Kind wirft Motorrad um

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    • Kind wirft Motorrad um

      Hi Leute,

      nach langer langer Zeit schreibe ich auch mal wieder... leider nichts erfreuliches (zumindest für mich).

      Folgendes ist vorgefallen:

      Vorgestern war ich nach der Arbeit zu meiner Freundin gefahren. Bei dem schönen Wetter mit dem Zweirad.

      Um ca. 16.30 Uhr dort angekommen stelllte ich mein Motorrad, wie immer, auf bzw. in der Parkbucht vor dem Haus ab.

      Anschließend sind wir auf den Geburtstag der Cousine meiner Freundin. Nach ca. 2 Stunden kommt die Frau des Großvaters meiner Freundin und bittet mich noch mal nach oben (ist nur ein sehr kleines Dorf) zu kommen.

      Der kleine Nachbarsjunge, 5 oder 6 Jahre jung, hat mein Motorrad umgeworfen. Um zwar auf die rechte Seite. Sprich nicht auf die Typische "Fallseite" wo sich der Seitenständer befindet.

      Ich erst mal die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen kurz nachgedacht und dann als erstes das Motorrad wieder aufgestellt weil ja etwas Sprit aus dem Tank lief (war nämlich vollgetankt die Maschine).

      Da zum Zeitpunkt des Vorfalls niemand im Haus war, klebte ein Zettel an der Haustüre, ich solle mich bitte bei der Nachbarin melden denn der Kleine habe mein Motorrad umgeworfen.

      So weit alles ja mal wieder klasse gelaufen.

      Ich hab anschließend den Schaden begutachtet:

      - Lenker verschoben und natürlich angekratzt (die Lenkerenden)
      - Motordeckel (Kupplungsdeckel) tief angekratzt
      - 1 Jahr "alter" Auspuff und der dazugehörige Krümmer mehr oder minder "leichte" Kratzer
      - Fußraste verkratzt
      - Fußbremshebel verbogen und verkratzt
      - Fußrastenanlage schief
      - Fender vorne verkratzt

      das wars erst mal (dachte ich) und bin zur Nachbarin rüber und hab geklingelt. Sie hat gleich gesagt ja der Kleine hat das Motorrad umgeworfen sie hat aber nicht gesehen wie und warum.

      Naja dann kam raus das ich doch eine Zeugin habe, nämlich die, ich schätze mal 70 Jährige Dame von gegenüber (sie hat anscheinend alles von ihrem Balkon gegenüber beobachtet), tauschten wir Adressen und Telefonnummern.

      Nachdem die Nachbarin mir dann auch noch versichert hat das sie alles umgehend der Versicherung melden wird, habe ich beschlossen alles ruhen zu lassen und bin wieder auf den Geburtstag.

      Am nächsten Morgen um 8.30 Uhr mein Handy klingelt. Der Versicherungsvertreter der Dame ist am anderen Ende der Leitung.

      Zwecks Hergang, Adresse von der Zeugin und von mir, Schadensnummer und meiner Ansprechpartnerin in dem Fall.

      Alles klar dachte ich wenigstens läuft das Rund.

      Anschließend bin ich noch mal zur älteren Dame gegenüber und hab mir erzählen lassen wie es vorgefallen ist. Der Kleine kam aus dem Hof hat sich umgesehen ob jemand da ist und ist zur Maschine hin und hat sie mit beiden Händen angeschubst und dann ist sie geflogen. Die Dame auf dem Balkon oben hatte er anscheinend nicht bemerkt. Erst als diese rief ist er abgehauen. Seine erste Aussage war er sei es nicht gewesen, später hat er es aber dann zugegeben. Leider war ich da nicht dabei.

      Naja soweit. Langsam war es Zeit arbeiten zu gehen.

      Ich mir meine Kombi angezogen, Freundin kuss gegeben, Helm auf, Maschine angelassen und langsam los gerollert. Erst mal komisches knackendes Geräusch gehört nichts weitergedacht und langsam den Berg ca. 100 Meter runter gerollt dann beim schalten in den zweiten Gang ging gar nichts. Dann mit etwas Gewalt reingedrückt, das hat gekracht. Dritter Gang auch nicht besser.

      Ich umgedreht, Motorrad abgestellt und wieder ans Telefon. Die Nummer des Versicherungsvertreters gewählt und erzählt. Fazit: Abtransport der Maschine von meinem Kawasakihändler, in dessen Werkstatt, nur auf "eigene Gefahr" da erst entschieden was passiert wenn der Gutachter da war. Denn die Versicherung glaubt kaum das ein 5 / 6 Jähriger ein Motorrad umkippen kann.

      Stark dacht ich mir, jetzt steht mein Motorrad wieder auf der gleichen Stelle in der Reichweite des Nachbarsjungen und die Eltern meiner Freundin sind im Urlaub, sprich die Maschine ist unbeaufsichtigt und ich muss mir auch noch einen Tag Urlaub nehmen. Zu Fuß ists zu weit und ein Bus fährt dort alle Schaltjahre.

      Nun später rief mich dann noch mal meine Ansprechpartnerin der Versicherung an und hat mir noch mal deutlich vermittelt, das ich die Maschine nicht bewegen sollte / darf denn der Gutachter müsse sich das alles erst ansehen. Wenn ich die Maschine mit dem "Schaden" in Kupplung oder Getriebe bewege kann es sein das die Versicherung das nicht übernimmt (was aber ja eh in den Sternen steht weil ja der Kleine gar nicht die Kraft hätte mein Motorrad umzuwerfen). So nun steht sie am oben genannten Ort / Platz in Kälte, Regen und auf einem öffentlichen Parkplatz.

      Gestern hab ich mit Kawasaki in Nürnberg telefoniert, der würde mit mir die Maschine abholen. Erst mal auf kosten von Kawasaki bzw. des Händlers. Das muss ich dann heute noch abklären.

      Aber wie ist das nun?

      Ist der Kleine mit der Mutter versichert?

      Wie ist das wenn es jetzt hageln sollte oder ähnliches?

      Soll ich die Maschine besser abtransportieren lassen, zum Händler, und den Gutachter dorthin bestellen?

      Hatte von euch jemand ähnliche Erfahrungen?

      Ich habe Angst das die Versicherung nicht zahlt.

      Grüße

      Patrick

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Freestyle ()

    • RE: Kind wirft Motorrad um

      Oh je... wenn der Knirps wirklich so klein ist kann es Dir sogar passieren, dass die Versicherung gar nicht zahlt! Es sein denn Du kannst nachweisen, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben und das dürfte schwierig werden. :nixweiss: Frag' doch auch mal bei Deinem eigenen Versicherungsvertreter nach!

      Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich ansonsten umgehend einen Anwalt einschalten. Die meisten Versicherungen kommen leider erst in die Gänge wenn Post vom Anwalt kommt und die sehen, dass man es ernst meint. Find' ich persönlich schade - ist aber so. Klär' aber VORHER mit der RS ab ob sie auch Deckung gewähren!

      Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Deinen Schaden ersetzt bekommst! Halte uns auf dem Laufenden.

      Grüssle, Doris :wink2:
      Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann.
      Gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. :nicken:
    • ICH würde folgendermaßen vorgehen:

      1. Fotos von den äußerlich sichtbaren Schäden des Motorrades und dem Parkplatz sowie dessen Umgebung machen
      2. die Maschine mit dem Transporter von deinem Kawa-Händler abholen lassen und bei ihm unterstellen

      Die Versicherung kann dir m.E. keinen Strick draus drehen, wenn du das Fahrzeug von einem Fachmann entfernen lässt um es an einem sicheren Ort unterzustellen und so weitere Schäden zu vermeiden. Also wirklich nur rauf auf den Transporter schieben - transportieren - runter schieben.
      Wenn vom schieben alleine das Getriebe hin ist - dann ist es so oder andersrum hin weil der Händler das Moped sicher nicht mit dem Kran rumbuggsieren wird.

      Was du auf alle Fälle benötigst ist die definitive Aussage der Zeugin, dass ebendieser Junge die Maschine umgeworfen hat oder nur er in der Nähe war. Sonst hast du bei der Versicherung von vorneherein verloren. Und ich glaube schon, dass ein 6-jähriger Junge in der Lage ist, ein Motorrad wenn es denn entsprechend steht, umzuwerfen. Schließlich kann er ja am Rahmen zugreifen.
      Ich will jetzt nicht spötteln - aber der Vertreter hätte es bestimmt geglaubt, wenn er unter der Maschine gelegen hätte :laugh:

      Die andere große Frage ist noch, ob und wie weit die Versicherung zahlt.
      Denn Kinder unter 7 Jahren gelten bei uns m.W. als schuldunfähig - und da zahlt u.U. auch die Versicherung der Eltern (über die die Kinder mitversichert sind) nicht unbedingt.
      Aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
      Wer ein Warum hat, dem ist kein Wie zu schwer.
      Friedrich Nitzsche (1844 - 1900)
    • Den Anwalt kannst Du Dir sparen. Du hast keinen Anspruch auf Schadenersatz, da das Kind unter sieben Jahre alt ist. Möglicherweise ist das Alter sogar inzwischen auf zehn Jahre angehoben worden. Das war mal im Gespräch. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht greift nicht, da eine Aufsichtsperson ja in der Nähe war.

      Ist mir auch schon passiert. Da haben die Enkel meiner Hausmitbewohner sämtliche Autos meiner Gäste mit herumliegenden Steinen verkratzt. Es war ein fast neues Auto dabei. Ich weiß nicht mehr, wieviel tausend Euro der Schaden in Summe gewesen wäre, wenn das alles hätte repariert und über eine Haftpflicht ersetzt worden wäre. Aber die haben gleich geblockt: gibt nix aus obigem Grund. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

      Pech gehabt.
      Gruß und Gute Fahrt
      Thorsten

      _________
      Keinen klaren Gedanken fassen zu können, genügt heutzutage nicht mehr. Man muss auch unfähig sein, ihn auszudrücken.
    • Original von thziege
      Den Anwalt kannst Du Dir sparen. Du hast keinen Anspruch auf Schadenersatz, da das Kind unter sieben Jahre alt ist. Möglicherweise ist das Alter sogar inzwischen auf zehn Jahre angehoben worden. Das war mal im Gespräch. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht greift nicht, da eine Aufsichtsperson ja in der Nähe war.

      Ist mir auch schon passiert. Da haben die Enkel meiner Hausmitbewohner sämtliche Autos meiner Gäste mit herumliegenden Steinen verkratzt. Es war ein fast neues Auto dabei. Ich weiß nicht mehr, wieviel tausend Euro der Schaden in Summe gewesen wäre, wenn das alles hätte repariert und über eine Haftpflicht ersetzt worden wäre. Aber die haben gleich geblockt: gibt nix aus obigem Grund. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

      Pech gehabt.


      Ah alles klar? Unbestrafbar per Gesetz? Na das is nett.
    • Bestrafbar?

      Es geht doch um Schadenersatz, nicht um Bestrafung. Die obliegt erstmal den Erziehungsberechtigten. Und eine ordentliche Moralpredigt und Schimpfe wird das Kind wohl bekommen, wenn es Deine Maschine umgeschmissen hat. Vielleicht sogar Taschengeldentzug ...

      Grundsätzlich bist du aber für die Sicherung deines Eigentums erstmal selber zuständig, fürchte ich. Wenn man seine Fahrzeuge auf der Straße abstellt, können sie eben durch Unfallflüchtlinge, Vandalen oder Kinder beschädigt werden. Dagegen hilft allenfalls eine Vollkaskoversicherung, wenn überhaupt (und da bin ich mir bei der Beschädigung durch Kinder nicht mal sicher).
      Gruß und Gute Fahrt
      Thorsten

      _________
      Keinen klaren Gedanken fassen zu können, genügt heutzutage nicht mehr. Man muss auch unfähig sein, ihn auszudrücken.
    • RE: Kind wirft Motorrad um

      Original von Freestyle
      ...
      das wars erst mal (dachte ich) und bin zur Nachbarin rüber und hab geklingelt. Sie hat gleich gesagt ja der Kleine hat das Motorrad umgeworfen sie hat aber nicht gesehen wie und warum.

      Patrick


      Wenn dies nicht bedeutet, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, was dann :gruebel:
      One life - live it
      Wenn nicht jetzt, wann dann?

    • RE: Kind wirft Motorrad um

      Original von Twinni
      Original von Freestyle
      ...
      das wars erst mal (dachte ich) und bin zur Nachbarin rüber und hab geklingelt. Sie hat gleich gesagt ja der Kleine hat das Motorrad umgeworfen sie hat aber nicht gesehen wie und warum.

      Patrick


      Wenn dies nicht bedeutet, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, was dann :gruebel:


      Ja, bitte frag mich nicht. Das is so niedergeschrieben das die Versicherungen darauß drehen und wenden möchten was sie wollen. Total wischi waschi so zu sagen.

      Und das hab ich sogar schriftlich weil ja ein Zettel an der Türe hing. Aber das bringt mir alles nichts weil der Kleine unter 7 Jahre ist. Und ist er nicht explizit mitversichert. Kann is mir wohl eh schenken.
    • Doris und Thorsten liegen weitgehend richtig

      einen 6-jährigen muss man auch nicht überall mehr nur beaufsichtigt lassen, insbesondere nicht in einem kleinen Dorf, in nächster Nähe zur Wohnung, wo er sich auskennt; also keine Aufsichtspflichtverletzung

      :wink2:
      jeder hat dumme Gedanken,
      der Weise verschweigt sie nur

      ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ingo ()

    • Original von Twinni

      Wenn dies nicht bedeutet, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, was dann :gruebel:


      Aufsichtspflicht bedeutet nicht, daß Du die Kinder ständig im Auge haben mußt.

      Kleiner Exkurs dazu:
      elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=168




      Klartext für den Threadersteller: Wenn die Haftpflichtversicherung bezahlt, sehr gut.
      Wenn die sich weigert, werden die Erfolgsaussichten über den Rechtsweg sehr gering sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von VFRMarkus ()

    • ich hatte das problem auch schon mal....
      allerdings war mein "schubser" etwas älter, und dieser fiel über seinen tankrucksack..
      maschine mittels adac zur nächsten werkstatt gebracht, da fahruntüchtig. dort wurde diese notdürftig repariert, damit ich wieder fahren konnte (waren im urlaub mit dem bike).
      zuhause angekommen, habe ich das bike gleich zum händler meines vertrauens gebracht OHNE das ich bereits eine versicherung eingeschaltet hatte. ich telefonierte mit der versicherung des schädigers und lies ein unabhängiges gutachten über meiner werkstatt anfertigen....
      ..... so, bis jetzt hab ich jedenfalls nix negatives von der schädiger-versicherung gehört, dass diese den schaden nicht ersetzen, der so ca. 2000€ -3000€ beläuft!

      natürlich sollte der kleine fratz über die mutter (haftpflicht, falls überhaupt vorhanden!) mit versichert sein.
      ich würde auch deine folgekosten, wie ersatz,..... etc. mit angeben....

      greetz
      T.
    • Scheibenkleister, ich denke es zählt zu Vandalismus und wird nur über eine Vollkasko ersetzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Liane ()

    • Einige Privathaftpflichtversicherungen bieten an, dass deliktsunfähige Kinder (unter 7 Jahre) vom Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Dies ist jedoch nur freiwillig, da dies der Versicherungsnehmer explizit wünschen muss.

      Da es auch den Jahresbeitrag in die Höhe treibt, bin ich mir nicht sicher, ob diese Option von so vielen Versicherungsnehmern gewählt wird, aber grad "der guten Nachbarschaft wegen" kenn ich einige Familien, die es eben mit abgeschlossen haben.

      Is mir nur grad so eingefallen... :idee:
    • Das ist so ungefähr die Aussage von dem Text unter Finanzscout24.de. Dort wird aber behauptet, dass diese Zusatzversicherung nicht zwangsläufig den Beitrag erhöht.

      Dem Themenersteller nützt das allerdings überhaupt nichts, da es ja nicht sein Kind war, das einen Schaden veursacht hat, sondern er der Geschädigte ist.
      Gruß und Gute Fahrt
      Thorsten

      _________
      Keinen klaren Gedanken fassen zu können, genügt heutzutage nicht mehr. Man muss auch unfähig sein, ihn auszudrücken.
    • Original von Liane
      Scheibenkleister, ich denke es zählt zu Vandalismus und wird nur über eine Vollkasko ersetzt.


      Ja, aber wenn du den Vadalen "ertappst" dann gibts Anzeige und dann wird Schadensersatz geleistet... oder?
    • Ja, wenn der Vandale Ersatz leisten kann.

      Aber Versuch mal, für ein Motorrad eine Vollkasko zu bezahlen ...
      Gruß und Gute Fahrt
      Thorsten

      _________
      Keinen klaren Gedanken fassen zu können, genügt heutzutage nicht mehr. Man muss auch unfähig sein, ihn auszudrücken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thziege ()

    • Oder evtl.:

      Vollstreckbaren Titel erwirken, 14 Jahre warten bis der Knirps volljährig ist und dann gegen ihn vollstrecken (meint meine bessere Hälfte)! Aber Vorsicht: Zinsen verjähren nach 3 Jahren.

      Oder mit den Eltern mal ein Hühnchen rupfen.... ;) :boxen: :boese03:

      Grüssle, Doris :wink2:
      Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann.
      Gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. :nicken:
    • Original von Doris_N
      Oder evtl.:

      Vollstreckbaren Titel erwirken, 14 Jahre warten bis der Knirps volljährig ist und dann gegen ihn vollstrecken (meint meine bessere Hälfte)! Aber Vorsicht: Zinsen verjähren nach 3 Jahren.

      Oder mit den Eltern mal ein Hühnchen rupfen.... ;) :boxen: :boese03:

      Grüssle, Doris :wink2:


      Keine Chance. Wie sagte mein Anwalt mal: Wo keine Schuld da kein Ersatz. Auch nicht 14 Jahre später.
      Und der kleine ist nun mal schuldunfähig. Da hilft wirklich nur eine zahlungsbereite Versicherung.

      Gruß
      Andi
      Wer sich über das freut, was er hat, hat keine Zeit mehr, über das zu klagen, was er nicht hat. Ernst Ferstl