Fragen zu STVO/STVZO

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    • Fragen zu STVO/STVZO

      2 Fragen zu STVO/STVZO. Ich hoffe, hier gibt es jemanden mit FUNDIERTEN Kenntnissen, der mir meine beiden Fragen beantworten kann.

      1.)
      Am Roller meiner Tochter funktioniert das Bremslicht nicht mehr. An der Birne liegt es nicht. Der Roller hat ein Versicherungskennzeichen.
      Wenn ich § 53, Abs.2, Satz 2, Nr. 1 STVZO richtig interpretiere, dann braucht dieses Fahrzeug eigentlich auch kein Bremslicht und dürfte auch nicht beanstandet werden. Stimmt das?

      2.)
      Bekomme ich Ärger, wenn die Verwaltung Mist gebaut hat?

      Zum Sachverhalt: Im August 2013 habe ich das Auto meines Vaters übernommen. Erstzulassung 11/2011, 1. HU somit 11/2014, steht auch so in der ZuBe Teil I. Das Fahrzeug wurde am 28.08.2013 in Nürnberg auf mich zugelassen. So weit, so gut..........denkste.

      Als der Käufer meiner BMW heute Nachmittag das Bike mit dem Hänger abholte, standen meine Iron und das Auto nebeneinander auf dem Garagenhof.
      Als der Neubesitzer mit seinem Gespann vom Hof war, schaute ich von hinten auf Auto und Bike und dachte: "Da stimmt was nicht....."!

      Die Fahrzeuge haben beide in 2014 HU. Die Plakette der Iron ist blau und sagt HU 04/2014, die vom Auto ist braun und sagt HU 08/2016. Und nu?

      Soll oder muß ich etwas unternehmen?

      Gruß, Sigi

      P.S.

      Bitte keine "Ich glaube..." oder "Ich vermute / nehme an...." -Antworten
    • Hallo.
      Primär entscheidet der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 über den Termin der nächsten HU - in deinem Fall also 11/2014.

      Wie das nun mal so ist - auch die Menschen bei der Zulassungsstelle machen Fehler - der oder die hat schlicht das falsche Babberl aufgeklebt.

      Wenn du also in 11/2014 brav zur HU gehst und ein neues Babberl bekommst, ist alles o.k.
      Um dumme Fragen der grünen Fraktion bei einer Verkehrskontrolle zu vermeiden schlage ich dir dennoch vor, dich mit der Bescheinigung nebst Schild zur Zulassungsbehörde zu begeben, und die Damen/Herren auf den Missstand aufmerksam zu machen.
      Da der Fehler bei denen liegt sollte die Vergabe des richtigen Babberls kein Problem und m.E. auch kostenlos sein.

      So zumindest meine Theorie.

      Drum merke!
      Kontrolle ist besser als Vertrauen! ;)
      Wer ein Warum hat, dem ist kein Wie zu schwer.
      Friedrich Nitzsche (1844 - 1900)
    • Zu Frage 1:
      Zitat aus StVZO ³53: "Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. ..."
      Das heißt, sobald an einem Fahrzeug eine Bremsleuchte dran ist, muss sie auch funktionieren. Egal ob sie vorgeschrieben ist oder nicht.

      Zu Frage 2:
      Es gilt das Datum, was im Fahrzeugschein steht. Lass Dir am Besten eine passende Plakette geben. Ich hatte mit meinem Möpp das Problem andersherum. Der KÜS hat das Datum im Fahrzeugschein vermerkt aber die Plakette nicht ans Möpp geklebt. Auf einer Ausfahrt bin ich von einem Mitfahrer freundlich auf diesen Umstand hingewiesen worden. War danach bei dem freundlichen KÜS-Prüfer, der hat mir kostenlos die passende Plakette drangebabbt

      Regel Nr. 3! ;)
      Liebe Grüße, Pamela :wink2:
    • Oder ganz anders...

      Ich kaufte mir nen Roller. Nummernschilder waren nicht mehr dabei. Auf der Zulassungsstelle haben wir dann, wegen eines mit wenig liebe geschriebenen Datums, gerätselt, TÜV im März oder August, 3 oder 8.... ach, dann machen wir halt ne 8!


      Ich hätte schwören können, der Verkäufer hat was von März erzählt..... :gruebel: ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BonsaiVersys ()

    • RE: Fragen zu STVO/STVZO

      Original von Iron

      1.)
      Am Roller meiner Tochter funktioniert das Bremslicht nicht mehr. An der Birne liegt es nicht. Der Roller hat ein Versicherungskennzeichen.
      Wenn ich § 53, Abs.2, Satz 2, Nr. 1 STVZO richtig interpretiere, dann braucht dieses Fahrzeug eigentlich auch kein Bremslicht und dürfte auch nicht beanstandet werden. Stimmt das?



      Also sei mir bitte bitte nicht böse, aber nur ein absoluter Rabenvater lässt die Tochter ohne Bremslicht auf die Strasse. § hin o. her.

      Das ist ja lebensgefählich. Und man kann es dem, der drauffährt unter Umständen nicht mal vorwerfen, wenn kein Bremslicht ging.

      Also die Frage ist in meinen Augen überflüssig.

      Bremslicht so schnell als möglich in Ordnung bringen.
    • 1.)
      Das Bremslicht geht inzwischen selbstverständlich wieder (so blöde bin ich nun auch wieder nicht).

      2.)
      Es geht hier nicht um das, was sein sollte, sondern um eine Frage der Rechtsauslegung (Moral, Anstand und gesunder Menschenverstand sind schließlich nicht immer Bestandteil der Rechtsprechung - siehe auch Ludwig Thoma:"....er war Jurist und auch sonst von geringem Verstand.").

      Gruß, Sigi
    • Da dir die falsche HU-Plakette aufgefallen ist und du weißt wann du korrekterweise zum nächsten mal zur HU musst (siehe Fzg.schein), ist es rein rechtlich ein Überziehen der HU...soviel zur Theorie.

      Ob das allerdings überhaupt auffällt, steht auf einem anderen Blatt...