Autofahrer müssen ihren Lappen früher umtauschen als gedacht
Abhängig vom Geburtsjahrgang müssen nun auch Fahrerlaubnisse, die vor 2013 ausgestellt wurden, zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Neue Führerschein-Regelung
Abhängig vom Geburtsjahrgang müssen nun auch Fahrerlaubnisse, die vor 2013 ausgestellt wurden, zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
- Menschen, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch ihres Führerscheins bis zum Jahr 2033 Zeit.
- Autofahrer, die nach 1953 bis 1958 geboren wurden, müssen ganze elf Jahre eher zu den Behörden rennen, nämlich schon 2021.
- Personen, die zwischen 1959 und 1964 das Licht der Welt erblickt haben, droht bereits im Jahr 2022 der Verfall Ihres Führerscheins.
- Bei den Geburtsjahren 1965 bis 1970 gilt: Führerscheine müssen spätestens 2023 umgetauscht werden.
- Menschen, die 1971 oder später auf die Welt kamen, haben bis zum Jahr 2024 Zeit für den kostenpflichtigen Umtausch.
Neue Führerschein-Regelung