Wer auf einer Autobahn im europäischen Ausland geblitzt wird, kann Bußgeldbescheide weiter folgenlos in den Mülleimer werfen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Rande eines EU-Justizministertreffens angekündigt, dass die Regierung den EU-Beschluss zur Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland bis zur Bundestagswahl Ende September nicht mehr umsetzen werde.
"Damit muss sich die nächste Bundesregierung befassen" sagte Zypries mit Blick auf den Rahmenbeschluss, der bereits seit 2005 in Kraft sein sollte. Ein EU-Experte sagte: "Es gibt viele deutsche Autofahrer, die im Ausland zu schnell fahren, weil sie wissen, dass sie ohnehin nie zahlen müssen." Nach Zypries' Angaben scheitert die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus Ländern wie Italien, Frankreich oder Spanien unter anderem an Problemen bei der nötigen Einrichtung einer neuen Behörde.
Vorsichtiger müssen deutsche Raser in der Schweiz, Österreich und den Niederlanden sein. Mit diesen Staaten hat Deutschland bilaterale Abkommen zur Bußgeldvollstreckung geschlossen. In vielen Fällen haben die Knöllchen vor Gericht aber keinen Bestand. In Österreich etwa wird von hinten geblitzt. In Deutschland gilt dies nicht als beweiskräftig, da der Fahrer nicht zu erkennen ist.
Quelle: ntv.de
"Damit muss sich die nächste Bundesregierung befassen" sagte Zypries mit Blick auf den Rahmenbeschluss, der bereits seit 2005 in Kraft sein sollte. Ein EU-Experte sagte: "Es gibt viele deutsche Autofahrer, die im Ausland zu schnell fahren, weil sie wissen, dass sie ohnehin nie zahlen müssen." Nach Zypries' Angaben scheitert die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus Ländern wie Italien, Frankreich oder Spanien unter anderem an Problemen bei der nötigen Einrichtung einer neuen Behörde.
Vorsichtiger müssen deutsche Raser in der Schweiz, Österreich und den Niederlanden sein. Mit diesen Staaten hat Deutschland bilaterale Abkommen zur Bußgeldvollstreckung geschlossen. In vielen Fällen haben die Knöllchen vor Gericht aber keinen Bestand. In Österreich etwa wird von hinten geblitzt. In Deutschland gilt dies nicht als beweiskräftig, da der Fahrer nicht zu erkennen ist.
Quelle: ntv.de