Autofahrer müssen ihren Führerschein früher umtauschen als gedacht

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    • Autofahrer müssen ihren Führerschein früher umtauschen als gedacht

      Autofahrer müssen ihren Lappen früher umtauschen als gedacht

      Abhängig vom Geburtsjahrgang müssen nun auch Fahrerlaubnisse, die vor 2013 ausgestellt wurden, zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
      • Menschen, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch ihres Führerscheins bis zum Jahr 2033 Zeit.
      • Autofahrer, die nach 1953 bis 1958 geboren wurden, müssen ganze elf Jahre eher zu den Behörden rennen, nämlich schon 2021.
      • Personen, die zwischen 1959 und 1964 das Licht der Welt erblickt haben, droht bereits im Jahr 2022 der Verfall Ihres Führerscheins.
      • Bei den Geburtsjahren 1965 bis 1970 gilt: Führerscheine müssen spätestens 2023 umgetauscht werden.
      • Menschen, die 1971 oder später auf die Welt kamen, haben bis zum Jahr 2024 Zeit für den kostenpflichtigen Umtausch.
      Es sind Zahlen, die der Bundesrat veröffentlicht hat.

      Neue Führerschein-Regelung
    • A bisserl unvollständig zitiert und das wichtigste weggelassen:

      Das nachfolgend geschrieben gilt für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden

      Harald schrieb:

      Autofahrer müssen ihren Lappen früher umtauschen als gedacht

      Abhängig vom Geburtsjahrgang müssen nun auch Fahrerlaubnisse, die vor 2013 ausgestellt wurden, zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
      • Menschen, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch ihres Führerscheins bis zum Jahr 2033 Zeit.
      • Autofahrer, die nach 1953 bis 1958 geboren wurden, müssen ganze elf Jahre eher zu den Behörden rennen, nämlich schon 2021.
      • Personen, die zwischen 1959 und 1964 das Licht der Welt erblickt haben, droht bereits im Jahr 2022 der Verfall Ihres Führerscheins.
      • Bei den Geburtsjahren 1965 bis 1970 gilt: Führerscheine müssen spätestens 2023 umgetauscht werden.
      • Menschen, die 1971 oder später auf die Welt kamen, haben bis zum Jahr 2024 Zeit für den kostenpflichtigen Umtausch.
      Es sind Zahlen, die der Bundesrat veröffentlicht hat.

      Neue Führerschein-Regelung

      Für ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine gilt:
      • Wurde der Führerschein zwischen 1990 und 2000 ausgestellt, müssen Autofahrer ihren Lappen spätestens am 19. Januar 2025 umtauschen.
      • Ein Ausstellungsdatum zwischen 2001 und 2002 bedeutet: Der Führerschein-Umtausch muss 2026 erfolgen.
      • Führerscheine, die zwischen 2003 und 2004 ausgestellt wurden, müssen 2027 umgetauscht werden.
      • Im Jahr 2028 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2005 und 2006 ausgehändigt wurden.
      • Umtausch des Führerscheins, der zwischen 2007 und 2008 ausgestellt wurde: 2029.
      • Wurde ein Führerschein im Jahr 2009, 2010 und 2011 ausgestellt, gilt: Der Umtausch des Lappens muss bis zum Jahr 2030, 2031 beziehungsweise 2032 erfolgt sein.
      • Autofahrer, die ihre Fahrerlaubnis erst im Jahr 2012 bis 2013 bekamen, haben bis zum Jahr 2033 Zeit ihre Dokumente umzutauschen.
      Der Führerschein muss nicht neu erworben werden, sondern nur das Dokument wird umgetauscht. Grund hierfür ist, dass so mancher sich im Laufe der Zeit doch ein wenig verändert und ein Jugendfoto von dem äußeren eines 50-jährigen doch sehr abweichen kann. Deswegen soll künftig alle 15 jahre das Dokument erneuert werden.
      Die Staffelung nach Jahren ist dazu gedacht, dass die Behörden nicht überlastet werden. Es wäre schlimm, wenn alle Führerscheininhaber Deutschlands innerhalb eines Jahres den Lappen tauschen müssten.

      Ich habe als "Spätberufener" die Erweiterung um die Fahrerlaubnisklasse "A" 2011 gemacht. Demzufolge hat der Führerschein ein Austellungsdatum von 2011 (und ein aktuelleres Bild). Zuvor hatte ich noch den "Grauen Lappen".

      Fallstricke beim Umtausch der alten Führerscheine gegen die neuen:
      Dadurch, dass - wann das war weiss ich auch nicht mehr - die neuen Fahrerlaubnisklassen eingeführt wurden, müssen die alten gegen die neuen umgeschrieben werden. Die alte Klasse 3 (Auto) beinhaltete ja auch das Fahren von 50ern, Anhängern, 7,5-Tonnern etc. wo man heute jeweils einen Extra Schein dafür braucht.

      Deswegen ist es wichtig, sich vorher schlau zu machen, welche neuen Klassen einem zustehen.
      Ist das Dokument erst einmal ausgehändigt, lässt sich im Nachhinein nichts mehr daran drehen und man hat im schlimmsten Falle eine Fahrerlaubnis eingebüßt.
      Deswegen schon bei Beantragung der Umschreibung darauf achten, dass das richtig festgehalten wird und da schon nachfragen, falls sowas nicht so umgesetzt wird, wie man sich das rausgeguckt hat.

      Für einen der Traktorenscheine (den größeren) braucht man zudem den Nachweis, dass man auch für einen Landwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, sonst bekommt man den nicht. Zuvor mit dem 3er konnte man die auch fahren.

      Also: Wer sich zeitig kümmert und dabei auch noch schlau macht, hat nichts zu befürchten!

      Hier noch einen Link zu den heute gültigen Führerscheinklassen