Karle schrieb:
Ich kenne die 3-G-Regel so ... um ohne Probleme mittlerweile auch in D "Einlass" zu bekommen.
Entweder
Vollständig Geimpft
oder
Vollständig Genesen
oder
Getestet
bitte das Kleingedruckte im deutschen Recht lesen.
Vollständig Geimpft heisst in D:
"Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff."
In Ö:
"Als vollständig geimpft gelten Menschen in Österreich bereits, wenn die erste Impfung mindestens 22 Tage zurückliegt."
In D bin ich nocht nicht vollständig geimpft - in Österreich schon.
Für mich war der Urlaub in Ö komplett testfrei. Weder bei der EInreise in Ö - noch Vorort - noch bei der Rückreise. Auch eine Online-Registrierung ist seit vielen Tagen nicht mehr nötig.
Grüße und allen viel Spass in Ö, wer sich das Leben etwas einfacher machen will.
Oliver
Allzeit unfallfreies Biken.