Grobstoller, M&S, Enduroreifen, Winterreifen, neue Regelungen und Einschränkungen

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    • Grobstoller, M&S, Enduroreifen, Winterreifen, neue Regelungen und Einschränkungen

      Zum Thema Reifen bin ich auf mir neue, aber wichtige Einschränkungen gestoßen: ;( ?(



      WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

      Ja, die unsinnige Winterreifenpflicht für Motorräder wurde aufgehoben.
      Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion.

      Man kann jetzt lamentieren und die Schuld beim Gesetzgeber suchen, ABER,
      einige Reifenhersteller haben es schlicht versäumt, in den jahrelangen
      Diskussionen zur Reform der Winterreifenpflicht, die Interessen der
      Zweiradkollegen auch mit einzubringen.

      Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet.
      Die aktuellen internen Versuche der Verbände, hier noch etwas zu verändern,
      oder gar abenteuerliche Interpertationen der neuen Regelung zu
      konstruieren, hilft dem Motorradfahrer jetzt wenig.

      Was war, bzw. ist passiert?
      Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.
      Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke,
      die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat.

      Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80,
      Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine
      bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.


      Damit der Kunde diese Reifen trotzdem nutzen konnte, prägten die Reifenhersteller
      ein M&S-Symbol auf die Seitenwand und nutzten eine alte
      Winterreifenregelung (§36 StVZO alt).
      Dieser § erlaubte, Reifen die eine M&S-Eignung haben, auch auf Fahrzeugen zu montieren, die eine
      deutlich höhere Endgeschwindigkeit aufweisen. (Allen bekannt vom
      PKW...Aufbringen eines M&S-Geschwindigkeitsaufklebers am Tachoerforderlich)

      Da diese M&S-Eignung lediglich auf Zugwerten
      eines uraten Uniroyal basierte und von einem groben Profil sprach,
      fummelten die Motorrad-Reifenhersteller einfach dieses M&S Zeichen
      auf die Seitenwand und flux konnte jeder Grobstöller auch auf
      leistungsstarken-schnellen Fahrzeugen gefahren werden.

      Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!!

      §36 StVZO neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine
      Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist.

      Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die
      Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch
      schmerzfrei auch gemacht). Weit gefeht!!
      Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.

      Das bedeutet nun im Klartext: Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren
      Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem
      01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert
      wurden, also DOT 2017 besitzen.
      Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.


      Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den
      gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den
      Fahrzeugpapieren vermerkt ist.

      Bsp. Yamaha XT 1200 Z Super Tenere
      110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2017 und früher...kann genutzt werden bis 2024
      110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2018 und jünger...darf nicht mehr genutzt werden.

      Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
      In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.


      Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser
      Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen
      (TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der
      StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!!!!!

      Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..
      Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun
      schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen
      nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen. (in Italien haben die
      nationalen Gesetze zur Sommerreifen-Pflicht, es getan).

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      Entnommen aus: Klick: www.mopedreifen.de
      Harald CU Erlangen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vt500 ()

    • die michelin pilot road serie war bisher immer der benchmark bei nässe, das wird wohl auch für den 5er zutreffen. ob´s jetzt für einen schönwetterfahrer unbedingt sein muß?
    • Man könnte sich ja ein CAD anfertigen, dass das offizielle Schneeflockensymbol in der passenden Größe zeigt.
      Dann ein Brandeisen aus Edelstahl von einem entsprechenden Betrieb fräsen lassen....
      Den Rest überlasse ich eurer Phantasie.

      MfG Jens *ganzböserOutlaw*
      Niemand steht über dir - aber auch niemand steht dir bei.
      Das ist ein hoher Preis, doch dafür bist du frei.
      Du bist niemands Herr und niemands Untertan,
      Einhandsegler auf dem Ozean.
    • Demzufolge hat aber inzwischen dann die Industrie nachgebessert.
      Beispielsweise, meine Triumph darf zwar den Conti TKC 70 M+S nicht mehr wegen der Geschwindigkeit fahren, wohl aber den neuen Metzler Karoo Street,
      in den Dimensionen
      • 90/90 - 21 M/C 54V M+S TL Vorderrad
      • 150/70 R 17 M/C 69V M+S TL Hinterrad
      und das Ganze wohl als M+S Reifen, wie in der Bezeichnung enthalten.

      Oder habe ich da einen falschen Ansatz?