Hat jemand von euch Erfahrung mit Rücktritt bzw. Widerruf vom Kaufvertrag? Es handelt sich um ein Neufahrzeug vom Händler.

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    • Hat jemand von euch Erfahrung mit Rücktritt bzw. Widerruf vom Kaufvertrag? Es handelt sich um ein Neufahrzeug vom Händler.

      Überlege ernsthaft ob ich vom Vertrag zurücktrete, da ich ein Motorrad mit Scheibe haben möchte und sich nun herausstellt, dass es die gewünschte Form von Scheibe für dieses Motorrad gar nicht gibt.
      Hat jemand Erfahrung mit Widerruf oder Rücktritt innerhalb der "Zweiwochenfrist" - ist ja kein Mangel, eher eine "mangelhafte" Beratung. Oder, kann mir jemand einen Rechtsberater empfehlen, sollte natürlich zz gehen :S
    • Welches Datum steht auf dem Kaufvertrag? Welches Modell steht im Kaufvertrag? Wenn die Scheibe Teil einer Serienausstattung ist, wo ist das Problem? Ist die Scheibe Sonderausstattung, muß sie im Kaufvertrag genannt sein. Absprachen, die nicht schriftlich fixiert sind, sind gegenstandslos. Die Widerrufsfristen sind in den allg. Geschäftsbedingungen genannt. Innerhalb der Widerrufsfrist kann man ohne Angaben von Gründen zurücktreten - schriftlich!!!!!!!

      Gruß, Sigi
      Ich freu mich wenn's regnet, weil wenn ich mich nicht freu, regnets auch.
    • Deguello hat schon recht.

      Die zweiwochenfrist gilt ausschließlich bei Onlinebestellung von Standardwaren (also keine Sonderanfertigungen) bzw. bei Haustürgeschäften. Ansonsten stehen die Fristen in den AGB's des Kaufvertrages. Eigentlich hast du kurzfristig nur eine Chance, wenn die Lieferfrist um die in den AGB's genannten Fristen verstrichen sind. (So wars bei mir im Frühjahr).
      Eine falsche Scheibe ist, soweit es schriftlich dokumentiert ist, kein Grund. Evt. kannst du als Mangel etwas an der Preisschraube drehen.

      Grüße
      Oliver
      Allzeit unfallfreies Biken.
    • Hallo Sigi, hallo Oliver,

      vielen Dank für beruhigenden Auskünfte :respekt: von euch beiden.

      Kurze Vorgeschichte: hab letzten Freitag einen Vertrag unterschrieben Suzuki GSX-S 750. Als Sonderausstattung stehen Scheibe, Gepäcktaschen- und Halterung sowie Tanktasche mit Anschlussmöglichkeit für Handy ectr..
      Am Montag bekam ich einen Anruf, dass es die Scheibe in gewünschter Form/Farbe nicht gibt. Suzki bringt erst 2018 eine Scheibe auf den Markt, diese ist schwarz und zu klein/kurz. Alternativern von anderen Herstellern sind riesig oder schwarz (und riesig). Ich wollte gerne die gängige, klarsichtige Höhe unterhalb der Seitenpiegel - (wir haben das im Laden anhand anderer Modelle besprochen). Gestern war ich beim Händler und habe mir die Alternativen anhand von Bildern angesehen - entweder es würde nicht der gewünschte Effekt entstehen oder das Motorrad wäre in meinen Augen verunstaltet. Na ja, .....

      Heute morgen kam mir dann die Idee mal beim Auto-Club (?) anzurufen. Als Tipp oder zur Erinnerung: für Mitglieder gibt es Vertragsanwälte in jeder Stadt.

      Nochmals, vielen Dank euch :top:

      Grüße,
      Karin
    • Wenn du einen Rechtschutz hast z.B, ADAC der kann dir genau sagen wie du aus den Vertrag heraus kommst. :) :thumbsup:
      Kannst auch mal bei Louis oder Polo dich schlau machen, ob es eine Windschutzscheibe gibt.
      Gruß 11er Egon
    • Das mit der Scheibe wird eh überbewertet.
      Klar, wenn ich mit über 140 fahren will, dann zerrt es schon ganz ordentlich.
      Aber aus der Zeit, wo ich 190 als Reisegeschwindigkeit gesetzt hatte, bin ich eh raus.
      In der Regel hilft schon ein Tankrucksack den Druck auf den Oberkörper zu reduzieren und 100 sind sowieso problemlos ohne Scheibe machbar.
      Probiers doch einfach mal ;)
      Gruss, Floh

      Siegen, stürzen oder Defekt vortäuschen - kann ich!

      It's not the speed that kills. It's the sudden stop.
    • Heute Nachmittag werde ich mir eine Alternative ansehen, die der Händler gestern noch gefunden hat. Schau mer mal ..
      Scheibe stand halt ganz oben auf meiner Wunschliste und mir wurde mehrfach vesichert, dass es so wie besprochen möglich ist/wäre.
      Bisher war das Ergebnis halt sehr bescheiden - das weiß der Händler auch selbst ...

      Gruß,
      Karin
    • Verstehe ;)
      An "optisch verwüsten" ist was dran - allerdings möchte ich deshalb nicht ganz auf bisschen Windschutz - gerade auf der Bahn - verzichten.

      Abschließend ist das Thema "Scheibe" noch nicht geklärt, werd euch informieren :)

      Jetzt kann ich jedenfalls schon sagen, dass mich euere Tipps und Komentare bei meinen Überlegungen :schraube: schon ünterstützt haben :top: . Vielen Dank dafür!

      Gruß,
      Karin
    • @wbdz14

      Rein rechtlich gesehen handelt es sich hier um einen Vertrag nach BGB. Ist die Scheibe Gegenstand des Vertrages, ist der Serienzustand des Fahrzeuges ohne Belang, denn, wird eine vertragliche Vereinbarung von einem der Vertragspartner nicht erfüllt, kann der andere Minderung oder Wandlung des Vertrages geltend machen. Ggf. kann, bei Nichterfüllung, Nachbesserung geltend gemacht werden. Kann der Händler dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern, dann (s.o.) Minderung oder Wandlung. Hat der Händler eine Zusage wider besseren Wissens gemacht, könnte es sich hier sogar um den Straftatbestand des Betruges handeln.

      Gruß, Sigi
      Ich freu mich wenn's regnet, weil wenn ich mich nicht freu, regnets auch.
    • Guten Morgen,

      Manchmal frage ichmich schon warum man sich Probleme macht wo keine sind, bzw. diese ausgebacken sind. Wenn wir die Sache mal ganz nüchtern betrachten hat sicher der Händler den Fehler gemacht das er ggf selbst nicht ausreichend informiert war/ist welche Scheiben es für die nackte gibt. Andererseits muss ich schon auch sagen das man bei der Motorradfahrer ansich vielleicht hätte selbst drauf kommen können das das irgendwie vielleicht etwas zuviel gewollt ist.

      Wenn ich mich für ein naked entscheide weis ich idr auf was ich mich einlasse. Wenn du ständig Höchstgeschwindigkeiten auf der Bahn fahren willst und einen Reisedampfer suchst ist die Wahl von dir sicher nicht die beste.

      Viel Erfolg

      Coffee
    • Sollte die Scheibe explizit mit Artikelname im Vertrag aufgeführt sein, kannst du höchstens eine Minderung um diesen
      Preis erwirken. Ist ja auch klar. Was nicht geliefert wird muss auch nicht bezahlt werden.
      Ist die Scheibe nicht genau beschrieben, kann theoretisch auch eine andere montiert werden.
      Beides ist für mich kein Grund vom Kaufvertrag zurück zu treten, weil es sich nur um Zubehör für einen
      Artikel handelt, der (ob mit oder ohne Scheibe) immer noch die selben Eigenschaften hat.
      Und wenn du dem Händler jetzt gleich mit dem Anwalt kommst, wird der sich genau so stur stellen und ein langer
      Rechtsstreit ist die folge.
      Nicht das man dir noch unterstellt, du hast inzwischen was anderes/passenderes gefunden und willst deshalb vom
      Kauf zurücktreten.

      KLICK Ist da echt nix dabei, was halbwegs passt?
      Gruß Duc

      Früher war Sex sicher und Motorsport lebensgefährlich.
      Heute ist es umgekehrt....