Urlaub in Italien

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    • Urlaub in Italien

      Der Artikel ist schon ein paar Tage alt aber trotzdem lesenswert: [URL=http://www.tz-online.de/tzheute/art1061,249730.html?fCMS=b9a22af24b1a3102770e70002fc3f1b7]Klick[/URL]
    • Original von bafh02
      Eindeutiger Schluss aus der Geschichte: NIE ohne Helm!


      Na wenn es für diese Einsicht erst so ein Gesetz braucht, dann gute Nacht. :wow:


      Die Geschichte macht seit einiger Zeit durch die meisten Motorradforen die Runde, und nicht wenige sagen: NIE MEHR Italien! :nixweiss:
    • Kann das alles nicht so recht glauben, fahr seit 1992 mindestens einmal im Jahr nach Italien und halte mich weiß Gott nicht an die Strassenverkehrsordnung, die Italiener ja erst recht nicht und hatte noch nie irgendwelche Probleme. Vielleicht liegts ja daran dass ich ein Italienisches Mopped fahr. :banana:

      Gruß Nüssi
    • Strafe bei ohne Helm fahren (von mir aus auch Fahrverbot, hohe Geldbuße etc.) wäre völlig in Ordnung

      Fahrzeug deswegen beschlagnahmen -> völliger Schwachsinn -> wo is da bitte der Zusammenhang

      "Beschlagnahme des Fahrzeugs erlaubt, etwa wenn man eine Hand vom Lenker nimmt"
      ja klasse, dann darf ich mein Visier auch nicht mehr auf-/zumachen -> immer diese Politiker, die etwas beschließen ohne die geringste Ahnung von der Materie zu haben
    • Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?

      Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der
      Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten
      gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im
      konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten
      vorzuhalten.
      Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein
      oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie
      defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die
      zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen
      anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen –
      kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer
      angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
    • leider ist die Darstellung von Uwe nur höchst unvollständig

      es gibt vielmehr etliche Eingriffstatbestände im deutschen Recht, welche eine Beschlagnahme von Gegenständen, also auch Mopeds ermöglichen, eine vollständige Darstellung würde den hiesigen Rahmen sprengen

      das Fahren ohne Helm gehört sicher nicht dazu, außer wenn Du z.B. zusätzlich in der Gepäcktasche z.B. etwas Gras hattest, das Du aus Italien mitbrachtest, dann ist das Moped Tatmittel und unterliegt der Beschlagnahme

      :wink2:
      jeder hat dumme Gedanken,
      der Weise verschweigt sie nur

      ;)
    • Ich hab den Text aus dem Internet ( Google ) Ob vollständig oder nicht, weiß ich nicht. Ich nix Anwalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Uwe-64 ()