Vereinfachte Fahrzeug-Zulassungsverordnung

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    • Vereinfachte Fahrzeug-Zulassungsverordnung

      Am 1. März 2007 tritt die, im Bundesrat zugestimmte, vereinfachte Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft. Sie beinhaltet, entgegen der bisherigen Notwendigkeit eines Einzelgutachtens und einer neuen Betriebserlaubnis beim wiederzulassen von Fahrzeugen, die länger als 18 Monate stillgelegt waren, eine vereinfachte Vorgehensweise und damit auch eine Kostenersparnis für den Fahrzeughalter.
      Damit ist dann nach neuem Recht eine Hauptuntersuchung nur noch erforderlich, wenn diese im Abmeldezeitraum fällig war. Damit die vereinfachte Fahrzeug-Zulassungsverordnung wirksam werden kann, müssen folgende Veraussetzungen erfüllt werden:

      Wiederzulassung des Fahrzeugs erfolgt binnen von sieben Jahren, da es danach in der Regel aus dem Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gelöscht wird.
      Kann dann keine gültige Typ- oder Einzelgenehmigung mehr vorgelegt werden, wird ein Vollgutachten und eine neue Betreibserlaubnis nötig