Saisonkennzeichen: Rechtzeitig parken
Motorräder, Cabriolets, Oldtimer - viele fahren im Sommer mit einem
Folgendes ist vielleicht für den einen oder anderen ganz interessant zu wissen, was man alles nicht darf, wenn man ein Saisonkennzeichen hat. Besonders denk ich da an die Parkerei!
Saisonkennzeichen sind praktisch und sparen Steuer und Versicherung. Teuer wird's jedoch, wenn Sie mit Saisonkennzeichen außerhalb des erlaubten Zeitraums fahren.
Die Vorschriften sind eindeutig: Nach Ende der Saison sind alle Fahrten verboten. Das schließt auch Probe- oder Überführungsfahrten ein. Bei Verstößen drohen laut ADAC Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die Versicherung keinen Cent und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen - egal, wer am Steuer saß. Ebenfalls wichtig zu wissen: Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Auto auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abzustellen. Dafür werden 40 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg fällig. Also rechzeitig darum kümmern, wo Sie Ihr Auto oder Motorrad den Winter über bequem parken können.
Quelle: br-online.de/bayern3
Motorräder, Cabriolets, Oldtimer - viele fahren im Sommer mit einem
Folgendes ist vielleicht für den einen oder anderen ganz interessant zu wissen, was man alles nicht darf, wenn man ein Saisonkennzeichen hat. Besonders denk ich da an die Parkerei!
Saisonkennzeichen sind praktisch und sparen Steuer und Versicherung. Teuer wird's jedoch, wenn Sie mit Saisonkennzeichen außerhalb des erlaubten Zeitraums fahren.
Die Vorschriften sind eindeutig: Nach Ende der Saison sind alle Fahrten verboten. Das schließt auch Probe- oder Überführungsfahrten ein. Bei Verstößen drohen laut ADAC Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die Versicherung keinen Cent und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen - egal, wer am Steuer saß. Ebenfalls wichtig zu wissen: Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Auto auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abzustellen. Dafür werden 40 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg fällig. Also rechzeitig darum kümmern, wo Sie Ihr Auto oder Motorrad den Winter über bequem parken können.
Quelle: br-online.de/bayern3
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Wenn nicht jetzt, wann dann?
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