Winter ist nicht gleich Winter?!?!

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    • Winter ist nicht gleich Winter?!?!

      nass = nass, soweit o.k. . Für mich ist das halbwegs logisch und daher sogar geistig nachvollziehbar.
      Dass die Zeichenergänzung winterlich aber auch dann eine maßgebliche Auswirkung hat wenn es gar keine derartige Beeinträchtigung gibt war mir neu ... KLICK
      :saint: Wolfgang

      Man kann nichts dagegen tun dass man altert, aber man kann sich dagegen wehren dass man veraltet
      (Lord Samuel)
    • Ich hab das Schild immer als Zusatzinfo gesehen, "Achtung, es kann glatt sein", war wohl auch gut so für mich.

      Zumal der Betroffene im Januar geblitzt wurde, a) ist das im Winter und b) kann es da auch plötzlich mal glatt sein (Brücken z.B.)

      PS: Da es nirgends genau steht, geht es um dieses Schild?
      [Blockierte Grafik: http://abload.de/thumb/flockecbu6c.jpg]

      Oder um das viereckige weiße Schild?

      Der MDR schreibt weißes Schild, Heise und andere schreiben rotes Dreieck.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Arikus83 ()

    • Spannend finde ich auch, dass dies Tempolimit scheinbar auch im August gelten soll und meine Akzeptanz aufgrund möglicher winterlicher Straßenverhältnisse erhöht werden soll.

      Ich wäre da wohl mit 180 reingerasselt.....
      Gruss, Floh

      Siegen, stürzen oder Defekt vortäuschen - kann ich!

      It's not the speed that kills. It's the sudden stop.
    • Irgendwie fehlt mir da gerade der Diskussionsgrund. Das Schild wurde in einer Schilderbrücke angezeigt und trägt nicht den Zusatz "Bei Schneefall". Daher gibt es für mich eigentlich keinen Grund warum die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gelten soll. Aber vielleicht mache ich es mir da zu einfach :nixweiss:
    • Original von klaus
      Irgendwie fehlt mir da gerade der Diskussionsgrund. Das Schild wurde in einer Schilderbrücke angezeigt und trägt nicht den Zusatz "Bei Schneefall". Daher gibt es für mich eigentlich keinen Grund warum die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gelten soll. Aber vielleicht mache ich es mir da zu einfach :nixweiss:


      Klaus, das Schild wurde in einer Schilderbrücke MIT dem Zusatz der Schneeflocke angezeigt.
      Geht auch aus dem Text hervor.

      Nichtsdestotrotz danke ich hier auch mal für die Info über das Urteil.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Arikus83 ()

    • Original von Arikus83
      ...das Schild wurde in einer Schilderbrücke MIT dem Zusatz der Schneeflocke angezeigt....


      Das Schild "Schneeflocke" heißt eben nicht "Bei" Schneefall sondern weist nur auf eine Gefahr hin. Das ist leider so.
      Die andere Variante ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Regen z.B. Da steht dann explizit der Zusatz "Bei Nässe" darunter und eben nicht "Nässe": Denn dann wäre die Begrenzung wieder permant gültig. Ist eigentlich ganz einfach