Blinker am Scheinwerfer und Lenkerenden ?

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    • Blinker am Scheinwerfer und Lenkerenden ?

      Hi, vielleicht weiß von euch jemand Bescheid.
      Heute habe ich an meiner FZ6N am Lenker Blinkerenden montieren lassen, zusätzlich habe ich meine Blinker am Scheinwerfer dran gelassen.
      Die Blinker sind am Scheinwerfer TÜV gerecht und an den Lenkerenden sowieso.
      Und jetzt meine Frage :

      Ist das zulässig ?

      Auf jeden Fall wird man besser gesehen und es sieht
      gut aus wenn die Blinker an sind.

      Dran lassen tu ich sie auf jeden Fall solange ich kann
      aber wie unser Freund und Helfer darauf reagiert ?


      Auf eure Antworten bin ich sehr gespannt.
      __________________

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Biker11 ()

    • das ist so nicht OK
      aus TÜV-Broschüre:
      Zwei symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebrachte Blinker an der Vorder-
      seite. Sie müssen auf gleicher Höhe liegen, einen Mindestabstand von
      340 mm (Innenkanten) zueinander haben und – von vorne gesehen – min-
      destens 100 mm vom Scheinwerfer entfernt sein.

      Hier der Link zur Broschüre bmw.jh-service.net/images/umba…euchtungsvorschriften.pdf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schilly ()

    • Einer der Blinker muss blind, sprich außer Funktion sein. Es dürfen nur je Seite ein Blinker vorne bzw. hinten sein. Hatte das gleiche Problem und hatte an meiner Verkleideten Zündkerze (50er Roller) hinten Blinker angebracht weil man die original, wie der TÜVler so lobend sagte, von einem LKW wegen des Topcases nicht sehen würde. Ich hatte grünes Licht bekommen, aber mit dem Satz: "Die original Blinker müssen dann keine Funktion mehr haben." Rück/Bremslicht werden auch noch nachträglich an den Koffer agebracht.
    • Ich hatte an meiner ZX-6R auch insgesamt 6 Blinker in Funktion.
      Denke mal, kommt immer drauf an, wie die genau positioniert sind.
      Im Zweifelsfall sollte der TÜV dir ne genaue Aussage bieten können.
    • Original von BikerGSXF08
      ... Ich hatte grünes Licht bekommen, aber mit dem Satz: "Die original Blinker müssen dann keine Funktion mehr haben." Rück/Bremslicht werden auch noch nachträglich an den Koffer agebracht.


      Ich hab mal gelernt, dass Lampen die am Fahrzeug sind auch funktionieren müssen. In dem Fall wäre es mit "Birnchen raus und gut ist's" nicht getan.
      Aber, vermutlich ist das eine Interpretationsfrage der StVZO ;)
      Wenn Gott wollte, dass Moppeds sauber sind dann würde es Pril regnen!
    • eigentlich ist alles schon geschrieben:

      ein Satz Blinker muss ab, denn gem. STVZO ist u.a. auch die Anzahl der Beleuchtungsanlagen vorgeschrieben.

      zitat:
      an Krafträdern

      paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

      hier mehr darüber
      oder hier der Originaltext

      Grüße

      woolie


      grüße
    • Interessant!!
      Ich habe 6 Blinker an meiner und bin damit schon zweimal ohne eine Bemerkung durch den TÜV
      Wollte mir vor drei Jahren andere Spiegel mit mehr Ausladung zwecks besserer Sicht montieren ( Und die Originale sind ja auch net überwältigend schön) Die einzigen die ich dann gefunden hab hatten eben Blinker mit drin. Hab sie dann auch angeschlossen und gut wars. Beim ersten mal TÜV hab ich dann noch nachgefragt ob es zulässig ist und er meinte nur nachdem er Bücher gewälzt hat " Es steht nirgends das es verboten ist".
      Für mich ein Freibrief und auch die Polizei hat anscheinend nichts dagegen weil die es bestimmt schon gesehen hat beim Linksabbiegen. Und sollte es wider erwarten doch noch mal Probleme geben, bezieh ich mich erstmal auf meine TÜV Station> GTÜ Prüfzentrum Kohl , Heinrich-Stranka-Str 24, 90765 Fürth< Kann ja so schlimm nicht werden.

      Greets V.
    • Original von twinner63
      Interessant!!
      Greets V.


      Hi, dass ist ja wohl die beste Nachricht seit langen.
      Ich war in der Hoffnung das es so abgehen sollte und vom Prüfzentrum Kohl
      habe ich auch nur gute Erfahrungen.

      Danke für deine Nachrich,t die lässt mich gleich wesentlich gelassener und
      selbstsicherer bei meinem " Freund und Helfer " auftreten
    • Original von Staabeißer
      Wie kommst du darauf?
      Vorgeschrieben ist nur, dass sie paarweise angebaut sind. Wieviele Paare steht nicht im Gesetzestext.


      Super, diese Auslegung von dir ist voll treffend.
      Jetzt bin ich froh, dass ich mein Thema geschrieben habe denn durch solche Aussagen von euch lassen sich bestimmt einige Gesetzeshelfer überzeugen.


      Besten Dank !!!!!!!!!!!