▬ Neueregelung der Winterreifenpflicht ▬
Schon seit einiger Zeit gilt in Deutschland eine sogenannte situative
Winterreifenpflicht. Das heißt bei winterlichen Straßenverhältnissen
muss mit Winterreifen gefahren werden. Seit 01.06.2017 ist eine Änderung
in Kraft.
Motorisierte Krankenfahrstühle und Einspurfahrzeuge wurden von der
situativen Winterreifenpflicht befreit. Das heißt Roller, Mofas, und
Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten
Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des
Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.
Aber:
Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte
Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit
aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen
keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die
Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel
nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern,
darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Quelle: gaskrank.tv/tv/motorrad-schule…8-motorradnachrichten.htm
Schon seit einiger Zeit gilt in Deutschland eine sogenannte situative
Winterreifenpflicht. Das heißt bei winterlichen Straßenverhältnissen
muss mit Winterreifen gefahren werden. Seit 01.06.2017 ist eine Änderung
in Kraft.
Motorisierte Krankenfahrstühle und Einspurfahrzeuge wurden von der
situativen Winterreifenpflicht befreit. Das heißt Roller, Mofas, und
Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten
Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des
Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.
Aber:
Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte
Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit
aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen
keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die
Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel
nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern,
darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Quelle: gaskrank.tv/tv/motorrad-schule…8-motorradnachrichten.htm
LG Gerd
Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
(Augustinus)
Der gute Christ soll sich hüten vor den Mathematikern und all denen, die leere Voraussagen zu machen pflegen,
schon gar dann, wenn diese Vorhersagen zutreffen.
Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Mathematiker - mit dem Teufel im Bunde - den Geist trüben ( besonders deinen!) und in die Bande der Hölle verstricken.
(Augustinus)