Gerade in einem anderen Forum gefunden.
Wenn das stimmt muss man doppelt aufpassen.
Hätte da noch eine kleinen, aber entscheidenden Unterschied zu D in Bezug auf Ortschaften.
Fährst du auf einer Freilandstraße (Landstraße) und es kommt ein
Ortsanfang Schild dann gilt ab dem Schild 50km/h bis zum Ortsende.
(gleich wie D)
Ist allerdings vor der Ortschaft zB eine 70km/h Beschränkung und direkt vor oder an dem Ortschild kein Ende 70km/h Schild dann gelten die 70km/h auch auf dieser Straße im Ortsgebiet. Sobald du im Ort abbiegst dann nur mehr 50km/h oder was eventuell dort Beschildert ist.
Aber Achtung, bleibst du auf der gleichen Straße und es kommt das Orts-Ende Schild dann gilt immer noch 70km/h und nicht wieder 100km/h. Steht nun ein Kibera mit der Laserpistole im Busch könnte dein Urlaubskasse etwas schrumpfen.
Die österreichische StVO kennt nur die Bezeichnung Ortstafel § 53/17a[1] („Ortsanfangtafel“), und Ortsende § 53/17b[1] („Ortsendetafel“). Es handelt sich um Hinweiszeichen. Anders als in Deutschland werden dadurch z. B. festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkungen über 50 km/h nicht automatisch außer Kraft gesetzt und gelten auch innerhalb des Ortsgebietes (nur auf der betreffenden Straße), bis sie aufgehoben werden.
Wenn das stimmt muss man doppelt aufpassen.
Hätte da noch eine kleinen, aber entscheidenden Unterschied zu D in Bezug auf Ortschaften.
Fährst du auf einer Freilandstraße (Landstraße) und es kommt ein
Ortsanfang Schild dann gilt ab dem Schild 50km/h bis zum Ortsende.
(gleich wie D)
Ist allerdings vor der Ortschaft zB eine 70km/h Beschränkung und direkt vor oder an dem Ortschild kein Ende 70km/h Schild dann gelten die 70km/h auch auf dieser Straße im Ortsgebiet. Sobald du im Ort abbiegst dann nur mehr 50km/h oder was eventuell dort Beschildert ist.
Aber Achtung, bleibst du auf der gleichen Straße und es kommt das Orts-Ende Schild dann gilt immer noch 70km/h und nicht wieder 100km/h. Steht nun ein Kibera mit der Laserpistole im Busch könnte dein Urlaubskasse etwas schrumpfen.
Die österreichische StVO kennt nur die Bezeichnung Ortstafel § 53/17a[1] („Ortsanfangtafel“), und Ortsende § 53/17b[1] („Ortsendetafel“). Es handelt sich um Hinweiszeichen. Anders als in Deutschland werden dadurch z. B. festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkungen über 50 km/h nicht automatisch außer Kraft gesetzt und gelten auch innerhalb des Ortsgebietes (nur auf der betreffenden Straße), bis sie aufgehoben werden.