Anhänger zum Motorräder transportieren - 100 Km/h

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    • RE: Anhänger zum Motorräder transportieren - 100 Km/h

      - Auto muss 100 kmh schaffen
      - Auto hat ABS
      - Hänger hat Dämpfer an der Federung


      ... aber das ist ne Frage für Diversion ...
      Dieser Beitrag wurde 1005 mal seit dem Erstellungdatum geändert. Der Beitrag gibt die Meinung nicht wieder , er steht bloss so da. Lesen auf eigene Gefahr.
    • es gibt neue Richtlinien, fürher war der Anhänger als Gespann gebunden
      dh. die ZUlassung bekam man nur für dieses Gespann

      Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:

      Personenkraftwagen
      mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
      Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO
      Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:

      kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer
      freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger
      bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:
      1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
      zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug

      2. andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
      zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug

      3. andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
      zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug

      4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
      zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug

      5. alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
      zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug

      Weiterhin ist zu beachten:


      das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen
      die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt
      die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
      an der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte
      Tempo-100-Plakettte angebracht sein
      die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie „L“ = 120 km/h entsprechen

      Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.


      PS. schau dir mal meine an: falcon.de.tc
      Even in Paradise you can have a bad Day Thomas Magnum




      Gruß Udo
    • Hallo Falcon,

      danke für die ausführliche Antwort:

      Kannst Du mir das bitte genauer erklären:

      "die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt"


      und


      "an der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakettte angebracht sein "

      Bedeutet, das, dass bei der Zulassung die Zulassungsstelle das macht, oder wer/wo?


      Grüße und danke aus Baden-Württemberg
      Ausi

      :wink2:
    • Original von Ausi
      Kannst Du mir das bitte genauer erklären:

      "die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt"


      Ein Beispiel:

      Der PKW hat eine zulässige Stützlast von 75kg, der Anhänger hat eine zulässige Stützlast von 50kg.
      Also sollte man so beladen, daß man eine Stützlast von 50kg erreicht, diese aber nicht überschreitet.

      Micha
      Manche Erinnerungen sind zum kotzen
    • das ist dann aber kein "Muss" ob man 100 fahren darf, sondern eine Empfehlung (oder wie?).

      Wenn ich keine Maschine aufm Hänger habe, dann ist die Stützlast des Hängers ja wesentlich kleiner.

      Generell müsste man dann ja hergehen und die Stützlast des Hängers mal wiegen, wenn man beladen ist. Wer macht denn das?


      Grüße vom
      Ausi

      :wink2:
    • Original von Ausi
      das ist dann aber kein "Muss" ob man 100 fahren darf, sondern eine Empfehlung (oder wie?).

      Das ist unabhängig davon, ob man eine Zulassung für 100km/h hat, sondern generell beim Hängerbetrieb empfehlenswert

      Wenn ich keine Maschine aufm Hänger habe, dann ist die Stützlast des Hängers ja wesentlich kleiner.

      Dann ist auch das Gesamtgewicht des Hängers deutlich niedriger, so daß es nicht so schnell zu Problemen führt.

      Es geht einfach darum, die Hinterachse des Zugfahrzeugs optimal zu belasten und nicht, im schlimmsten Fall, zu entlasten.
      Man könnte den Hänger ja auch so beladen, daß er das Auto anhebt...

      Micha
      Manche Erinnerungen sind zum kotzen
    • habt ihr problem, :wow: :wow: :wow:
      Klappe auf rein in den Transporter und ab die Post mit 160 wohin man will...................................... Shit taste hängt................... schon wieder :lachweg: :lachweg: :lachweg: :lachweg: :lachweg: :lachweg: :lachweg: :lachweg: :lachweg: :lachweg:


      :wink2: :wink2:
      3bike
    • Original von Ausi
      Hallo Falcon,

      danke für die ausführliche Antwort:

      Kannst Du mir das bitte genauer erklären:

      "die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt"


      und


      "an der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakettte angebracht sein "

      Bedeutet, das, dass bei der Zulassung die Zulassungsstelle das macht, oder wer/wo?


      Grüße und danke aus Baden-Württemberg
      Ausi

      :wink2:



      Hallo Steffen,

      bei meinem Wohnwagen musste ich erst zur Dekra (TÜV o.Ä. geht auch).
      Mit der Bescheinigung von dort geht es zur Zulassungsstelle, da gibt es Stempel und Aufkleber.

      Gruß Eddi
    • RE: Anhänger zum Motorräder transportieren - 100 Km/h

      Original von rico.westie
      Original von Ausi
      Hallo,

      welche Voraussetzungen / Bedingungen gibt es, damit man mit einem Anhänger am Auto 100 Km/h fahren darf?



      Grüße vom
      Ausi

      :wink2:



      ...nicht von der rennleitung erwischen lassen.... :wow: ;D


      Bei 100 sagen die noch gar nix. ;D Ab 120 schon eher.
    • ......und bei der 100-Regelung ist das Zugfahrzeug mit dem Hänger quasi gekoppelt.

      In meinem Fall nutzen den Hänger meine 3 Geschwister. Das ginge dann schon mal nicht, da das 100-Schild an das Zugfahrzeug gebunden ist......oder so ähnlich. :nicken:

      Die müßten das Schild im Zweifel immer abdecken.

      Und ich fahre sowie so so schnell wie ich will! :laugh: Wenn das Teil gut geladen ist, sind 140km/h auf der AB kein Problem :laugh: nur auf die Rennleitung mußt halt aweng obacht geben! :gruebel: :frech: Derweil die schleichen sich immer so hinterfotzig von hinten an :wall:
      Gruß Walter
    • Original von WalterS
      ......und bei der 100-Regelung ist das Zugfahrzeug mit dem Hänger quasi gekoppelt.

      In meinem Fall nutzen den Hänger meine 3 Geschwister. Das ginge dann schon mal nicht, da das 100-Schild an das Zugfahrzeug gebunden ist......oder so ähnlich. :nicken:

      Die müßten das Schild im Zweifel immer abdecken.

      Und ich fahre sowie so so schnell wie ich will! :laugh: Wenn das Teil gut geladen ist, sind 140km/h auf der AB kein Problem :laugh: nur auf die Rennleitung mußt halt aweng obacht geben! :gruebel: :frech: Derweil die schleichen sich immer so hinterfotzig von hinten an :wall:


      schau weiter oben, die Regelung wurde etwas gelockert, die 100 km/h Zulassung ist nicht mehr auf ein Gespann fixiert.
      Even in Paradise you can have a bad Day Thomas Magnum




      Gruß Udo
    • Original von WalterS
      Und ich fahre sowie so so schnell wie ich will! :laugh: Wenn das Teil gut geladen ist, sind 140km/h auf der AB kein Problem :laugh: nur auf die Rennleitung mußt halt aweng obacht geben! :gruebel: :frech: Derweil die schleichen sich immer so hinterfotzig von hinten an :wall:


      und das finde ich unverantwortlich!
      Ich weiß, dass es kein Spaß ist, mit 80 über die Autobahn zu fahren, aber müssen es gleich 60 km/h schneller sein.
      Klar, dir macht es Spaß und du kommst schneller ans Ziel. Aber was ist, wenn wirklich mal was passiert und du eine "Notfall-"Bremsung einlegen musst? Haste das schon mal mit einem Hänger probiert???

      Gruß
      Saschmi
    • Die 100 Km/h bekommt man ja im Grunde nur dann, wenn der Anhänger einen "hydraulischen Schwingungsdämpfern" hat.

      Meistens haben doch auch die gebremsten Hänger (also die zum transportieren von Motorrädern) keine solchen Stoßdämpfer. Oder liege ich da falsch?

      Was wird genau darunter verstanden? Muss jedes Rad wie beim Auto oder Motorrad solch einen Stoßdämpfer haben?


      In meinem Falle würde alles passen, doch mit diesen "hydraulischen Schwingungsdämpfern" habe ich irgendwie meine Bedenken.


      Grüße
      Ausi

      :wink2:
    • Hi Steffen,

      ich würde mir an Deiner Stelle mal so einen Hänger ausleihen und das ganze selbst ausprobieren. Habe ich aus so gemacht :nicken:

      Erst bin ich mit einem Hänger ohne jegliche Federung unterwegs gewesen, war ein ziemliches Gehoppele und Geruckele.

      Dann der nächste mit "Einzelradaufhängung", d.h. jedes Rad gefedert ( so ein Dreh-Dingens ) aber ohne Dämpfer. Lief sehr ruhig, ruckelt so gut wie gar nicht und springt selbst in derbsten Autobahnbaustellen nicht zu sehr von Betonplatte zu Betonplatte.

      Beide waren übrigens ungebremst !

      Willst Du einen Hänger mit 100er Zulassung brauchst Du richtige Stoßdämpfer rechts und links, das haben meist nur sehr viel teurere, gebremste Hänger. Bei Polo gibt es so etwas !

      Letztendlich habe ich mich für die gefederte, ungebremste Varinate entschieden. Ich fahr damit 100 km/h, wurde auch schon mehrfach unbehelligt von der Polizei überholt. Mit 80 wirst Du eh von den Lastwagen platt gewalzt.

      Hätte ich ne 100er Zulassung würde ich auch nicht schneller fahren, "gefahndet" wird nämlich nach den Kameraden welche 120 und mehr fahren :nicken: