Urteil nach unverschuldetem Motorradunfall

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    • Urteil nach unverschuldetem Motorradunfall

      Mangels Schutzkleidung geringeres Schmerzensgeld

      Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein Motorradfahrer, der nicht ausreichend Schutzbekleidung trägt, in gewissem Umfang an seinen Verletzungen mitschuldig ist.

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      Neues Urteil: Mangels Schutzkleidung geringeres Schmerzensgeld.

      Im konkreten Fall klagte ein Motorradfahrer auf Schmerzensgeld, der 2005 bei einem unverschuldeten Unfall schwere Verletzungen im Bereich des linken Kniegelenks und der Kniescheibe erlitt. Aufgrund einer dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit und der weiterhin bestehenden Folgeschäden, klagte der Geschädigte auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 25000 Euro sowie eine Unterhaltsrente von monatlich 250 Euro.
      Sowohl in erster Instanz, als auch in der Berufung, wurden seine Forderungen auf Unterhaltsrente vollständig abgelehnt, der Anspruch auf Schmerzensgeld wurde auf 14000 Euro festgelegt.

      Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung damit, dass durch das Tragen einer Stoffhose, anstelle von einer Motorradhose, ein „Mitverschulden des Klägers [...] anzunehmen“ ist.


      „Zwar existieren anders als bei der Helmpflicht keine gesetzlichen Vorschriften darüber, dass jeder Motorradfahrer über das Tragen eines Helmes hinaus insgesamt eine Motorradschutzkleidung zu tragen hat. Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.“

      Laut Oberlandesgerichtes sei auch die Frage zu prüfen, ob nicht sogar ein „Verschulden gegen sich selbst vorliegt“, da es Verkehrsteilnehmern zuzumuten wäre, die Gefahren im Straßenverkehr möglichst gering zu halten (Urteil vom 23.07.2009 - 12 U 29/09).
    • Original von Moni66
      Jeder weiss, worauf er sich einlässt, wenn er sich mit unsachgemäßer Kleidung auf ein Bike setzt ...


      Die meisten wissens, die andern wollens net wissen oder sind zu blöd... ;)

      Original von Moni66
      aus dem Grund find ich das Urteil in Ordnung!


      Ich auch... :nicken:
    • hallo,

      ihr wollt doch jetzt net wirklich behaupten, das z.b. textilkleidung von der stange, also vll. bissel zu groß od. zu klein, oder eventuell auch zu preisgünstig
      wirklich als schutzkleidung zu bezeichnen ist.

      bei vielen trägen dieser motorradkleidung schlappern die protectoren wohin sie wollen, oder die schützer haben nicht mal eine zulassung!

      nicht mal im hochpreislichen segment gibts da sicherheit!
      Beispiel Rukka:

      hier hat der eingearbeitete rückenprotektor als solcher gar keine zulassung!!!!

      ( nur als knieschoner )

      das alles nur mal zum nachdenken über schutzkleidung.

      über lidl und andere anbieter will ich mich nicht auslassen

      bernd
    • ___________________________________________________________
      Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.“ :wall:


      ___________________________________________________________



      Das OLG scheint keine Ahnung vom Motorradfahren zu haben.
      Ist wahrscheinlich nur vollgepumpt von Vorurteilen. :haha:


      Einen ordentlich und verständigen Menschen, mit einem Motorradfahrer/in
      in Verbindung zu bringen zu wollen ist doch grotesk. :lachweg:

      Wenn ich jeden Schaden ausschließen möchte, darf ich kein Motorrad, Mofa, Fahrrad, Dreirad fahren.
      Auch nicht über die Strasse laufen. :gruebel:


      Ich trage auch "Schutzkleidung," aber ohne Gesetze und Vorschriften
      solch ein Urteil zu fällen, finde ich falsch.

      Wie so etwas geschehen kann ist mir zweifelhaft.

      Wenn wir in einer Bananenrepublik leben würden, wäre ich mir sicher, dass ein Gefälligkeitsurteil für die Versicherungen vorliegt.

      Aber bei uns wird doch nicht geschmiert.


      Bleibt mir nur, meine Intelligenz anzuzweifeln.
      Das OLG hat bestimmt mehr als genug davon.


      Grüsse Harry

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von harry301 ()

    • Hi Markus,


      mir wäre es auch lieber, wenn die 15,16 jährigen Mädels auf ihren Rollern

      keine kurzen Röckle, sondern in feschem Leder unterwegs wären.

      Jetzt muss das OLG noch klären, wie lang die Stiefel sein müssen und ob man die Strumphalter noch sehen darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von harry301 ()

    • Coole Vorstellung.
      Im ernst Schutzkleidung is echt wichtig. Und das werden denk ich mal auch andere Sturzopfer bestätigen. Für Rollerfahrer/innen, mein ich würde es langen eine leichte Motorradjacke und -hose .
    • Original von BikerGSXF08
      Coole Vorstellung.
      Im ernst Schutzkleidung is echt wichtig. Und das werden denk ich mal auch andere Sturzopfer bestätigen. Für Rollerfahrer/innen, mein ich würde es langen eine leichte Motorradjacke und -hose .



      Ich fahre auch nur mit Schutzkleidung, aber trotzdem finde ich das Urteil
      an den Haaren herbei gezogen.

      Dein Vorschlag : Rollerfahrer, leichte Hose.

      Für ein Urteil auch zu ungenau.
      Es gibt Roller von ca 50-650ccm.

      Ich mag auch keine Vorschriften, aber ohne, willkürliche Urteile zu fällen,
      schon gar nicht.
    • Schutzkleidung

      Original von BikerGSXF08
      Für Rollerfahrer/innen, mein ich würde es langen eine leichte Motorradjacke und -hose .


      Fallen die wohl bei 50 / 100 / oder 160 km/h weicher runter als wir Motorradfahrer??

      Im Bekanntenkreis habe ich den Beweis, dass dem nicht so ist.

      Jeder sollte sich angemessen kleiden - eigentlich selbverständlich.


      Ob es richtig ist, jemandem Geld abzuziehen, der keine passende KLeidung anhat finde ich zweifelhaft, da nur der Helm Pflicht ist.
      ( siehe Winterreifen am PKW - jetzt geregelt )

      Im Falle eines Falles sind die Betroffenen denke ich für ihr falsche Bekleidung gestraft genug.



      .
    • RE: Schutzkleidung

      Nein das wollte ich damit nicht sagen. Ich wollte damit sagen das Rock spagettiträgertop und stöckelschuh nicht auf bikes/roller gehören wie tshirt short und schlappen. Klar jeder so wie er/sie will aber am ende wird gejammert und geheult weil das knie oder der ellebogen auf der strasse verteilt is. Brutal gesagt.
    • Original von harry301
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      Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.“ :wall:


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      Das OLG scheint keine Ahnung vom Motorradfahren zu haben.
      Ist wahrscheinlich nur vollgepumpt von Vorurteilen. :haha:


      Einen ordentlich und verständigen Menschen, mit einem Motorradfahrer/in
      in Verbindung zu bringen zu wollen ist doch grotesk. :lachweg:

      Wenn ich jeden Schaden ausschließen möchte, darf ich kein Motorrad, Mofa, Fahrrad, Dreirad fahren.
      Auch nicht über die Strasse laufen. :gruebel:


      Ich trage auch "Schutzkleidung," aber ohne Gesetze und Vorschriften
      solch ein Urteil zu fällen, finde ich falsch.

      Wie so etwas geschehen kann ist mir zweifelhaft.

      Wenn wir in einer Bananenrepublik leben würden, wäre ich mir sicher, dass ein Gefälligkeitsurteil für die Versicherungen vorliegt.

      Aber bei uns wird doch nicht geschmiert.


      Bleibt mir nur, meine Intelligenz anzuzweifeln.
      Das OLG hat bestimmt mehr als genug davon.


      Grüsse Harry

      :top:
      Absolut richtig!
      Dieses Gerichtsurteil müsste bis zum europäischen Gerichtshof gehen!
      Ich will endlich Fußgänger mit Schutzkleidung sehen!!!
    • na, ich weiß auch nicht...

      bin mal mit dem bike geschlittert, hatte komplette schutzkleidung an und trotzdem war mein ganzer unterarm offen (haut weg). zusätzlich war das handgelenk angebrochen....


      jetzt mach denen mal klar, wenns um ersatz geht, dass du deine volle schutzbekleidung an hattest..... :nixweiss:
    • Original von bundy
      muß noch was anfügen

      wenn es keine eindeutige vorschrift vom gesetzgeber für zusätzliche schutzkleidung gibt,

      kann auch niemand diese "vorsorge" nachfordern, indem er zahlungen kürzt.


      Diese "Vorsorge" fordert allein schon mein Gewissen, mein Körper und mein gesunder Menschenverstand ... da brauch ich kein Gericht dazu :nono:
    • Das Urteil sollte sich auf Zweiradfahrer allgemein beziehen und mit einer Geschwindigkeit in Verbindung gebracht werden.

      Wenn man bedenkt, dass Radfahrer schon ziemlich hohe Geschwindigkeiten erreichen können mit "Null" Schutz, was sagt denn da die Versicherung?

      Bin neulich bei einer längeren Gefällstrecke einem Radfahrer begegnet.
      Wollte mal seine Geschwindigkeit wissen und bin kurz hinter im hergefahren.
      Er fuhr 75 Sachen ! (sicherlich ginge noch mehr)

      Schutzkleidung: Eine Styropor-Halbschale am Kopf, ein Hauch von Stoff am Oberkörper aber kurzärmelig, Ein Hauch von Stoff als Hose, aber nur bis zur Kniescheibe, Rennradschuhe mit fester Verbindung zur Pedale (bleibt beim Sturz wenigsten alles zusammen) , Handschuhe, aber mit Finger frei, aerodynamische Sonnenbrille, Ein Zweirad das konstruktionsbedingt in jeder Hinsicht in Gefahrensituationen wenig hilft.

      Versicherungstechnisch dürfte der Motorradfahrer doch erst ab etwa 80km/h eine Mitschuld an den Unfallfolgen haben. Bei geringeren Geschwindigkeiten könnte er sich ja kleiden wie ein Radrennfahrer.

      Mich nervt es sowieso, wenn ich im Sommer neben einem sommerlich gekleideten Radrennfahrer anhalte und mir beim Visieröffnen das Schwitzwasser oben raus schwappt und er mich mitleidig ansieht :lachweg:.


      Gruß "Hopsing"