ABE / E-Nummer?

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    • ABE / E-Nummer?

      Hi @ all,
      habe eine Frage zu einer Zubehörauspuffanlage: eingestanzt ist u.a. eine E-Nummer (s.Foto).
      - darf man die ohne Weiteres montieren (und natürlich auch fahren)?
      - braucht man (ggf. zusätzlich) eine fahrzeugtypspezifische ABE?
      - muss man diese Unterlagen ggf. mitzuführen?
      Oder wie ist das genau :gruebel: :nixweiss:
      Dateien
      • Remus Stempel.jpg

        (62,68 kB, 250 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)
    • Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
      Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
      Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

      EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
      Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
      Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.

      Das heisst ja im Klartext: Pfeiff auf die ABE-Papiere, die eingeschlagene Nummer reicht vollkommen aus.
    • RE: ABE / E-Nummer?

      Eintragungen, Bescheinigungen, etc. entfallen mit einer gültigen E-Nummer am Zubehörteil.
      Das dieses Teil für Dein Mopped auch zugelassen ist, vorausgesetzt!!!

      Aber obacht, E-Nummer ist kein Freibrief für etwas mehr dB!!! :nono:
      Ist das Teil zu laut, gibts IMMER Ärger mit MC Grün-Weiss!!! :boese03:
      Selbst bei einer Originalanlage!!!

      Gruß Mäurer
    • Original von wolfers
      Bestens aufgeklärt die Sachlage : :anbet:

      macht's Euch nicht verrückt ;

      meine Devise : hinschräubeln ,fettich ! :idee:

      Ab einem gewissen Alter ;) muss man nicht mehr JEDEN Stress mitmachen müssen ... aber der Sound :nicken: ... scho gscheid legger :laugh:

      @ Rainer: wenn du mit Brille guckst siehst du das "e" in Orschinol aufm Orschinol :nuts:

      @ all: schon mal danke, aaaaber:
      e-Nummer = zugelassen (Nummer muss natürlich für dein Motorrad gültig sein) ein Widerspruch in sich? :gruebel: ... :nixweiss: bzw. wo kann ich erfahren welcher Auspuff für welches Möpi zugelassen ist? Klar, er muss draufpassen ohne weitere/ größere Veränderungen am eigentlichen Objekt der Begierde, aber es gibt nun mal 3 Versionen der 850'er :idee:
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tdmler ()

    • Original von Skorpion
      ich weis gar ned was du meinst - fahre seit 4 Jahren ohne Eater - noch nie probleme :laugh:

      Gruß Skorpion

      du kriminelles Subjekt, du :laugh:
      ;)
      by the way, was die Phonmessung beim Faber eigentlich ergeben?
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)
    • RE: ABE / E-Nummer?

      Original von Mäurer

      Aber obacht, E-Nummer ist kein Freibrief für etwas mehr dB!!! :nono:
      Ist das Teil zu laut, gibts IMMER Ärger mit MC Grün-Weiss!!! :boese03:
      Selbst bei einer Originalanlage!!!

      Gruß Mäurer


      Stimmt. Aber seit 1. März hält sich der Ärger in Grenzen, denn seit dem 1. März gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV. Diese neuen, europaweit einheitlichen Regelungen ersetzen langfristig die StVZO. Im Zuge dieser FZV entfällt beispielsweise der §18 der StVZO, der besagte, dass bei zu lauten Auspuffanlagen die Betriebserlaubnis der Fahrzeugs erlischt. Nach diesem §18 konnten 50 EURO Bussgeld und 3 Punkte in Flensburg vergeben werden. Ausserdem Beschlagnahmung der Tüten oder gar SWicherstellung des ganzen Moppeds. Das ist nun mit der FZV vorbei: 25 EURO weil Ordnungswidrigkeit. Drüberhinausgehende Massnahmen wie Bschlagnahmung oder Sicherstellung sind nicht mehr verhältnismässig. Schlissliche handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, denn von zu lauten Tüten geht keine ernsthafte Gefahr aus.

      Mehr Info zu FZV und eine gegenüberstellung FZV/StVZO findet sich hier
    • Wer hat denn da von wem falsch abgeschrieben? Leider im Internet typisch... :nono:

      Den Verlust der BE regelte schon immer der §19 StVZO, und den gibts weiterhin:

      2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

      1.

      die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
      2.

      eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
      3.

      das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


      Wahr ist vielmehr, dass sich im neuen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, der mit der FZV gültig wurde, eine Unschärfe dergestalt eingeschlichen hat, das Verstöße gegen diesen §19 u.U. "nur noch" als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
      Da wird aber nachgebessert.
    • Original von Qlanz
      Wer hat denn da von wem falsch abgeschrieben? Leider im Internet typisch... :nono:


      Ehrlich gesagt war´s nicht aus dem internet sondern ne Meldug aus der aktuellen Custombike - offensichtlich darf ich keinem mehr trauen. Mea culpa :anbet:
    • Original von Qlanz
      Bernd, tröste Dich. Stand auch schon in der MO falsch. Und geistert seither durch alle möglichen Motorrad-Foren.
      :wink2:


      Bin ich ja froh, dass es hier im Forum Leute wie Dich gibt, die sich besser auskennen als die "Fachmänner" in den einschlägigen Zeitschriften ;)
    • also ich hab einen hurric an meim möff und ich fahr auch nur mit e nummer, keine papiere, keine eintragung und auch kein db killer...
      die kam sogar ohne db killer durch den tüv...obwohl die laut ist wie hölle!der tüv prüfer war scho weng älter vielleicht hört er nimmer so gut...

      also spaß beiseite e zeichen langt!
    • Aller Unkenrufe und Veröffentlichungen der neueren Zeit zum Trotz, da bin ich mir nicht so sicher.

      Kurz die Historie:
      der Sammler hatte eine E-Nummer, der Endtopf jedoch nicht. Da ich auf Grund der Geräuschentwicklung denn doch Bedenken hatte rief ich beim Hersteller an (Remus). Lt. dessen Aussage ist die betreffende Anlage in dieser Kombination für die TDM 850 zugelassen :banana:
      Aaaaaaber, nach mehrfachem Nachfragen(!), nur für den Typ 3VD und 4CN, NICHT jedoch für die 4TX :frech:
      Das kapiere wer mag, ich nicht :nixweiss: , denn die technischen Unterschiede der genannte Modelle sind soundbezogen nicht wirklich gravierend.

      Nächster Aspekt: in der Schweiz, da nicht EG-Mitglied, wäre sie für KEINES der Modelle zugelassen gewesen, was auf der Durchreise zu Problemen hätte führen können. Und die Schweizer sind bekanntlich nicht knausrig was so was angeht.

      Meine Erkenntnis: immer den Hersteller fragen um ganz sicher zu gehen
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)
    • buhh... des ist aber scho ein arg krasser fall oder??bei dir mein ich, weil normalerweise gibts da net so viel probleme...also ich hab meinen auspuff hinbauen lassen und bin dann zu pozilei und hab ihn von DENEN ma abnehmen lassen ob die da was dagegen haben bzw. ob da ma was dagegen spricht!