Zum Thema Reifen bin ich auf mir neue, aber wichtige Einschränkungen gestoßen:
WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Ja, die unsinnige Winterreifenpflicht für Motorräder wurde aufgehoben.
Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion.
Man kann jetzt lamentieren und die Schuld beim Gesetzgeber suchen, ABER,
einige Reifenhersteller haben es schlicht versäumt, in den jahrelangen
Diskussionen zur Reform der Winterreifenpflicht, die Interessen der
Zweiradkollegen auch mit einzubringen.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet.
Die aktuellen internen Versuche der Verbände, hier noch etwas zu verändern,
oder gar abenteuerliche Interpertationen der neuen Regelung zu
konstruieren, hilft dem Motorradfahrer jetzt wenig.
Was war, bzw. ist passiert?
Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.
Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke,
die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat.
Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80,
Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine
bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.
Damit der Kunde diese Reifen trotzdem nutzen konnte, prägten die Reifenhersteller
ein M&S-Symbol auf die Seitenwand und nutzten eine alte
Winterreifenregelung (§36 StVZO alt).
Dieser § erlaubte, Reifen die eine M&S-Eignung haben, auch auf Fahrzeugen zu montieren, die eine
deutlich höhere Endgeschwindigkeit aufweisen. (Allen bekannt vom
PKW...Aufbringen eines M&S-Geschwindigkeitsaufklebers am Tachoerforderlich)
Da diese M&S-Eignung lediglich auf Zugwerten
eines uraten Uniroyal basierte und von einem groben Profil sprach,
fummelten die Motorrad-Reifenhersteller einfach dieses M&S Zeichen
auf die Seitenwand und flux konnte jeder Grobstöller auch auf
leistungsstarken-schnellen Fahrzeugen gefahren werden.
Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!!
§36 StVZO neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine
Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist.
Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die
Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch
schmerzfrei auch gemacht). Weit gefeht!!
Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.
Das bedeutet nun im Klartext: Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren
Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem
01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert
wurden, also DOT 2017 besitzen.
Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.
Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den
gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den
Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Bsp. Yamaha XT 1200 Z Super Tenere
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2017 und früher...kann genutzt werden bis 2024
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2018 und jünger...darf nicht mehr genutzt werden.
Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.
Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser
Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen
(TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der
StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!!!!!
Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..
Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun
schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen
nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen. (in Italien haben die
nationalen Gesetze zur Sommerreifen-Pflicht, es getan).
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Entnommen aus: Klick: www.mopedreifen.de
WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Ja, die unsinnige Winterreifenpflicht für Motorräder wurde aufgehoben.
Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion.
Man kann jetzt lamentieren und die Schuld beim Gesetzgeber suchen, ABER,
einige Reifenhersteller haben es schlicht versäumt, in den jahrelangen
Diskussionen zur Reform der Winterreifenpflicht, die Interessen der
Zweiradkollegen auch mit einzubringen.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet.
Die aktuellen internen Versuche der Verbände, hier noch etwas zu verändern,
oder gar abenteuerliche Interpertationen der neuen Regelung zu
konstruieren, hilft dem Motorradfahrer jetzt wenig.
Was war, bzw. ist passiert?
Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.
Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke,
die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat.
Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80,
Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine
bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.
Damit der Kunde diese Reifen trotzdem nutzen konnte, prägten die Reifenhersteller
ein M&S-Symbol auf die Seitenwand und nutzten eine alte
Winterreifenregelung (§36 StVZO alt).
Dieser § erlaubte, Reifen die eine M&S-Eignung haben, auch auf Fahrzeugen zu montieren, die eine
deutlich höhere Endgeschwindigkeit aufweisen. (Allen bekannt vom
PKW...Aufbringen eines M&S-Geschwindigkeitsaufklebers am Tachoerforderlich)
Da diese M&S-Eignung lediglich auf Zugwerten
eines uraten Uniroyal basierte und von einem groben Profil sprach,
fummelten die Motorrad-Reifenhersteller einfach dieses M&S Zeichen
auf die Seitenwand und flux konnte jeder Grobstöller auch auf
leistungsstarken-schnellen Fahrzeugen gefahren werden.
Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!!
§36 StVZO neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine
Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist.
Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die
Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch
schmerzfrei auch gemacht). Weit gefeht!!
Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.
Das bedeutet nun im Klartext: Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren
Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem
01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert
wurden, also DOT 2017 besitzen.
Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.
Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den
gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den
Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Bsp. Yamaha XT 1200 Z Super Tenere
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2017 und früher...kann genutzt werden bis 2024
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2018 und jünger...darf nicht mehr genutzt werden.
Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.
Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser
Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen
(TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der
StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!!!!!
Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..
Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun
schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen
nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen. (in Italien haben die
nationalen Gesetze zur Sommerreifen-Pflicht, es getan).
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Entnommen aus: Klick: www.mopedreifen.de
Harald CU Erlangen
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