Der Artikel ist schon ein paar Tage alt aber trotzdem lesenswert: [URL=http://www.tz-online.de/tzheute/art1061,249730.html?fCMS=b9a22af24b1a3102770e70002fc3f1b7]Klick[/URL]
Urlaub in Italien
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Melde dich doch ganz einfach, schnell und kostenlos an. Anschließend stehen dir alle Funktionen im Forum zur Verfügung.
-
-
-
Ich kann das fast nicht glauben. 2006, Italien =EU Und wir beschweren uns über die deutschen Gesetzte?
-
Original von bafh02
Eindeutiger Schluss aus der Geschichte: NIE ohne Helm!
Na wenn es für diese Einsicht erst so ein Gesetz braucht, dann gute Nacht.
Die Geschichte macht seit einiger Zeit durch die meisten Motorradforen die Runde, und nicht wenige sagen: NIE MEHR Italien! -
Kann das alles nicht so recht glauben, fahr seit 1992 mindestens einmal im Jahr nach Italien und halte mich weiß Gott nicht an die Strassenverkehrsordnung, die Italiener ja erst recht nicht und hatte noch nie irgendwelche Probleme. Vielleicht liegts ja daran dass ich ein Italienisches Mopped fahr.
Gruß Nüssi -
Original von Nüssi
Vielleicht liegts ja daran dass ich ein Italienisches Mopped fahr.
Gruß Nüssi
Bestimmt! -
Strafe bei ohne Helm fahren (von mir aus auch Fahrverbot, hohe Geldbuße etc.) wäre völlig in Ordnung
Fahrzeug deswegen beschlagnahmen -> völliger Schwachsinn -> wo is da bitte der Zusammenhang
"Beschlagnahme des Fahrzeugs erlaubt, etwa wenn man eine Hand vom Lenker nimmt"
ja klasse, dann darf ich mein Visier auch nicht mehr auf-/zumachen -> immer diese Politiker, die etwas beschließen ohne die geringste Ahnung von der Materie zu haben -
Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der
Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten
gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im
konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten
vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein
oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie
defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die
zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen
anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen –
kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer
angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist. -
@Uwe: hast Du dafür mal ne Quelle?
Was hier steht ist falsch bzw. so unvollständig, dass es zu falschen Schlüssen führt.
Und in Ialien gilt nicht mal das deutsche Grundgesetz. -
leider ist die Darstellung von Uwe nur höchst unvollständig
es gibt vielmehr etliche Eingriffstatbestände im deutschen Recht, welche eine Beschlagnahme von Gegenständen, also auch Mopeds ermöglichen, eine vollständige Darstellung würde den hiesigen Rahmen sprengen
das Fahren ohne Helm gehört sicher nicht dazu, außer wenn Du z.B. zusätzlich in der Gepäcktasche z.B. etwas Gras hattest, das Du aus Italien mitbrachtest, dann ist das Moped Tatmittel und unterliegt der Beschlagnahme
jeder hat dumme Gedanken,
der Weise verschweigt sie nur
-
ausserdem ist ein Unterschied zwischen Beschlagnahme und Sicherstellung zur Beweissicherung.
-
Ich hab den Text aus dem Internet ( Google ) Ob vollständig oder nicht, weiß ich nicht. Ich nix Anwalt.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Uwe-64 ()
-
TZ ist so ähnlich wie "Bild"
Nix dran an der Story, aber es hebt die Auflage und die Aufmerksamkeit
Vor allem der letzte Satz des bedauernswerten Besitzers.......von meinem verstorbenen Vater........mir kommen die TränenGruß Walter
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0