Würgauer :Frage an die Rechtsgelehrten

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    • hab ehrlichgesagt zwar keine Ahnung davon:
      aber von dem war man aus anderen Fällen schon gehört hat, vermute ich dass es in Richtung "(grob) fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" geht .... wird laut i-net mit Freiheitsstrafe ab 1 Jahr geahndet
    • RE: Würgauer :Frage an die Rechtsgelehrten

      Original von wolfers
      Hallo ,an die Rechtsgelehrten

      Wie gehts denn rechtlich/strafrechtlich weiter ,nach so einem tragischen Unglück für den Verursacher ?

      Gruß

      Das ist wirklich sehr interessant. :gruebel: Es kann ja doch jedem von uns mal ein Fahrfehler passieren und ein anderer geschädigt werden. Klar, Strafe muß sein, aber ich denke hier wird eher das Thema "Vorsatz" zur Rede kommen.

      Hat nun der Fahrer die Situation, also Strecke-Auto-fahrerisches Können ausgereizt oder war es "einfach" ein saublöder Zufall?

      ich bin gespannt.....
      Gruß Reiner

      .....immer eine Nasenlänge voraus :wink:
    • RE: Würgauer :Frage an die Rechtsgelehrten

      Original von Falcon
      an Strafe bekommtder Fahren nicht viel, schimmer ist das er ein Menschenleben auf dem Gewisssen hat, und das verfolgt ihn bestimmt sein Leben lang.


      Das denke ich auch. Es wird weder Geld- noch Freiheitsstrafe geben, die so schlimm sein können, wie die Gewissensbisse nach so einem "Unfall".
    • RE: Würgauer :Frage an die Rechtsgelehrten

      Original von Falcon
      an Strafe bekommtder Fahren nicht viel, schimmer ist das er ein Menschenleben auf dem Gewisssen hat, und das verfolgt ihn bestimmt sein Leben lang.


      tja, so stell ich mir das vor. Finde ich auch richtig, wenn der Fahrer keine "Vorlasten" hat. Das so einer wie wir dann nicht mehr schlafen kann, ist klar.
      Gruß Reiner

      .....immer eine Nasenlänge voraus :wink:
    • RE: Würgauer :Frage an die Rechtsgelehrten

      Der Fahrer ist ein Autoliebhaber und hat vermutlich mehr Autos als nur diesen Alpine.
      Zu erkennen an dem "Sammler" Kennzeichen, welches an seinem Fahrzeug hing.
      Es ist anzunehmen, dass er einen Sonntagsausflug mit diesem Sportwagen unternommen hat, welcher aufgrund des Kennzeichens, welches für mehrere Fahrzeuge gelten kann, aber lediglich zu Probefahrten oder Teilnahme an historischen Veranstaltungen berechtigt, so nicht zulässig war.
      Spazierfahrten sind mit einem solchen Kennzeichen nicht zulässig.
      Ich unterstelle dem Fahrer, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und dass er zum Zeitpunkt des Unfalles nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand.
      Dann komme ich zu dem Schluss, dass er am Scheitelpunkt der Kurve etwas zu viel Gas gegeben hat und deshalb die Alpine mit Mittelmotor ausgebrochen ist. Evtl waren auch die Reifen nicht die neuesten und konnten dem Gasstoss keinen Widerstand mehr leisten.
      Ich kann dem Fahrer unterstellen, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung wohl übertreten wollte, schließlich hat er an dieser Stelle Gas gegeben, sonst wäre das Auto wohl nicht ausgebrochen. Mit 70 - und das kann jeder hier wohl bestätigen - ist die Kurve eher langweilig.
      Die Bremsspur die er hingelegt hat, deutet darauf hin, dass er die Alpine nicht durch Gegenlenken in den Griff zu bekommen glaubte, sondern stur auf die Bremse, welches kein ABS bietet, getreten ist.
      Ich sehe das so: Aufgrund von etwas überhöhter Geschwindigkeit (ich wäre an dieser Stelle mit dem Moped vielleicht sogar schneller gewesen), überalteter Reifen (für 07er braucht es übrigens keinen TÜV) und einem kleinen Gasstoss zuviel, hat der Fahrer die Kontrolle über seinen PKW verloren.
      Tragischerweise kam ihm just in diesem Moment ein Rudel Motorräder entgegen.
      Ich glaub auch, dass die härteste Strafe für ihn ist, dass durch seinen Fehler ein Mensch gestorben ist.
      Ein Geldstrafe wird nicht so hoch ausfallen, wie der Schaden, welcher an der Alpine entstanden ist.
      Und evtl wird er für einige Zeit nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen. Aber ich glaube nicht, dass dies besonders lang sein wird.
      Und ich nehme an, dass in diesem Fall keine Freiheitstrafe verhängt wird.
      Gruss, Floh

      Siegen, stürzen oder Defekt vortäuschen - kann ich!

      It's not the speed that kills. It's the sudden stop.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nairolF ()

    • RE: Würgauer :Frage an die Rechtsgelehrten

      Für mich sieht das nicht nach ner "normalen" Bremsspur aus, eher eine Drift-Spur was ja auch durch ein ausbrechendes Heck entsteht ;)

      Mit seinem Gewissen, falls der eins hat, wird er wohl lange genug bestraft sein :boese03:
    • Vielleicht richtet er sich die Alpine auch wieder her und macht 'ne Kerbe ins Lenkrad. :wall: :boxen:
      Gruß und Gute Fahrt
      Thorsten

      _________
      Keinen klaren Gedanken fassen zu können, genügt heutzutage nicht mehr. Man muss auch unfähig sein, ihn auszudrücken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thziege ()

    • RE: Würgauer :Frage an die Rechtsgelehrten

      @nairolF

      < welcher aufgrund des Kennzeichens, welches für mehrere Fahrzeuge gelten kann, aber lediglich zu Probefahrten oder Teilnahme an historischen Veranstaltungen berechtigt, so nicht zulässig <

      stimmt nicht ganz, du kannst mit dem 07 Kennzeichen jeder Zeit Bewegungsfahrten machen,
      Tüv brauchts keinen, aber wenn sie ihn nachweisen das was am Fahrzeug nicht ok war ist er sein 07er für immer los, denke das kann er eh abgeben.
      Even in Paradise you can have a bad Day Thomas Magnum




      Gruß Udo
    • Das wird ne spannende Sache, wenn man sich andere Urteile - aktuell Radfahrer vs Motorradfahrer in Hessen - ansieht, oder Autofahrer vs Kind; bei erlaubten Tempo 30 mit 65 km/h das Kind getötet und mit einer Bewährungsstrafe (trotz Wiederholungstäter) davongekommen ist usw.

      Danach ausgehend werden wahrscheinlich die Hinterbliebenen für die Schäden am Auto aufkommen müssen und den anderen Autofahrern die durch den Unfall Wartezeiten in Kauf nehmen mussten, eine Entschädigung zahlen dürfen. Da wird man schon sarkastisch...

      Aber mal im Ernst: Eine angemessene, der Verhältnismäßigkeit entsprechende Strafe sollte das schon mit sich ziehen. Man sollte aber eines dabei nicht vergessen: Wir sind (nahezu) alle miteinander auch Autofahrer und vor eigenen Fehlern nicht gefeit. Ich bin mir sicher, dass die Allermeisten schon in Situationen waren, bei denen sie froh sein konnten, dass gerade in diesem Moment kein anderer (Gegenverkehr, usw.) in der Nähe war, da sonst vielleicht etwas ähnlich Schlimmes hätte passieren können.

      Ob wir uns selbst dann wohl auch so anprangern würden, wie wir das allzugern in stammtischmanier "mit der Masse grölend" bei Anderen tun?? Bitte nicht falsch verstehen, es geht dabei um die - verständlicherweise - erhitzten Gemüter und soll nur dabei ein wenig zum Nachdenken über eigene Verhaltensweisen anregen.

      Gruß
      G.
    • ich denke das ist ja alles schön und gut, aber wird man dem Motorradfahrer nicht wie gewöhnlich unterstellen er wäre zu schnell unterwegs gewesen, oder gibt es da Info`s drüber ?????
      Dann hat er Teilschuld und der Autofahrer ist fein raus, rechtlich zumindest, man sollte ja immer so fahren das man jederzeit anhalten kann,so die Theorie...............

      Wäre ganz interessant an dem Thema dranzubleiben...
    • als "Rechtsgelehrter" will und kann ich mich ohne Aktenkenntnis natürlich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, es ist noch zuviel spekulatives in der Sache

      Die Staatsanwaltschaft wird sicher ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, das die tatrelevanten Parameter abklärt und dann wird man weiter sehen. Strafrechtlich riecht die Sache zunächst mal nach Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung.

      Da kann schon eine Freiheitsstrafe mit Bewährung, bei einschlägiger Vorbelastung auch ohne drin sein. Je nach den genauen Parametern(s.o.) wäre im günstigsten Fall für den Autofahrer aber auch eine Einstellung gegen Auflagen denkbar.

      Zivilrechtlich kommt natürlich "ne Menge Holz" zusammen, jedenfalls wenn Unterhaltsberechtigte vorhanden waren.

      :wink2:
      jeder hat dumme Gedanken,
      der Weise verschweigt sie nur

      ;)
    • Vorsicht mit Vorverurteilungen !

      Tach !

      Ich kann mich Ingo als Rechtsgelahrtem nur anschließen: Vorsicht mit Vorverurteilungen - und Urteilen aufgrund von Presseberichten. Die sind nämlich öfters total oder an wesentlicher Stelle falsch, als man sich so denkt.

      Es wird wohl, wie Ingo vermutet, ein Unfallgutachten gemacht worden sein. Wenn es auch eine verstaubte Erinnerung an die Referendarzeit ist: damals hielt mal ein solcher Gutachter einen höchst aufschlußreichen Vortrag - die heutigen Gutachten können weitaus mehr herauskriegen, als man sich so denkt. Insbesondere können sie Vermutungen über den Unfallhergang - aufgrund Aussagen der Beteiligten und von Zeugen - verifizieren und falsifizieren.

      Davon wird es ganz maßgeblich abhängen, wie sich das Schlamassel juristisch darstellt.

      Für den PKW-Fahrer dürfte auch sehr viel davon abhängen, wie die aufgeworfene Frage zu beantworten ist, ob er zulässigerweise mit einem Sonderkennzeichen unterwegs gewesen ist. Auch da sollte man mit Vorverurteilungen vorsichtig sein. Er kann z.B. unterwegs von und zu einer Kleinveranstaltung gewesen sein, die als solche nicht bekannt gewesen war oder ist - oder auf einer Testfahrt nach Reparaturen etc.

      War er unzulässig mit einem Sonderkennzeichen unterwegs, dann wird es unabhängig von der Frage der Unfallverursachung sehr unangenehm für ihn - vom Führerschein, der wahrscheinlich weg ist, ganz abgesehen: der Versicherungsschutz ist weg, so daß er sodann den sehr erheblichen Schaden auch des Unfallgegners aus eigener Tasche bezahlen kann - wenn er kann.

      Hat er den Unfall zumindest fahrlässig (mit-)verursacht, und hatte der biker Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Frau(en) und Kind(ern) oder Eltern, dann kann es heissen: (fast) lebenslang blechen ! Da steht dann oft der Ruin ins Haus, was für die Unfallopfer auch nicht so dolle ist.

      Edit: Es gibt einen Verein "Verkehrsopferhilfe eV" - eine Zwangsvereinigung der Versicherungswirtschaft, der Unfallopfern den Schaden an Leib und Leben zahlt, wenn Ersatz vom Schädiger nicht zu erlangen ist - nicht jedoch den Vermögensschaden; auf diesem bleiben die Opfer in einem solchen Falle möglicherweise sitzen.

      Gruß

      Kroni

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kroni ()

    • Da ich mich mit Gutachten ja auskenne wird in jedem Fall auch folgender Aspekt wichtig sein, welcher in der Zeitung angesprochen wurde.

      War tatsächlich ein zweites Fahrzeug mit ähnlich hoher Geschwindigkeit unterwegs, so wird von fahrlässig eventuell auf Vorsatz erhoben.

      Das heißt, hat er sich tasächlich ein "Rennen" geliefert, so ist keine Fahrlässigkeit mehr gegeben, sondern Vorsatz.

      Dann ist es nicht wirklich gut um ihn bestellt.

      Wenn mal jemand in der Nähe ist und eventuell Fotos mit Maßen machen kann, so würde ich mal ein Forumsgutachten erstellen.

      Gruß, Mike