Die seit dem 01.01.16 gültige EU-Typenzulassung für neue Motorräder beinhaltet die ABS-Pflicht und die Schadstoffklasse Euro 4 - das ist allgemein bekannt.
Aber ich habe schon des öfteren von einigen zusätzlichen hässlichen Kröten im Huckepack dieser Verordnung gelesen:
- Absenkung des zulässingen Fahrgeräusch von 80 auf jetzt 77 db(A),
- es darf keine Entfernung des Schalldämpers möglich sein ohne den Auspuff zu zerstören,
- alle abgasrelevanten Bauteile müssen mindesten 35.000 Kilometer funktionstüchtig bleiben,
- Pflichteinführung eines On-Board-Diagnose-Systems (OBD) um elektronsiche Manipulationen zu erschweren und
- Pflichteinbau eines Akiv-Kohle-Filters um die Benzindämpfe des Tanks aufzufangen.
Sind diese "zusätzlichen Bestimmungen" tatsächlich mit der neuen EU-Typenzulassung am 01.01.2016 in Kraft getreten?
Aber ich habe schon des öfteren von einigen zusätzlichen hässlichen Kröten im Huckepack dieser Verordnung gelesen:
- Absenkung des zulässingen Fahrgeräusch von 80 auf jetzt 77 db(A),
- es darf keine Entfernung des Schalldämpers möglich sein ohne den Auspuff zu zerstören,
- alle abgasrelevanten Bauteile müssen mindesten 35.000 Kilometer funktionstüchtig bleiben,
- Pflichteinführung eines On-Board-Diagnose-Systems (OBD) um elektronsiche Manipulationen zu erschweren und
- Pflichteinbau eines Akiv-Kohle-Filters um die Benzindämpfe des Tanks aufzufangen.
Sind diese "zusätzlichen Bestimmungen" tatsächlich mit der neuen EU-Typenzulassung am 01.01.2016 in Kraft getreten?