Hallo zusammen,
habe mal eine Frage bezüglich der Kosten, die der Vermieter auf den Mieter abwälzen kann in Bezug auf Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Heizung.
In meiner Wohnung habe ich eine Gastherme, die diese Woche auf Veranlassung des Vermieters überprüft und gereinigt wurde. Dabei wurde auch ein defektes Teil mit ausgetauscht.
Die Wartung muss wohl routinemäßig durchgeführt werden.
Mich würde der rein rechtliche Standpunkt nun interessieren wer die Kosten zu tragen hat. Bei Reparaturen ist das natürlich der Vermieter, aber bei der Wartung werde ich aus dem Mietvertrag nicht schlau:
Im Mietvertrag zur Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten steht, dass gem. §1 II BetrKV Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind.
Nach §2 II Nr 4a) bzw. d) BetrKV zählen regelmäßige Prüfungen bzw. die Reinigung und Wartung aber schon zu den Betriebskosten.
Für mich widerspricht sich das, schließlich ist doch eine regelmäßige Wartung zur Instandhaltung gedacht oder nicht? Ist das nun Vermietersache oder nicht?
(Nein, ich habe noch nicht mit dem Vermieter gesprochen - ich wollte mich erstmal schlau machen.)
habe mal eine Frage bezüglich der Kosten, die der Vermieter auf den Mieter abwälzen kann in Bezug auf Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Heizung.
In meiner Wohnung habe ich eine Gastherme, die diese Woche auf Veranlassung des Vermieters überprüft und gereinigt wurde. Dabei wurde auch ein defektes Teil mit ausgetauscht.
Die Wartung muss wohl routinemäßig durchgeführt werden.
Mich würde der rein rechtliche Standpunkt nun interessieren wer die Kosten zu tragen hat. Bei Reparaturen ist das natürlich der Vermieter, aber bei der Wartung werde ich aus dem Mietvertrag nicht schlau:
Im Mietvertrag zur Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten steht, dass gem. §1 II BetrKV Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind.
Nach §2 II Nr 4a) bzw. d) BetrKV zählen regelmäßige Prüfungen bzw. die Reinigung und Wartung aber schon zu den Betriebskosten.
Für mich widerspricht sich das, schließlich ist doch eine regelmäßige Wartung zur Instandhaltung gedacht oder nicht? Ist das nun Vermietersache oder nicht?
(Nein, ich habe noch nicht mit dem Vermieter gesprochen - ich wollte mich erstmal schlau machen.)