einen eigenen Gutachter darf man beim Auto ab einer voraussichtlichen Schadenshöhe ab 800.- - 1000.- € einschalten. Darunter kann die Versicherung die Bezahlung des Gutachters ablehnen.

      Als Gutachter kann ich z.B. diesen empfehlen


      Ihr Recht: Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl

      Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe nicht höher als ca. 520 bis 770 Euro – je nach Gerichtsbezirk), reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation Ihrers Sachver-ständigen aus, da die Kosten für ein Gutachten bei Bagatellschäden grundsätzlich nicht von der Versicherung übernommen werden. Dieses Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers sein, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen und mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug werben wollen.
    • Hallo miteinander,

      lieben Dank für die vielen Tipps und Links.

      Ich hoffe, ich bin jetzt auf dem richtigen Weg.

      Ach ja, Details vergessen: Wurde in Deutschland

      an der roten Ampel stehend von einem anderen Motorrad

      von hinten abgeräumt.....

      ...um so bitterer, dass man seinen "Kollegen"

      auch noch von anderen Touren kennt. Da ist

      ja dann auch noch die Hemmschwelle, mit dem

      "großen Hammer" (Anwalt etc. .. ) zurückzuschlagen.

      Aber es ist jetzt mal alles einvernehmlich auf diesem Wege.


      Viele liebe Grüße
      Harald
      Harald CU Erlangen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vt500 ()