Haftungsanspruch, wenn die Fahrbahn bei Nässe zu rutschig wird

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Melde dich doch ganz einfach, schnell und kostenlos an. Anschließend stehen dir alle Funktionen im Forum zur Verfügung.

    • Haftungsanspruch, wenn die Fahrbahn bei Nässe zu rutschig wird

      Diesen Link habe ich in einem anderen Motorradforum gefunden.
      Klick
      Der "Betreiber" einer Straße kann unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund schlechten Straßenbelags bei Nässe zu einem Unfall kommt...
      Wenn der Weg das Ziel ist, so ist es wichtiger unterwegs zu sein als anzukommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Xiphos ()

    • RE: Haftungsanspruch, wenn die Fahrbahn bei Nässe zu rutschig wird

      Original von Xiphos
      Diesen Link habe ich in einem anderen Motorradforum gefunden.
      Klick
      Der "Betreiber" einer Straße kann unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund schlechten Straßenbelags bei Nässe zu einem Unfall kommt...

      ... und genau das ist das Problem, wie etliche Schadenersatzprozesse der Vergangenheit bzgl. Bitumenschmierereien leider recht eindrücklich gezeigt haben
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)
    • Ich hab neulich mal einen Bericht im Fernsehen gesehen, da bekam eine junge Witwe nach 2 Jahren und ein paar Euro Schadenersatz.

      Ihr Mann stürzte mit dem Motorrad auf regennasser Fahrbahn bei nachweislich 40 % der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Viele Gutachter, Prozesstage und Zeugen (die auf dem besagten Straßenabschnitt auch schon verunfallt sind) waren nötig, dass das Urteil zu ihren Gunsten ausgefallen ist.
      One life - live it
      Wenn nicht jetzt, wann dann?

    • Original von nairolF
      Hatte da nicht "Das Motorrad" 2 Jahre erfolglos gegen den Freistaat prozessiert?
      Ist so fünf Jahre her...

      KLICK ... woraufhin (meines Wissens nach) der Anwalt des Opfers dann sein Mandat abgab vor lauter Schmach bzgl. des RECHTSstaates
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tdmler ()

    • Man sollte vor Augen haben, dass das Urteil im Fall Scheffler schon rund 10 Jahre alt ist. Zudem entwickelt sich die Rechtsprechung ständig weiter. Abgesehen davon ist vieles - zumindest juristisch - umstritten.

      Dagegen ist das Urteil vom OLG Frankfurt, bit.ly/4uJLx6, um 9 Jahre aktueller. Dies ist meiner Meinung nach im Ergebnis ein Urteil in die richtige Richtung. Aber es ist eben auch nur ein Urteil - und möglicherweise nicht die Ansicht aller Entscheidungsträger in unserem Rechtsstaat.