Vorsicht im Umfeld von Festplätzen

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    • Vorsicht im Umfeld von Festplätzen

      Oktoberfest-Unfall mit Folgen

      Wer mit seinem Fahrzeug im Bereich eines Volksfestes unterwegs ist, muss jederzeit mit betrunkenen Fußgängern rechnen. Stellt er seine Geschwindigkeit nicht darauf ein, so trifft ihn im Falle eines Unfalls ein hälftiges Mitverschulden.

      Mit dieser gestern veröffentlichten, rechtskräftigen Entscheidung vom 15. Mai 2009 (Az.: 331 C 22085/07) hat das Amtsgericht München die Hoffnung einer Motorradfahrerin zunichte gemacht, die geglaubt hatte, nach der Kollision mit einem betrunkenen Oktoberfest-Besucher 100 Prozent ihres Schadens ersetzt zu bekommen.

      Angetrunken bei Rot über die Kreuzung
      Die Klägerin befuhr mit ihrem Motorrad während der "Wiesn" 2006 gegen Mitternacht eine in der Nähe der Theresienwiese gelegene Straße. Ihre Geschwindigkeit betrug 40 bis 50 km/h. An einer durch Ampeln gesicherten Kreuzung kollidierte sie mit einem angetrunkenen Fußgänger, für welchen die Lichtzeichenanlage zu diesem Zeitpunkt nachweislich Rot zeigte. Bei dem Unfall kam die Motorradfahrerin zu Fall.
      Sie glaubte sich daher im Recht, als sie von dem Fußgänger die Zahlung der Reparaturkosten für ihr beschädigtes Motorrad sowie ein Schmerzensgeld verlangte.
      Doch mit dem Argument, dass er bei Grünlicht auf die Straße gegangen, aber kurz noch einmal stehen geblieben sei, weil ihm ein Freund etwas zugerufen habe, weigerte sich der Fußgänger, zu zahlen. Denn wäre die Motorradfahrerin nicht durchgestartet, so wäre es zu dem Unfall nicht gekommen, so der Beklagte.
      Dem stimmte das Münchener Amtsgericht zumindest teilweise zu. Das Gericht sprach der Motorradfahrerin lediglich die Hälfte ihres Sachschadens zu. Ihre Schmerzensgeld-Forderung wurde gänzlich zurückgewiesen.

      Unangemessene Geschwindigkeit
      Dadurch, dass der Beklagte die Straße nicht zügig überquert, sondern angehalten und sich zu einem Freund umgewandt hatte, bildete er ein gefährliches Hindernis. Nach Ansicht des Gerichts hat er den Unfall daher zur Hälfte mitverschuldet.
      Aber auch der Klägerin wurde ein hälftiges Mitverschulden angelastet. Es ist nämlich bekannt, dass im Umfeld von Festplätzen regelmäßig Betrunkene unterwegs sind, von denen nicht in jedem Fall erwartet werden kann, dass sie die Verkehrsregeln einhalten, so das Gericht.
      Die Klägerin hätte sich daher auf diese besonderen Verhältnisse einstellen und entsprechend langsam fahren müssen. Denn dann wäre der Unfall zu vermeiden gewesen.

      http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=101335, 15.9.2009
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)
    • RE: Vorsicht im Umfeld von Festplätzen

      Original von tdmler

      Aber auch der Klägerin wurde ein hälftiges Mitverschulden angelastet. Es ist nämlich bekannt, dass im Umfeld von Festplätzen regelmäßig Betrunkene unterwegs sind, von denen nicht in jedem Fall erwartet werden kann, dass sie die Verkehrsregeln einhalten, so das Gericht.


      Ich vermiss da aber irgendwie grundsätzlich nen Satz dazu, dass der Suffkopp ja net zum Saufen gezwungen wurde, sondern den Zustand bewusst in Kauf genommen hat - mit allen möglichen Folgen... :wall:

      Sauft, und das Gesetz is auf eurer Seite - zumindest teilweise... :gruebel: :schraube:
    • RE: Vorsicht im Umfeld von Festplätzen

      Original von tdmler
      [...] Wer [...] im Bereich eines Volksfestes unterwegs ist, muss jederzeit mit betrunkenen Fußgängern rechnen. [...]


      :banana: .... für Gerhardshofen (also Achtung auf der B470 ...) kann ich das nur bestätigen ... :party:
      Und das nicht nur zur Kerwa Ende August...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von alex1964 ()

    • Original von tdmler

      "Es ist nämlich bekannt, dass (...) Betrunkene unterwegs sind, von denen nicht in jedem Fall erwartet werden kann, dass sie die Verkehrsregeln einhalten"



      Was soll man dazu sagen...
      Gilt das jetzt auch für besoffene Autofahrer?!? :nixweiss:

      Fazit:
      NEHMT DOCH EIN BISSCHEN MEHR RÜCKSICHT AUF DIE BESOFFENEN!
      DIE KANN MAN VON IHNEN NÄMLICH NICHT ERWARTEN! :nicken:
      Wenn der Weg das Ziel ist, so ist es wichtiger unterwegs zu sein als anzukommen.
    • Wenn ich das richtig verstanden hab, lief der Trunkenbold bei grün auf die
      Strasse und blieb dann stehen bis rot war.

      Dann fuhr die Dame los und hat ihn angefahren.

      Wenn´s so war, ist die Dame mit 50% aber noch gut bedient.
      Da könnte man auch fasst an Vorsatz denken..... :gruebel:
      Gruß Duc

      Früher war Sex sicher und Motorsport lebensgefährlich.
      Heute ist es umgekehrt....