Lasermessung Moped mitunter anfechtbar

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    • Lasermessung Moped mitunter anfechtbar

      Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern mitunter anfechtbarGeschwindigkeitsmessung bei Motorrädern nicht mit jedem Messgerät zulässig

      Das Kammergericht Berlin (Az: 3 WS B 650/10) hat sich sehr kritisch mit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Laveg VL 101 bei Motorrädern auseinander gesetzt.
      Anlass war ein Bußgeldbescheid gegen einen Motorradfahrer, der von vorn über eine Messdistanz von 199 Metern gemessen wurde.

      Das Gericht erachtete diese Messung für nicht zulässig. Es begründete seine Entscheidung u.a. wie folgt:

      Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor, da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt.

      Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein. Die hier vorgenommene Messung aus einer Distanz von 199 Metern auf ein Karosserieteil lag daher ausserhalb des durch die Betriebsanleitung definierten zulässigen Messbereichs.

      In der Praxis bedeutet dies, dass jeder betroffene Motorradfahrer bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ganz genau prüfen sollte, welches Messgerät verwendet wurde. Bei einer „Frontmessung“ mit dem Gerät Laveg VL 101 und einer großen Messdistanz sollte dann ernsthaft geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erwägen ist.

      Quelle: adac.de/infotestrat/motorrad-...le/default.aspx

      Bemerkung: Das Lasermessgerät vom Typ LAVEG, Gerätenummer 3256 VL 101 stammte von der Firma Jenoptik

      jenoptik.com/verkehrssicherheit
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)
    • ich bin an Fronleichnam in diesem Jahr auch gelasert worden. Ich habe über einen Rechtsanwalt Einspruch eingelegt. Nach Akteneinsicht seinerseits hat die Polizei aber das richtige Gerät verwendet und keine Fehler beim Lasern gemacht.
      D.h. ich werde wohl meinen Einspruch vor der Gerichtsverhandlung (ist im November) zurückziehen, weil keine Chancen bestehen, dass das Gericht die Strafe abschmettert.

      Trotzdem sollte man, wenn man gelasert wurde, immer Einspruch einlegen. Lt. Rechtsanwalt steht es 70 : 30 dass falsch gemessen wurde. (70% richtig:30% falsch).

      Jetzt muss ich halt mal einen Monat zu Fuß gehen oder mir einen Chauffeur für einen Monat suchen
      Liebe Grüße Lilo
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      Versuchungen sollte man nachgeben, wer weiß, ob sie wiederkommen!
    • Original von Christoph88
      Wie viel warst du denn dann zu schnell? Echt ärgerlich sowas! :boese03:
      Das nächste Mal schnell weiter fahren; die können sich kaum so schnell das Kennzeichen merken ;)

      ... und wenn sie es doch lesen konnten und dich nicht verfolgen, dann erwarten sie dich vor deiner Haustüre.
      Also vor der heimkehr Moped abstellen, Mopedklamotten aus- und andere anziehen....
      Wohl dem, der eine zweite Garnitur bei z.B. einer Freundin gebunkert hat ;) :nuts: :laugh:
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)
    • Bei Messungen über 100 KM/H wird eine Meßtoleranz von 5 KM/H abgezogen und ein Fahrverbot außerhalt geschlossener Ortschaften beginnt ab 41 KM/H über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Man muß also mit 146 KM/H gelasert oder geblitz werden, um ein Fahrverbot auferlegt zu bekommen. Wer mit knapp 150 Sachen auf einer Landstraße unterwegs ist und erwischt wird, braucht nicht jammern. Zahlen, 4 wochen laufen und gut is.
      Ich bin mit 100%iger Sicherheit kein Moral und Sicherheitsapostel, aber wenn ich Scheiße bau und erwischt werd, steh ich dazu und such die Schuld nicht bei anderen.
      ...einen Scheiss muss ich....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bunterhund ()

    • Original von Uwe64
      Bei Messungen über 100 KM/H wird eine Meßtoleranz von 5 KM/H abgezogen und ein Fahrverbot außerhalt geschlossener Ortschaften beginnt ab 41 KM/H über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Man muß also mit 146 KM/H gelasert oder geblitz werden, um ein Fahrverbot auferlegt zu bekommen. Wer mit knapp 150 Sachen auf einer Landstraße unterwegs ist und erwischt wird, braucht nicht jammern. Zahlen, 4 wochen laufen und gut is.
      Ich bin mit 100%iger Sicherheit kein Moral und Sicherheitsapostel, aber wenn ich Scheiße bau und erwischt werd, steh ich dazu und such die Schuld nicht bei anderen.


      Ich muss gestehen, dass ich gerne mal am Gashahn drehe und dann kann es sein, dass ich kurzzeitig mal die 150 auf dem Tacho stehen habe...Überholvorgänge oder nach einer Kurve mal richtig Saft geben...
    • Original von Christoph88
      Wie viel warst du denn dann zu schnell? Echt ärgerlich sowas! :boese03:
      Das nächste Mal schnell weiter fahren; die können sich kaum so schnell das Kennzeichen merken ;)


      ich bin mit 100 km/h (eigentlich 105, aber 5 km/h werden als Toleranz abgezogen) gemessen worden bei eine Beschränkung auf 50 km/h, außerhalb einer Ortschaft.Und bin auch gleich angehalten worden.

      Ich jammere nicht, dass ich erwischt worden bin, sondern ärgere mich nur über mich selbst.

      Und wenn ich Einspruch einlege, dann heißt das noch lange nicht, dass ich die Schuld bei anderen suche.......
      Liebe Grüße Lilo
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      Versuchungen sollte man nachgeben, wer weiß, ob sie wiederkommen!