Kontrollen In Österreich

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    • Kontrollen In Österreich

      Verfassungsgericht gibt deutschem Autofahrer Recht

      Die Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen der österreichischen Polizei mit Videokameras verstoßen gegen die Verfassung. Das hat das Oberste Gericht der Alpenrepublik entschieden. Ein deutscher Autofahrer hatte gegen einen Bußgeldbescheid geklagt.

      Wien - Die bisher in Österreich vorgenommenen Abstandsmessungen im Straßenverkehr sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss ist das Verfassungsgericht der Alpenrepublik gekommen. Die bisher zur Verkehrskontrolle benutzten videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandmessgeräte würden ohne eine gesetzliche Grundlage benutzt und verstießen damit gegen Persönlichkeitsrechte des Klägers, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil.

      Ein deutscher Autofahrer hatte gegen einen Bußgeldbescheid über 140 Euro wegen überhöhter Geschwindigkeit und eines zu dichten Abstands auf einer Tiroler Autobahn Einspruch eingelegt und war damit in letzter Instanz erfolgreich. In ihrem Urteil schlossen sich die Richter der Auffassung an, dass durch das in Österreich verwendete System der kombinierten Videoüberwachung und Geschwindigkeitsmessung das "verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Datenschutz verletzt" worden sei.

      Der Kläger muss aus diesem Grund das Bußgeld ebenso wenig bezahlen, wie vermutlich andere Verkehrsteilnehmer, die in den nächsten Wochen in Österreich wegen des gleichen Vergehens bestraft werden. Bereits bezahlte Strafen sind von dem Urteil nach Angaben des ORF-Rundfunks allerdings nicht berührt.

      Autofahrer auf Österreichs Straßen sollten sich freilich nicht zu früh freuen. Zwar hoben die Richter den Bußgeldbescheid auf, doch nur deshalb, weil der von der Polizei vorgenommenen Video-Überwachung die gesetzliche Grundlage fehle. Allerdings ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Arbeit, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Kamera-Einsatz schaffen soll.

      Quelle: spiegel.de