Wartungs- und Reparaturkosten der Heizung auf Mieter umlegen

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    • Wartungs- und Reparaturkosten der Heizung auf Mieter umlegen

      Hallo zusammen,

      habe mal eine Frage bezüglich der Kosten, die der Vermieter auf den Mieter abwälzen kann in Bezug auf Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Heizung.

      In meiner Wohnung habe ich eine Gastherme, die diese Woche auf Veranlassung des Vermieters überprüft und gereinigt wurde. Dabei wurde auch ein defektes Teil mit ausgetauscht.
      Die Wartung muss wohl routinemäßig durchgeführt werden.


      Mich würde der rein rechtliche Standpunkt nun interessieren wer die Kosten zu tragen hat. Bei Reparaturen ist das natürlich der Vermieter, aber bei der Wartung werde ich aus dem Mietvertrag nicht schlau:

      Im Mietvertrag zur Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten steht, dass gem. §1 II BetrKV Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind.

      Nach §2 II Nr 4a) bzw. d) BetrKV zählen regelmäßige Prüfungen bzw. die Reinigung und Wartung aber schon zu den Betriebskosten.

      Für mich widerspricht sich das, schließlich ist doch eine regelmäßige Wartung zur Instandhaltung gedacht oder nicht? Ist das nun Vermietersache oder nicht?
      (Nein, ich habe noch nicht mit dem Vermieter gesprochen - ich wollte mich erstmal schlau machen.)
    • Schau dir mal dies dazu annebenkosten


      Heizungswartung dürfen in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden

      Die finanziellen Aufwendungen die dem Vermieter entstehen darf dieser durchaus im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen. Der Grund dafür ist denkbar einfach: Die Heizungswartung ist notwendig, damit alle Wohnungen mit Wärme versorgt werden und kann ebenso wie auch die Brennstoffkosten umgelegt werden. (mehr dazu unter umlagefähige Nebenkosten)
      Nur die reinen Wartungskosten dürfen umgelegt werden

      Wichtig ist dabei, dass der Vermieter nur die reinen Wartungskosten an die Mieter weitergibt. Mögliche Kosten für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, sind ganz alleine vom Vermieter zu tragen.

      Wie hoch die Kosten für eine Heizungswartung sind, hängt von mehreren Faktoren – unter anderem vom Brennwert der Anlage – ab. In dem Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter die Kosten für die Heizungswartung genau beziffern – darauf sollten Mieter beim Prüfen der Heizkostenabrechnung (bzw. Nebenkostenabrechnung) achten.
      Reparaturkosten separat ausweisen

      Etwas komplizierter stellt sich die Sache dar, sofern ein Vertrag mit einer Heizungsfirma besteht, die sich nicht nur um die Wartung, sondern auch um die eventuelle Reparatur der Anlage kümmert.

      In einem solchen Fall ist es besonders wichtig, dass der Vermieter darauf besteht, dass die Kosten für Reparaturarbeiten separat berechnet werden, da diese den Mietern nicht auferlegt werden können.

      Sollten Unstimmigkeiten bezüglich der Kosten für die Heizungswartung in den Nebenkosten auftreten, so besteht auch in diesem Fall die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einzulegen und sich vom Vermieter die Rechnung etc. vorlegen zu lassen.
    • Hallo,

      bei mir war es so ( und ist wohl auch rechtlich so geregelt ) dass einmal im Jahr sowohl die Heizung ( Gastherme ) gewartet werden muss als auch einmal im Jahr der Schornsteinfeger seine Messung macht.

      Und das haben die Mieter zahlen müssen.

      Reparaturen an der Therme hingegen ( hatte ich eine ) hat der Vermieter gezahlt.


      Ansonsten kann ich noch einen Tip geben: Wer die Kapelle bezahlt, kann auch bestimmen, was gespielt wird.

      Soll heissen, dass die Immofirma, die unser Haus übernommen hat eine Firma beauftragte, die a) weit weg war ( Anfahrtskosten ) b) total überteuert war c) kaum 25 min gebraucht hat.

      Das habe ich so nicht akzeptiert und mir fortan selber Angebote von Fachfirmen machen lassen. Das war dann gut 2/3 billiger als die Firma des Vermieters bei 1h Arbeitszeit.

      Auch, weil ich das für das Haus organisiert habe und dann alle Gasthermen mit einem mal gewartet wurden.

      Die Rechnung war dem Vermieter vorzulegen als Nachweis , dass die Arbeit ausgeführt wurde - und es muss eine Fachfirma sein.

      Gruss
      Andi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andi ()

    • Die Kosten für die Wartung laufen nicht direkt über die Miet-Nebenkosten - habe dafür extra eine Rechnung von der Firma erhalten.

      Die Wartung schlägt mit 69 Euro + MwSt. zu Buche, das defekte Ersatzteil mit etwas über 40 Euro + MwSt.

      Wenn ich das also richtig verstanden habe, habe ich die Wartung zu zahlen, für das Ersatzteil muss aber der Vermieter aufkommen - richtig?

      Sind 69 Euro + MwSt. für eine Wartung ein akzeptabler Preis?
      Weiß leider nicht was alles gemacht wurde, da ich nicht selbst dabei war.

      Therme: Vaillant VCW 180 XEU
    • Die 1. Firma - von der Immo beauftragte Firma - nahm knapp 170 Euro !!

      Ich hab dann eine Fa. gefunden, die es für ca. 65 Eu inklusive MWST gemacht hat.

      Zum Schluss kam ich auf 50 Euro inklusive MWST. ( Haus wurde nochmals verkauft, Firma des Vermieters, beste Arbeit zum günstigsten Preis )

      Also: Angebote einholen und vergleichen.
    • @buddy:
      Sieh in deinem Mietvertrag nach, ob dort eine Klausel über "Kleinreparaturen" enthalten ist.
      Wenn ja und wenn die Kosten nicht mehr als 10% der mtl. Kaltmiete betragen, wirst du bezahlen.
      Wenn nein, bezahlt der Vermieter.
      Siehe dazu auch [klick
      Gilt aber nur, wenn es sich um einen rein privaten Mietvertrag über eine Wohnung handelt. Bei Gewerbe gilt anderes!
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Taureau ()

    • Im Mietvertrag steht, dass Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss, wenn:
      - bis 100 Euro / Reparatur
      - pro Jahr max. 8% der Jahresgrundmiete, aber max. 614 €

      Heißt also für mich, dass ich vom rechtlichen Standpunkt aus sowohl die Wartung, als auch das defekte Teil zahlen müsste.

      Mal mit dem Vermieter reden, ob der mir zumindest mit dem defekten Teil entgegenkommt.
    • Original von buddy
      Im Mietvertrag steht, dass Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss, wenn:
      - bis 100 Euro / Reparatur
      - pro Jahr max. 8% der Jahresgrundmiete, aber max. 614 €

      Das ist exakt lt. gängiger Rechtsprechung bei Privatmietverträgen. Mit deinem Vermieter reden kannst du zwar, doch warum sollte dein Vermieter bezahlen, wenn er diesen Passus ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommen hat? Weil er dich liebt??? ;) :laugh:
      LG Gerd

      Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
      schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
      Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
      (Augustinus)
    • du kannst allerdings die reinen arbeitslohnkosten der wartung in deiner steuererklärung direkt von deiner steuerschuld abziehen (maximal 1200,--), bekommst also die wartungskosten von der steuer zurück. das dürfte auch der grund sein, warum die handwerkerrechnung direkt an dich ging. hätte der vermieter sie bezahlt und dir über die nebenkostenabrechnung in rechnung gestellt, wäre ein steuerabzug nicht so einfach möglich.
    • Jetzt nochmals Klartext. Wenn ich richtig verstanden habe, dann ging die Rechnung an dich, obwohl der Vermieter den Handwerker beauftragt hat.
      Das geht schon mal gar nicht. Wer den Auftrag gibt, der bezahlt auch. Der Vermieter kann Dir die Kosten, falls berechtigt, dann nur in Rechnung stellen, nicht aber der Handwerker.
      Wenn du gewusst hättest, dass Du die Handwerkerrechnung bekommst, dann hättest du evlt. einen kostengünstigeren Handwerker bestellt. Diese Chance hätte dir der Vermieter geben müssen. Er hätte Dich dann auffordern müssen, dass du den Auftrag erteilst.

      Also ich würde die Rechnung zurückweisen, falls vom Handwerker ausgestellt, da du nicht der Auftraggeber bis.
    • Original von Heike 2
      ...nur mal zum Nachdenken.....was lasst Ihr Euch die Wartung Eurer Motorräder so kosten? ;)
      Für 50 Eur +MwSt dürfte es sich vermutlich eher um eine "optische Wartung" handeln. ;)


      Du sagst es :top:
      mehr als optisch ist da nicht drin ;),wenn man bedenkt das die Stunde ca.
      48 Euro kostet.
      In der KFZ-Werkstatt zahlste ca. 100 Euro pro Stunde und da jammerd keiner.
      Verkehrte Welt :augenrollen:
      Wenn sie hinter dir stehen-gib Ihnen Schutz! Wenn Sie an deiner Seite stehen-erweise ihnen Respekt! Wenn sie gegen dich stehen- keine Gnade!
    • Original von Nightrider
      Original von Heike 2
      ...nur mal zum Nachdenken.....was lasst Ihr Euch die Wartung Eurer Motorräder so kosten? ;)
      Für 50 Eur +MwSt dürfte es sich vermutlich eher um eine "optische Wartung" handeln. ;)


      Du sagst es :top:
      mehr als optisch ist da nicht drin ;),wenn man bedenkt das die Stunde ca.
      48 Euro kostet.
      In der KFZ-Werkstatt zahlste ca. 100 Euro pro Stunde und da jammerd keiner.
      Verkehrte Welt :augenrollen:


      ... ich sehe das genauso ! :top:

      1: Eine Wartung für 69,00€ ist meiner Meinung nach völlig gut für eine Heizungsanlage, und ein Austausch von 40 € Teilen "normal" ?
      Bei meiner Heizung werden seit dem 3 Betriebsjahr jährlich Öl- Düse und Filter gewechselt , hatte seit dem auch keinen Ausfall mehr ( klassisch am WE :) )
      Kosten jährlich rund 100,00€ für Wartung mit Teilen !

      2: Sei doch froh, dass ein defektes Teil ausgetauscht wurde und somit die Betriebssicherheit erhöht wird

      3: Wenn der Vermieter einen Vertrag mit der ausführenden Firma hat, darf diese Fa. meiner Meinung nach direkte Rechnungen stellen - taucht dafür nicht mehr in der Nebenkostenrechnung auf.

      4: Kannst ja (wie oben beschrieben) von der Steuer absetzen.

      5: Nervt mich persönlich der Gedankenansatz mit dem Vermieter über ein zur Betriebssicherheit notwendigem Teil mit Charakter eines Kleinteils von den Kosten her zu "verhandeln" - man, wie mich dieses "Geiz ist geil" ankotzt.... :augenrollen:

      :wink2:
    • Original von BMW-Tom

      5: Nervt mich persönlich der Gedankenansatz mit dem Vermieter über ein zur Betriebssicherheit notwendigem Teil mit Charakter eines Kleinteils von den Kosten her zu "verhandeln" - man, wie mich dieses "Geiz ist geil" ankotzt.... :augenrollen:

      :wink2:

      Ich finde man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
      Ist ja wohl ein großer Unterschied, ob ich an "meinem Eigentum" etwas warten und reparieren lasse, oder ob an einer Mietsache das gleiche gemacht werden soll.
      Ich zahle bei einem Mietmotorrad ja schließlich auch nicht extra den TÜV, oder sonstige Reparaturen, welche ich nicht verursacht habe.
      Dieses ist ja in der Miete normalerweise enthalten.

      "Geiz ist geil" kann ich da nicht erkennen.

      Das sehe ich eher beim Vermieter, wenn er die Rechnung dem Mieter überreicht, damit "seine Sache" in Ordnung bleibt.
    • doch, Tom hat Recht, viele verkennen die Gefahr, die von einer nicht, oder nicht ordnungsgemäßen Wartung einer Gastherme in der Wohnung ausgeht.
      Jede Wartung einer Gastherme unter 60 € netto ist imho nur der Optik und dem Geldbeutel dienlich.

      aber jeder wie er mag.
    • Original von BaluNo1
      Ich finde man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
      Ist ja wohl ein großer Unterschied, ob ich an "meinem Eigentum" etwas warten und reparieren lasse, oder ob an einer Mietsache das gleiche gemacht werden soll.
      Ich zahle bei einem Mietmotorrad ja schließlich auch nicht extra den TÜV, oder sonstige Reparaturen, welche ich nicht verursacht habe.
      Dieses ist ja in der Miete normalerweise enthalten.

      "Geiz ist geil" kann ich da nicht erkennen.

      Das sehe ich eher beim Vermieter, wenn er die Rechnung dem Mieter überreicht, damit "seine Sache" in Ordnung bleibt.



      Wenn ich Wohneigentum habe, zahle ich die Wartung ja auch selber.

      In Mietverträgen ist es nunmal so, dass das der Mieter die Wartung zu tragen hat. Und aus meinen 10 Jahren Mietwohnung mit Gastherme macht diese Wartung auch wirklich Sinn ( Betriebssicherheit, Abgaswerte, Verbrauch und Sicherheit )

      Und wenn ich mir Preise für Mietmotorräder ansehe, da sind ganz gewiss die Wartungskosten etc. mit eingerechnet. Oder meint da einer wirklich, dass die einem der Händler schenkt?
    • Habe nach Rücksprache mit dem Vermieter die Rechnung nun komplett selbst bezahlen müssen.

      Zu den Geiz-ist-Geil Kommentaren:
      - zur Höhe der Rechnung habe ich gefragt, da ich keine Ahnung hatte, was sowas kostet
      - mir ging es in erster Linie um den rechtlichen Standpunkt: ich hatte zwar noch nie Probleme mit meinem Vermieter, aber man hört schließlich oft genug, dass Leute übers Ohr gehauen werden, gerade wenn es um Geld geht
      - der finanzielle Aspekt war mir natürlich auch wichtig: 130 Euro Haben oder nicht, sind schließlich nicht zu verachten....wieso sollte ich von vornherein etwas selbst bezahlen ohne gefragt zu haben, ob es der Vermieter macht: Fragen kostet schließlich nix

      Und um bei den Mopedvergleichen mit einzuhaken: Die 130 Euro hätte mir dank DIY problemlos für einen großen Kundendienst gereicht.