Umweltplakette sorgt für freie Fahrt ? oder nicht?

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    • Umweltplakette sorgt für freie Fahrt ? oder nicht?

      Kommunen und Städte sind aufgrund einer Vorgabe der EU verpflichtet, zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote zu erlassen. Ab dem 01. März 2007 wird die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete durch das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ erfolgen.Unter dem Zeichen werden auf einem zusätzlichen rechteckigen Schild die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Umweltplakette (5 bis 10 Euro) ist zwar keine Pflicht, allerdings dürfen Umweltzonen ohne Plakette nicht durchfahren werden. Folgende Fahrzeuge sind von den Fahrverboten nicht betroffen: u.a. Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
      ADAC und VDA bemühen sich außerdem um „eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung“ für Oldtimer-Fahrzeuge. Alle Informationen zur Umweltplakette unter tuev-nord.de/ und der kostenlosen Service-Nummer 0800 80 70 600.

      Quelle