"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geän-dert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Zitat aus:
bundesrat.de/cln_171/SharedDoc…cationFile.pdf/699-10.pdf
hier steht keine Ausnahme für Motorräder
dieser Diablo hat eingebaute Schneeketten
paßt sich mit einem Temperatursensor den Straßenverhältnissen an
nachdem sich jetzt Metall zeigt ist ein baldiger Schneefall wahrscheinlich
Gruß
diddi
Zitat aus:
bundesrat.de/cln_171/SharedDoc…cationFile.pdf/699-10.pdf
hier steht keine Ausnahme für Motorräder
dieser Diablo hat eingebaute Schneeketten
paßt sich mit einem Temperatursensor den Straßenverhältnissen an
nachdem sich jetzt Metall zeigt ist ein baldiger Schneefall wahrscheinlich
Gruß
diddi
there strikes me the bird out - frei nach Lothar