Servus liebe Leute,
der TÜV steht an im Februar und an meiner Maschine sind vergangene Saison bei einem Sturz die zwei unteren Scheinwerferhalterungen gebrochen (Modell: Suzuki GSXR 600 K1). Das heißt der Scheinwerfer ist nur an den zwei oberen Halterungen an der Kanzel fixiert. Er hält zwar, liegt aber nicht ganz perfekt an der Kanzel an (Habe einen Spalt von vllt 0,5cm zwischen Scheinwerfer und Rahmen).
Jetzt meine Frage: Lässt der TÜV sowas durchgehen, wenn der Scheinwerfer noch richtig strahlt von der Höhe und Weiter her, oder bemängelt der schon die fehlende Sicherheit, weil der Scheinwerfer "nur" mit zwei Schrauben fixiert ist und vllt. etwas mehr wackelt als er sollte.
Ich musste schon einen neuen Scheinwerfer für 130€ kaufen und wollte mir dieselben Kosten für eine neue Kanzel eigentlich sparen
Ich bin super Dankbar für jede Art von Antwort
Viele Grüße
Matze
der TÜV steht an im Februar und an meiner Maschine sind vergangene Saison bei einem Sturz die zwei unteren Scheinwerferhalterungen gebrochen (Modell: Suzuki GSXR 600 K1). Das heißt der Scheinwerfer ist nur an den zwei oberen Halterungen an der Kanzel fixiert. Er hält zwar, liegt aber nicht ganz perfekt an der Kanzel an (Habe einen Spalt von vllt 0,5cm zwischen Scheinwerfer und Rahmen).
Jetzt meine Frage: Lässt der TÜV sowas durchgehen, wenn der Scheinwerfer noch richtig strahlt von der Höhe und Weiter her, oder bemängelt der schon die fehlende Sicherheit, weil der Scheinwerfer "nur" mit zwei Schrauben fixiert ist und vllt. etwas mehr wackelt als er sollte.
Ich musste schon einen neuen Scheinwerfer für 130€ kaufen und wollte mir dieselben Kosten für eine neue Kanzel eigentlich sparen
Ich bin super Dankbar für jede Art von Antwort
Viele Grüße
Matze