Ohne ausreichende Schutzkleidung kann das Schmerzensgeld für verunfallte Motorradfahrer gekürzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg (Az: 12 U 29/09 ) entschieden. Nach dem Gesetz sind Biker zwar nur verpflichtet, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, doch kommt es ohne schützende Bekleidung zu einem Unfall, schadet der Fahrer sich und seinem Geldbeutel.
Im verhandelten Fall trug der Motorradfahrer an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und erlitt dort Verletzungen. Das Gericht ging dabei von einem "Verschulden gegen sich selbst aus". Nach der Rechtsprechung liegt ein solches Verschulden vor, wenn ein "ordentlicher und verständiger Mensch" die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, um sich vor einem Schaden zu schützen. Jeder Motorradfahrer ohne ausreichende Schutzausrüstung geht nach Ansicht des Oberlandesgerichts wissentlich ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein. Die Verletzungen hätten durch eine ausreichende Schutzkleidung vermindert oder vermieden werden können.
Biker sind aufgrund der Instabilität des Motorrads im Straßenverkehr besonders gefährdet, daher empfiehlt der ADAC beim Führen von Krafträdern immer eine geeignete Schutzkleidung mit Protektoren zu tragen. Motorradfahrer sollten die Schutzausrüstung als selbstverständlich betrachten, auch wenn die Straßenverkehrsordnung nichts über die Schutzkleidung, sondern nur über den Helm etwas aussagt.
Im verhandelten Fall trug der Motorradfahrer an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und erlitt dort Verletzungen. Das Gericht ging dabei von einem "Verschulden gegen sich selbst aus". Nach der Rechtsprechung liegt ein solches Verschulden vor, wenn ein "ordentlicher und verständiger Mensch" die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, um sich vor einem Schaden zu schützen. Jeder Motorradfahrer ohne ausreichende Schutzausrüstung geht nach Ansicht des Oberlandesgerichts wissentlich ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein. Die Verletzungen hätten durch eine ausreichende Schutzkleidung vermindert oder vermieden werden können.
Biker sind aufgrund der Instabilität des Motorrads im Straßenverkehr besonders gefährdet, daher empfiehlt der ADAC beim Führen von Krafträdern immer eine geeignete Schutzkleidung mit Protektoren zu tragen. Motorradfahrer sollten die Schutzausrüstung als selbstverständlich betrachten, auch wenn die Straßenverkehrsordnung nichts über die Schutzkleidung, sondern nur über den Helm etwas aussagt.
MfG Markus
Ein intelligenter Mann ist manchmal gezwungen sich zu betrinken um die Zeit mit Narren zu verbringen!
Ernest Hemingway
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