[URL=http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Klarnamenpflicht-Caspar-kontra-Facebook,caspar128.html]Es scheint sich was zu bewegen an der Front[/URL]
Ein guter Anfang!
Dem Mann gehört das Bundesverdienstkreuz umgehangen.
Facebook muss die eigenmächtige Änderung zurücknehmen und es gibt keine Klarnamenpflicht. Sollte Facebook dieser Verwaltungsanordnung nicht nachkommen, kann der Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen. Möglich ist auch ein Zwangsgeld. Das könnte bis zu einer Million Euro betragen.
Ein guter Anfang!
Dem Mann gehört das Bundesverdienstkreuz umgehangen.