Aufklärung

    Melde dich doch ganz einfach, schnell und kostenlos an. Anschließend stehen dir alle Funktionen im Forum zur Verfügung.

    • Das ist ein abschreckendes Polizeivideo gegen Handy/SMS am Steuer. Bitte nur ansehen wenn ihr keine zarten Gemüter habt.
      Es ist heftig, aber die Wahrheit.

      Video

      Wenn es die Zielgruppe erreichen würde und sie sich damit auseinander setzen würden, rüttelt es vielleicht wach.
    • Man oh man wie blöd sind manche Menschen das sie sowas brauchen.

      @ Claudia ,[SIZE=7] magst ein F für deine Überschrift kaufen ?[/SIZE]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Liane ()

    • das video ist ja echt voll krass

      hab mir grad noch ein paar angeschaut - also viele Unfälle wären echt zu vermeiden

      aber ich bin mir nicht sicher ob sowas hilft - die meisten vergessen zu schnell oder denken einfach: ach mir passiert sowas schon nicht. :wall:
    • RE: Auklärung

      :wink2:
      Meiner Meinung nach sind die Strafen, für Telefonieren am Steuer, viel zu niedrig!! In anderen Ländern wird viel tiefer in die Taschen gelangt.
      Jeden Tag sieht man so viele, die es immer noch nicht kapiert haben, daß es auch gefährlich werden kann, nicht nur für sich, sondern auch für andere!!!
      Es wird einfach zu wenig nachgedacht!!!!

      Gruß Petra ;)
    • Nun, um Aufklärung zu betreiben, muss man manchmal harte Wege gehen.
      Was ich jedoch traurig finde, das nicht nur ein Telefon am Steuer gefährlich sein kann sondern andere Dinge auch, über die man aber nur nicht reden darf.
      2 Beispiele:

      - Funkgeräte sind bis heute erlaubt, da diese eine andere Wertung erhalten. (Also wenn ich ehrlich sein soll, dann ist ein Funkgerät, meiner Meinung nach, doch deutlich gefährlicher, da es immer am Kabel hängt und einen mindestens im gleichen Umfang ablenkt)
      - Zigaretten, ja nur nicht über die Raucherlobby sprechen, da kommen gleich Argumente wie, dann darf ich sicher auch bald nicht mehr Radio hören oder bla bla bla.... In der Unfallstatistik wurde über Jahre nachgewiesen, dass sehr viele Unfälle durch den Glimmstengel entstehen, gerade wenn die Zigge mal herunterfällt und vielleicht auf den Sitz, oder man unbedingt das Feuer sucht, was einem vorher noch heruntergefallen ist und so weiter....
      Do man darf über diese Zielgruppe ja nicht mehr über Konsequenzen nchachdenken.

      Meines Erachtens hat nichts in der Hand eine Fahrzeugführers etwas verloren, was ihn direkt oder indirekt länger von seiner Aufmerksamkeit ablenkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Prinzalbert1976 ()

    • Ob der Spot wirklich alle erreicht - und ob er sie aufrüttelt??


      Jeder weiss um die Gefahren - aber die Ignoranz o. auch Dummheit ist schier grenzenlos. Zumindest wenn man wie ich jeden Tag viel fährt, fällt das auf.

      - Handyfonieren , dabei im Weg rumstehen und / oder Spur nicht
      halten können

      - angesprochenes Rauchen

      - ungesichtere Ladung - speziell schwere Sachen auf der Hutablage
      ( die wiegen ja nix, wenn sie bei einem Unfall mit 50 angeflogen
      kommen)

      - das gilt auch für die lieben Vierpfoter, die nur allzugerne ungesichert
      mitgenommen werden

      - letztens eine Mutter mit 2 Kindern, eines am Beifahrersitz ohne Kindersitz das andere auf dem Schoss - na ja war grosser Geländewagen, da passiert schon nix.

      .....

      könnte noch Stunden weitermachen.


      Gruss
      Andi
    • Original von Prinzalbert1976
      - Funkgeräte sind bis heute erlaubt, da diese eine andere Wertung erhalten. (Also wenn ich ehrlich sein soll, dann ist ein Funkgerät, meiner Meinung nach, doch deutlich gefährlicher, da es immer am Kabel hängt und einen mindestens im gleichen Umfang ablenkt)


      Deshalb sollte ein Einsatzfahrzeug (THW, BRK, Feuerwehr) IMMER mit mindestens 2 Leuten besetzt sein: Fahrer UND Funker. Bevor jetzt Einwände kommen, ich bin selber seit über 6 Jahren in so einem Verein und weiss, dass nicht immer der Beifahrer funkt. Nicht zu vergessen, die vielen Brummi-Fahrer mit dem CB-Funk...

      Da ich selber jeden Tag 1,5h Fahrzeit zur Arbeit und das selbe wieder zurück habe, hab ich meine Telefonate mit Mama, Freundin etc. auch auf die Fahrt gelegt, und selbst mit Headset (was ja erlaubt ist) ist man im Gespräch extrem abgelenkt.
      Und nochwas, was ich aufgrund Zeitmangels oft im Auto mache ist lenkt sehr ab: Essen. Ich hab mir schon oft vorgenommen, das nicht mehr zu tun, aber die halbe Stunde länger im Bett liegenbleiben lockt halt...
      Liebe Grüße, Pamela :wink2:
    • Original von Pamela
      Deshalb sollte ein Einsatzfahrzeug (THW, BRK, Feuerwehr) IMMER mit mindestens 2 Leuten besetzt sein: Fahrer UND Funker. Bevor jetzt Einwände kommen, ich bin selber seit über 6 Jahren in so einem Verein und weiss, dass nicht immer der Beifahrer funkt. Nicht zu vergessen, die vielen Brummi-Fahrer mit dem CB-Funk...


      Bei Einsatzfahrzeugen könnte man eine Sonderregelung einbauen, was ich auch absolut legitim finden würde. Sicher auch noch andere. :)
    • Ich telefoniere teilweise mit dem Handy am Ohr, denn meine Freisprecheinrichtung ist manchmal einfach zu leise.

      Hab da ne nette Halterung im Firmenwagen und hab dann am Handy ein Kabel für GSM und Strom.

      Kabel am Handy, ist kein Handy mehr, sondern ein Autotelefon und schon isses wieder erlaubt. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pamp ()

    • Original von Prinzalbert1976
      Bei Einsatzfahrzeugen könnte man eine Sonderregelung einbauen, was ich auch absolut legitim finden würde. Sicher auch noch andere. :)

      Die Sonderregelung gibts schon ewig und heißt §35 StVO "Sonderrechte" (nicht zu verwechseln mit §38 "Wegerechte").
      Danach sind Einsatztzkräfte unter bestimmten Bedingungen von der StVO befreit, also auch vom Handyverbot, und müssen noch nicht mal Funkellicht und tatütata haben.

      (Warum darf auch mit Blaulicht nicht zu schnell gefahren werden? Durch den Dopplereffekt verschiebt sich die Lichtfarbe ins Ultraviolette, und das ist unsichtbar
      :lachweg: :lachweg: :lachweg:)
      Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis
      ist in der Praxis größer als in der Theorie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Matthias ()

    • Original von Pamp

      Kabel am Handy, ist kein Handy mehr, sondern ein Autotelefon und schon isses wieder erlaubt. ;)


      Pamp, wer hat Dir denn dass erzählt? Einzig Funkgeräte z.B. CB-Funk sind nicht eindeutig geregelt (noch nicht).

      Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

      I. Allgemeine Verkehrsregeln

      §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

      (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


      (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

      (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

      (2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

      (3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.


      Sorry aber dess mit dem Kabel am Handy hilft nícht.
      Aber wenn Du noch Punkte / Geld frei hast, kannst Du es ja mal probieren, würde mich interessieren was die Polizei sagt :wow:

      bis dann
    • Am 1. Februar 2001 ist mit der 33. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I, Seite 1690) das sogenannte „Handy-Verbot“ in Kraft getreten.

      Seit 2001 ist auch die Rede vom Autotelefon, aber wenn die Info von den Grünen war ist das zu entschuldigen, die hinken der Zeit immer etwas hinterher, in dem Fall halt 8 Jahre, die glauben ja auch, dass der Meeresspiegel steigt wenn das Eis am Nord Pol, (am Südpol stimmt es, aber eben nicht am Nordpol) schmilzt. :lachweg:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Norge ()