Hallo Ede
...für Adroid Smartphons gibt es eine App. und
... für iOS beides nennt sich" Zoll und Reise" oder unter Suchen im
Browser " zoll app " eingeben.
Der Artikel ist von den Fakten her völlig richtig:
Ein Auto aus der Schweiz ist eine Nichtgemeinschaftsware, welche von einem EU-Bürger (u.a. Deutschen) bei der Einfuhr in die EU ordnungsgemäß anzumelden ist, wie jede andere Ware auch, die aus einem EU-Ausland in die EU eingeführt wird. Rechtliche Grundlage hierfür die der Unions-Zollkodex.
Dass in dem Artikel von "überflüssigem Gesetz" bzw. Abhocke geschrieben wurde, ist natürlich eine geistige Blähung des Autors, auch als Populismus bekannt.
Die weiter oben angesprochene Zoll-App ist inhaltlich nicht abschließend, weswegen die Seite zoll.de erheblich ausführlicher ist. Dort findet man auch Telefonnummern für Privatpersonen, wo man sich vor einer beabsichtigten Reise oder bei Internetkäufen aus dem EU-Ausland sowie zu Sachfragen informieren kann.